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Außerhalb Deutschlands

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Außerhalb Deutschlands
« am: 10 Januar 2025, 23:24:12 »
Ich habe in mehreren Online-Casinos Verluste erlitten und mich deshalb bereits bei einem Prozessfinanzierer erkundigt, der etwa 40 % der Summe einbehält. Ein Problem besteht jedoch darin, dass ich bestätigen muss, ausschließlich innerhalb Deutschlands gespielt zu haben. Das könnte schwierig sein, da ich möglicherweise auch gelegentlich von außerhalb gespielt habe – wenn überhaupt, dann sehr selten. Ich möchte natürlich keine falschen Angaben machen.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema oder kann hilfreiche Tipps geben?

Falls ihr mir lieber privat antworten möchtet, könnt ihr mir gerne eine DM schicken. Ich freue mich über euer Feedback oder Empfehlungen zu Prozessfinanzierer, mit denen ihr gute Erfahrungen gemacht habt.

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Außerhalb Deutschlands
« Antwort #1 am: 11 Januar 2025, 07:55:46 »
Hallo Filipe,

willkommen in unserem Forum. Ich denke nicht, dass du Antworten auf deine Frage bekommst. Wir wissen nichts von dir und du hast dich scheinbar auch noch nicht eingelesen. Du berichtest lediglich, dass du ein Angebot von einem PK von 60 % hättest!!!
Erzähl doch mal ein bisschen was von dir.
LG Ilona

Re: Außerhalb Deutschlands
« Antwort #2 am: 12 Januar 2025, 22:42:04 »
Hallo zusammen,

ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin Filipe, und habe in der Vergangenheit viele Jahre mit Spielsucht zu kämpfen gehabt, insbesondere mit Online-Casinos. Es hat mich eine Menge Kraft und auch persönliche Verluste gekostet, bis ich endlich den Schritt gewagt habe, Hilfe zu suchen und mich aus diesem Teufelskreis zu befreien.

Seit knapp einem Jahr spiele ich nicht mehr und arbeite jeden Tag daran, standhaft zu bleiben. Die Zeit ohne Glücksspiel fühlt sich wie ein neues Leben an, aber ich weiß, dass der Weg noch lange nicht vorbei ist. Deshalb bin ich hier im Forum – um mich auszutauschen, zu unterstützen und natürlich auch von euren Erfahrungen zu lernen.

Viele Grüße
Filipe

Re: Außerhalb Deutschlands
« Antwort #3 am: 12 Januar 2025, 23:01:04 »
Laut einem europäischen Urteil, (deinem Prozesskostenfinanzierer möglicherweise nicht bekannt), spielt dein Verbrauchergerichtsstand die Rolle. Auslandsaufenthalte in Form von Urlaub, soll keine Rolle spielen. Ggf denen eine direkte Mail schicken und nachfragen. Möglicherweise ist es denen wirklich nicht bekannt.

Re: Außerhalb Deutschlands
« Antwort #4 am: 12 Januar 2025, 23:41:07 »
Ich habe damals meinen PKF alle Zeiträume genannt, an denen ich im Urlaub war. Die haben vorsichtshalber die Einsätze aus diesem Zeitraum gestrichen und gar nicht als Verlust angegeben. Handelte sich um winzige Beträge im Vergleich zum gesamten Verlust.

Re: Außerhalb Deutschlands
« Antwort #5 am: 14 Januar 2025, 19:12:18 »
ich kanns nur leider nicht mehr komplett nachvollziehen wann ich im Urlaub war. Und ob ich in diesen Zeiträumen wirklich gespielt habe.

 

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