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BGH Urteil

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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #555 am: 18 April 2024, 14:30:14 »
@Kotek23 deine annahme ist korrekt.

Ich finde es recht interssant das man sowas hätte wissen müssen.

Zumal es sportwettanbieter gibt/gab wo es unterem den reiter casino gab.

Wie dem auch sei.

Re: BGH Urteil
« Antwort #556 am: 18 April 2024, 15:42:36 »
Hatte Mal einen Richter, der den Quatsch glaubte, dass Malta zuständig sei. Die ersteinschätzung ist oft Käse und sehr oft Glücksspiel im Glücksspiel, welchen Richter man erwischt.

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #557 am: 18 April 2024, 16:01:12 »
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt

Sportwettenanbieter bzw. deren Anwälte haben Zweifel, ob der BGH bei einer möglichen mündlichen Verhandlung an den Auffassungen aus dem Hinweisbeschluss festhält.

Re: BGH Urteil
« Antwort #558 am: 18 April 2024, 16:27:44 »
"Und das Angebot, das die betroffenen Unternehmen gemacht haben, war genau das, was ihnen später von den Behörden genehmigt wurde", erklärte Reichert.

Dass entspricht doch gar nicht der Wahrheit. Besagte Anbieter haben eine Lizenz beantragt und hätten nach Ihrer Meinung eine erhalten müssen. Das BGH sagt: Die 1000 € Grenze ist ein Verbotsgesetz! Da die Anbieter sich nicht an das 1000€ Limit gehalten hatten, ist der BGH der Auffasung, dass die Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung nicht gegeben waren. Heißt für mich: Anbieter haben das 1000€ Limit ignoriert, bekommen jetzt die Quittung dafür und reden sich um Hals und Kragen.

Das 1000 € Einzahlungslimit gilt übrigens schon seit 2008 oder 2012 ( Bin mir gerade  nicht ganz sicher)  Da sich keiner daran gehalten hat, frage ich mich, mit welcher Begründung die Anbieter darauf bestehen, dass sie damals eine Lizenz hätten bekommen MÜSSEN?!

Ich bin der Meinung, dass ich sehr gut Auto fahren kann, da ich aber noch keine Lizenz zum fahren habe, fahre ich einfach erstmal ohne Führerschein.

Re: BGH Urteil
« Antwort #559 am: 18 April 2024, 16:30:14 »
Sagen die Anwälte der Casinos. Klar was auch sonst. 😂
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #560 am: 18 April 2024, 19:13:02 »
Einfach mal nachdenken...worum geht es den Anbietern denn?

Es ist von einer Klagewelle die Rede. Da werden sie bestimmt kein Statement rausbringen a la: oh ja, das erwarten wir auch.
Sondern einen blödsinnigen Artikel der an mehreren Stellen falsch ist...aber der einen Laien vielleicht von einer Klage abhält. Denke, dass sie das auch geschafft haben.

Alles Quark was da steht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #561 am: 18 April 2024, 19:13:21 »
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt
Was mich an dieser Meldung extrem wundert ist das Zitat:

"In unserem Verfahren handelt es sich beim Kläger um eine Prozessfinanzierungsgesellschaft, die dem Spieler seine Forderung abgekauft hat."

Wenn der PKF die Forderung dem Spieler tatsächlich abgekauft hat, dann ist der Spieler doch schon längst entschädigt. Und zwar über den PKF selbst. Dann klagt der PKF und der Spieler ist nur Zeuge (in eigener Sache)
Das wirft die ganz große Frage auf: was soll das ganze Drama dann mit dem Vergleich?? Der Spieler ist doch schon entschädigt und längst raus aus der Nummer. Warum zieht dann der PKF nicht komplett durch und erzwingt selbst die BGH-Entscheidung. Darauf kam es doch auch allen PKF die ganzen Jahre lang an?! Ein Vergleich würde nur dann Sinn machen, wenn gravierende Fehler in den Vorinstanzen geschehen sind, die der PKF nicht gegen sich vom BGH ausgewertet haben will. Wäre dem aber so, dann frage ich mich ehrlicherweise, warum der PKF überhaupt erst in Revision gegangen ist. Ich hoffe jedenfalls nicht, um sich allein aus Marketinggründen feiern zu lassen, der erste am BGH gewesen zu sein.....

Dieses Verfahren ist und bleibt in meinen Augen merkwürdig.

Re: BGH Urteil
« Antwort #562 am: 18 April 2024, 19:15:34 »

Sondern einen blödsinnigen Artikel der an mehreren Stellen falsch ist...aber der einen Laien vielleicht von einer Klage abhält. (....)Alles Quark was da steht.
Mal so  gesagt: beck-aktuell richtet sich nicht wirklich an Laien sondern in erster Linie an Juristen und Anwälte  ;)


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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #564 am: 18 April 2024, 19:31:23 »
Ich denke, Eure Verfahren laufen alle schon?
Warum lasst Ihr Euch durch jeden Piep verunsichern - und warum kommentiert Ihr das? Ist doch völlig unnötig und wenig zielorientiert, oder?
Klar wird verunsichert, und klar: Tipi ist groß, allseits bekannt. Wenn die nicht groß rumtönen jetzt, dann verlieren sie ja an (neuen) Kunden.
--Meist ist Geist geil--

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #565 am: 18 April 2024, 19:38:12 »
Ganz einfach. Tipi hat jahrelang alles richtig gemacht und genau das angeboten, was auch lizenziert wurde. Punkt :)))

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #566 am: 18 April 2024, 19:49:17 »
... und Pipi Langstrumpf und Mickey Mouse werden Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch das ist klar.
--Meist ist Geist geil--

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #567 am: 18 April 2024, 19:50:50 »
Falsch. Sie sind es schon :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #568 am: 18 April 2024, 20:01:20 »
... und Pipi Langstrumpf und Mickey Mouse werden Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch das ist klar.

Schei** Kopfkino  ;D ;D ;D

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #569 am: 18 April 2024, 20:03:14 »
Ich muss aus gegebenem Anlass mal was anmerken hier; Wluchten:
Naseweisheit ist ja *räusper* schon an der Tagesordnung, und nun Du mit der Besserwisserei.
Wo soll das nur hinführen? Ich bin damit völlig überfordert  ;D ;D
--Meist ist Geist geil--

 

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