"Und das Angebot, das die betroffenen Unternehmen gemacht haben, war genau das, was ihnen später von den Behörden genehmigt wurde", erklärte Reichert.
Dass entspricht doch gar nicht der Wahrheit. Besagte Anbieter haben eine Lizenz beantragt und hätten nach Ihrer Meinung eine erhalten müssen. Das BGH sagt: Die 1000 € Grenze ist ein Verbotsgesetz! Da die Anbieter sich nicht an das 1000€ Limit gehalten hatten, ist der BGH der Auffasung, dass die Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung nicht gegeben waren. Heißt für mich: Anbieter haben das 1000€ Limit ignoriert, bekommen jetzt die Quittung dafür und reden sich um Hals und Kragen.
Das 1000 € Einzahlungslimit gilt übrigens schon seit 2008 oder 2012 ( Bin mir gerade nicht ganz sicher) Da sich keiner daran gehalten hat, frage ich mich, mit welcher Begründung die Anbieter darauf bestehen, dass sie damals eine Lizenz hätten bekommen MÜSSEN?!
Ich bin der Meinung, dass ich sehr gut Auto fahren kann, da ich aber noch keine Lizenz zum fahren habe, fahre ich einfach erstmal ohne Führerschein.