Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 2712 Antworten
  • 201774 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #2625 am: 30 November 2024, 09:08:00 »
Ist mir neu.
Bei allem meinen Verhandlungen (4) wurde mir nur einmal ein Vergleich angeboten.

Bei pkf Klägern wird oft kein Angebot gemacht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2626 am: 30 November 2024, 11:21:22 »
Alle mit PKF, Malta Casinos, sind aber ausnahmslos die großen Namen, die mittlerweile auch deutsche Lizenzen haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2627 am: 30 November 2024, 11:27:51 »
Trotz PKF erstaunlich aber da sieht man das auch die „großen“ komplett unterschiedlich verfahren und kein System aufkommen lassen (wollen)

Hast du eines angenommen der nicht unverschämten Angebote ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2628 am: 30 November 2024, 11:32:16 »
Ja, es ist wirklich ganz strange, was die da abziehen. Meine Anwälte meinten auch, dass es jedes Mal anders ist auch mit den gleichen Anbietern.

Zumindest einen Vergleich werde ich annehmen, bewegt sich im oberen Drittel der Verluste. Bei dem anderen wird versucht noch etwas zu verhandeln.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2629 am: 30 November 2024, 11:39:04 »
Das mit PKF ist überraschend.
Ja das war meines Wissens schon immer so dass sie mal eines anbieten und die gleichen beim nächsten wieder nicht.
Kann aber auch an der Jahreszeit und den aufgebauten Rücklagen liegen. Wer weiß es schon. Und natürlich den Summen der Klage.
Ein Streitwert von 30.000 Euro ist natürlich leichter zu bedienen als einer mit 120.000 Euro.
Und eventuell auch an der Kanzlei wie die sich in der Vergangenheit gegeben haben.
« Letzte Änderung: 30 November 2024, 11:42:02 von Roy1234 »
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2630 am: 30 November 2024, 11:39:32 »
Ok das ist krass wenn du mit oberen drittel also über 66 Prozent grob meinst ist das echt wo. Faires Angebot da würde ich vermutlich auch so reagieren beim aktuellen Stand der Dinge .  wann erfolgten die Angebote  beim LG oder OLG? Da wurde wohl bei dir nicht ausgesetzt ?! Weil so wie ich mitbekommen habe wird ja verstärkt ausgesetzt und dann sind Vergleiche eh nahezu komplett hinfällig

Re: BGH Urteil
« Antwort #2631 am: 30 November 2024, 12:04:18 »
Angebot erfolgte einmal am Anfang der Verhandlung (das mit 20%). Die anderen kamen jeweils nach der Verhandlung außergerichtlich. Jeweils nach dem Landgericht, man muss dazu sagen, dass der Richter beide Male klar gemacht hat, dass er nicht aussetzt und auch normalerweise für die Kläger entscheidet.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2632 am: 30 November 2024, 12:15:28 »
Wenn das LG sich so positioniert ist top. Sollte sich die nächste Instanz dann in der Vergangenheit klar für uns entschieden haben ist ein Vergleichsangebot nicht dumm.

Waren deine Klage Summen eher niedrig?
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2633 am: 30 November 2024, 12:17:14 »
Aber wie meinst das jetzt mit dem Drittel … unter 33 oder über 66 weil mit 20 anfangen und dann erhöhen auf über 60 machen die doch auch net oder ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2634 am: 30 November 2024, 12:55:22 »
Wieso sollten sie es nicht machen?
Vorher ist es ein Gnadenbrot, nach einer deutlichen Aussage des Richters sieht die Sache anders aus.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2635 am: 30 November 2024, 13:18:57 »
Naja aber am LG bereits die haben doch dann noch Berufung Option und dort die Chance auszusetzen wo es ja höher ist als bei LG… aber rklsr es werden auch welche bei 20 Prozent anspringen

Re: BGH Urteil
« Antwort #2636 am: 30 November 2024, 13:28:52 »
Ich habe bei den Vergleichen und Klagen nie verstanden, weswegen der Account gesperrt wird und der Spieler sich nicht mehr anmelden darf. Da hätten die doch bei vielen so ihre Vergleichssumme schneller wieder drin, aber objektiv auch gut so.

*

Offline Duffi

  • ***
  • 57
Re: BGH Urteil
« Antwort #2637 am: 02 Dezember 2024, 08:54:57 »
so, ich möchte nochmal meine 3 verfahren weiter erläutern.

1. Fall:
einer der größten Buchmacher in der EU.
6Stellig. hat keine Lizenz beantragt und hat sich aus deutschland zurückgezogen.
LG habe ich verloren. Berufung ist ausgesetzt.


2.Fall:
5 stellig. hatte lizenz beantragt. hat mittlerweile eine.großer Anbieter.
Verfahren wurde ausgesetzt nach der verhandlung am LG. Richter sprach sich aus das das gericht sich vermehrt auf die Anbieter seite stellt.

3. Fall:
5stellig. lizenz wurde beantrag. mittlerweile auch eine für deutschland. großer Anbieter.
verfahren am LG gewonnen. Berufung des gegenseite eingegangen.

am interessantesten ist und bleibt für mich der 1.Fall. nicht weil es der höchste streitwert ist, sonder weil sich dieser als einer der größten in europa aus dem deutschen markt zurückgezogen hat.


lizenzen laufen bei allen drei über malta.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2638 am: 02 Dezember 2024, 14:04:44 »
Ich finde die Aussage des Richters in Fall zwei am spannendsten. Da würde mich mal seine Argumentation interessieren. Spricht eigentlich auch gegen die des BGH. Vielleicht liegt es am Bundesland. Scheint ja welche zu geben die uns nicht mögen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

*

Offline Duffi

  • ***
  • 57
Re: BGH Urteil
« Antwort #2639 am: 02 Dezember 2024, 14:11:30 »
Ich finde die Aussage des Richters in Fall zwei am spannendsten. Da würde mich mal seine Argumentation interessieren. Spricht eigentlich auch gegen die des BGH. Vielleicht liegt es am Bundesland. Scheint ja welche zu geben die uns nicht mögen.

ja, er sprach auch allgemein von dem gericht wo ich war, dass dieses oft für die anbieter entscheidet

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums