Hallo Zusammen,
mich interessiert Folgendes:
1. Gibt es wirklich keine aussergerichtlichen Einigungen direkt mit Sportwettenanbietern zur Rückerstattunge von Einzahlungen oder werden diese wegen Verschwiegenheit nicht publik gemacht?
2. Angenommen alle Sportwettenanbieter bekommen eine Konzession (und es also keine Probleme mit dem Konzessionsverfahren gibt), was haben die Anbieter zu befürchten, wenn sie gegen andere Teile des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen? Konkrete Beispiele siehe unten, könnte ein Anbieter wegen solchen Fällen evtl die Konzession entzogen bekommen?
Hintergrund meiner Frage ist, dass es in meinem Fall zu zahlreichen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag gekommen ist und ich nicht verstehe, warum diese Verstöße nirgendwo sonderlich diskutiert werden, sondern es primär darum geht, ob das Angebot legal oder nicht legal ist, aber nicht darum, wenn ein legales Angebot nicht im erlaubten Rahmen agiert. Hier einige konkrete Beispiele von mir mit Angabe des jeweiligen Paragraphen im Glücksspielstaatsvertrag
1. § 4 Allgemeine Bestimmungen (5): "Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen."
-->Bei mir kam es in vielen Monaten zu einer Einzahlung von mehr als 1000 Euro
2. § 4 Allgemeine Bestimmungen (5): (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Veranstalten oder das Vermitteln des Glücksspiels den Zielen des § 1 zuwiderläuft. Die Erlaubnis darf nicht für das Vermitteln nach diesem Staatsvertrag nicht erlaubter Glücksspiele erteilt werden. Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht kein Rechtsanspruch.
--> In $1 ist als primäres Ziel des Staatsvertrags, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Ich habe in manchen Monaten das x fache Gehalts an Einsätzen getätigt
3. § 8 Spielersperre:
(2) Spielbanken und Veranstalter von Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential sperren Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre).
Siehe oben: Ich habe Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu meinem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre), kam der Anbieter hier seine Fürsorgepflicht nach?
4. § 21 Sportwetten: Wetten während des laufenden Sportereignisses sind unzulässig. (…) Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses (Ereigniswetten) sind ausgeschlossen.
--> Einen Großteil meiner Verluste habe ich durch Livewetten auf Ereigniswetten verloren. z.B. die Anzahl der gelbe KArten