Sobald die Insolvenz startet, hast Du nur noch Anspruch auf den pfändungsfreien Betrag der dir Laut Pfändungstabelle, sofern du keine Kinder hast sind das ca 1100€.
In der Insolvenz kannst Du deine Verwalterin per Antrag darum bitten auch die Beträge freizugeben welche über der Freigrenze liegen also über den Limit des P-Kontos (Schuldnerberatung fragen)
Bei Beginn der Insolvenz belegt die Verwalterin alle Konten mit einer Pfändung, eins darfst Du behalten (P-konto) der Rest wird gekündigt und sofern Guthaben vorhanden ist wird es zu Insolvenzmasse gegeben.
Jeder Geldeingang auf dein Konto wird abgefangen und ausgekehrt...
Es gibt 2 Phasen in der Insolvenz.
Phase 1 die Insolvenz:
In der Regel dauert die erste Phase der Insolvenz je nach Standort des Gerichtes bis zu 12 Monate, es wird Geld zur Masse gezogen (Lohnpfändung der Verwalterin) sowie sonst noch so nachgeschaut wo bei dir Geld zu holen, ist.
Du musst einen 30 Seitigen Fragebogen ausfüllen und zig fragen beantworten.
Monatlich musst Du die Lohnabrechnung zur Verwalterin schicken, sowie dies beachten:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.htmlNach den 12 Monaten oder früher, gibt es einen Schlusstermin die Verwalterin erstellt einen Abschlussbericht und du kannst sehen wer alles Forderungen angemeldet hat sowie wie viel Geld vorhanden ist, den Bericht kannst Du beim Amtsgericht einsehen.
Wenn Du alles richtig gemacht hast. dann hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf und die Wohlverhaltensphase beginnt, das Gericht gibt bekannt, das die Restschuldbefreiung angekündigt wird wenn §290 InsO nachgekommen wird .
Verkürzen kannst Du wenn Du 35% der Forderungen beglichen hast, zzgl. Gerichtskosten und Verwalterkosten.
Jegliches Guthaben sei es Strom,Nebenkosten oder Steuern erhält die Verwalterin.
Phase 2:
Die Wohlverhaltensphase beginnt, das Verfahren wurde Aufgehoben.
Erst JETZT darfst Du wieder Sparen, im Insolvenzverfahren darfst du nicht sparen, bekommt deine Verwalterin mit das Du während der Insolvenz sparst, dann haut sie dir auf die Finger.
Jegliches Guthaben sei es Strom,Nebenkosten oder Steuern erhälst Du ab jetzt wieder.
Hier kannst Du entscheiden ob du es abführst oder behältst, ich empfehle abführen...
Wenn Du gut verdienst und bei dir monatlich 6-800€ vom Gehalt abgehen, dann kannst Du auf 3 Jahre verkürzen frühstens ist die Insolvenz nach 5 Jahren zu Ende.
Ich Rate Dir: Zahle monatliche die Miete vom Konto sowie Strom Handy DSL und hebe den Rest ab vom Konto, somit kann dir keiner was, leg dir zu Hause eine Keksdose an und gut ist
Du solltest die Verwalterin dann natürlich nicht zum Kaffee einladen und ihr Kekse anbieten
Anfangs war es etwas hart, weil ich kein neues Konto hatte, mein Gehalt ging an den Arbeitgeber zurück, und ich musste gucken wie ich klar komme, aber jetzt ist alles so wie vorher.
Ich gehe schuften wie eine bulgarische Hafenhu.. und habe am ende 1300€ raus, stört mich aber nicht, durch meinen Beruf bekomme ich ordentlich Trinkgeld daher habe ich nochmal zusätzlich 250-300€ extra.
Meine Verwalterin hat mir die Frage nach Trinkgeld gestellt, diese frage habe ich aber durch meinen Anwalt beantworten lassen, seitdem ist ruhe.
Ist halt eine Variable und keine Konstante (kann man das so sagen?
) mal läuft es gut mal schlecht...
Mir ist leider etwas blödes passiert, mein Handyvertrag wurde gekündigt hatte vergessen zu Zahlen ging etwas drunter und drüber zu Anfang der Insolvenz, du bekommst nicht mal mehr ein Brötchen für 23 Cent auf Rechnung!
Neue Schulden sind eigentlich kein Problem udn führt auch nicht zur Versagung er RSB.
Ich würde sagen: Es ist alles so wie vorher, nur mit etwas weniger Geld..
Meine Verwalterin ist entspannt, gibt auch welche die Pfänden dir 20 Cent von deiner nicht genutzten Prepaidsimkarte.
In ca. 1-1,5 Jahren bin ich durch dann steht mir alles wieder zu, aber auch danach heißt es: für mindestens 3 Jahre kein Kredit und kein Auto auf Kredit und kein Dispo und keine Kreditkarte!
Die Schufa vergisst nicht...