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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2970 am: 04 August 2019, 04:34:41 »
Bei würden 95prozent abgelehnt und da wahren auch einige Sportwetten dabei
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2971 am: 04 August 2019, 15:25:52 »
Ganz einfach bei ihm waren es zu 99% Sportwetten und bei Dir halt nur ein Teil Sportwetten
Bei mir waren es auch immer Sportwetten deine Antwort ist nicht wirklich hilfreich

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2972 am: 04 August 2019, 15:41:08 »
Hallo Leute,

habe mich nun auch mal hier angemeldet wegen diesem thread. Finde das ganze ganz interessant.

Ich habe leider auch in den letzten drei Monaten eine beachtliche Summe an Geld verspielt. Mein Anliegen des Spielens war nur eine schöne Summe zu gewinnen um meiner Freundin und mir einen schönen Urlaub gönnen zu können.

Habe alle Zahlungen per Paypal immer getätigt.

Wie gehe ich nun am besten vor?
Für alle getätigten Zahlungen ein Fall zu eröffnen und zu hoffen das Sie diesem zustimmen?

Was schreibe ich dann am besten in die Begründung rein?

Würde mich tierisch über eine Antwort und Hilfe freuen.

LG

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2973 am: 04 August 2019, 16:11:28 »
Bei Sportwetten ist es schwierig!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2974 am: 04 August 2019, 16:42:56 »
Waren immer Kombi Seiten, wo beides geht. Davon waren aber nur 2% Wetten. Der Rest Casino l

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2975 am: 04 August 2019, 16:53:03 »
Hallo. Kann mir jemand dieses schreiben zukommen lassen von Reeckmann? Würde den auch benötigen. Lg Bublegam

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2976 am: 04 August 2019, 17:49:58 »
Leute nicht böse sein ... Ich war auch so naiv und habe gefragt bis ich mir hier Mal alles durchgelesen habe und dort stand alles drin( Olli ein Dank nochmal an dich ) . Also alles lesen und ihr werdet fündig.

Einer hier hat Mal gesagt.... Ihr hattet soviel Zeit um zu spielen nehmt euch jetzt die Zeit zu suchen .ich fand ihn gut
« Letzte Änderung: 04 August 2019, 17:54:24 von Pocasso »
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2977 am: 04 August 2019, 18:11:02 »
Also Leute die Zeit nehmen und so viel lesen wie möglich!!!!

Wenn ihr lest dann spielt ihr schon mal nicht 😊
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2978 am: 05 August 2019, 10:42:29 »
UPDATE: Nun habe ich mir zusätzlich noch die letzten 13 Seiten erstmal durchgelesen und nun erstmal ein bisschen Angst die Lastschriftrückgaben durchzuführen. Ich würde es nun gerne, aber bin nun doch leicht verunsichert.
Was mir wohl nun klar ist, ist das ich meine Kreditkartenabbuchungen die über PayPal getätigt worden sind, schon mal nicht mehr zurück holen kann mit den neuen Urteil, wenn ich dies nun richtig verstanden habe.

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Guten Morgen liebe Leute,

ich bin momentan am lesen und jetzt am Ende von Seite 11 angekommen.

Da fangen sich mir nun an die ein oder andere Frage zu stellen.

Wie haben alle das Geld über Paypal zurückbuchen lassen? Über die Bank oder den Paypal Käuferschutz? Weil im Käuferschutz steht ja explizit drin das "jegliche Wetteinsätze und sonstige Glücksspielaktivitäten" als Ausnahme gelten.

Kann ich, wenn ich die Rückbuchungen von der Bank vornehme, auch länger als 8 Wochen? Die größten Ausgaben sind jetzt knapp 10 Wochen her. Somit komme ich nun bestimmt etwas zu spät hier rauf.
Außerdem sind die ganzen dort gestellten Antworten von Ende 2017. Hat sich seitdem etwas verändert? Ist es gar schwieriger geworden?

Ich werde nun noch weiter lesen, aber das sind die Fragen, die bei mir schon aufgekommen sind.


Auf jeden Fall wird mir durch das lesen hier immer mehr bewusst, was ich für ein Bockmist gebaut habe. Ich wollte erst nur mein "Minus" wieder rein holen und hab dadurch dann immer mehr rein gepulvert... Doofheit tut schon weh  :-\

LG
« Letzte Änderung: 05 August 2019, 12:39:36 von Icke123 »

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Offline andi

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2979 am: 05 August 2019, 12:31:45 »
Ich kann mir gar nicht vorstellen dass Das klappt, ich werde mich wohl einfach damit abfinden das alles weg ist und für ein und alle mal nie wieder damit in Verbindung kommen das hab ich mir vorgenommen! Zudem habe ich vor kurzem eh mein PayPal Konto gelöscht. Grüße Andi

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2980 am: 05 August 2019, 12:58:46 »
ich frage mich gerade was passiert wenn man erst sein pp konto löscht und dann die rückbuchungen macht  :o

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2981 am: 05 August 2019, 13:29:45 »
War bei mir so ein Fall, habe gelöscht und dann habe ich eine laschrift von dem Konto zurückgebucht, paar mal angerufen. Ging nur um 100 Euro. Haben von einem anderen Konto ausgeglichen. War Inkasso von Paypal

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2982 am: 06 August 2019, 08:45:39 »
Habe ich heute erhalten was sagt Ihr dazu???????????


ihre unzutreffenden Rechtsausführungen weisen wir zurück. PayPal steht gegen Ihren Mandanten ein
Anspruch auf Ersatz der Ajfwendungen zu, die durch die Ausfiihrung der von ihrem Mandanten in Aiftrag
'gegebenen Zahlungen entstanden sindSofern Sie behaupten, die Glücksspiele, an denen Ihr Mandant teilgenommen hat, seien illegal, hat PayPal
keine Kenntnis einer solchen lllegairtät und konnte hiervon auch keine Kenntnis haben. Im Übrigen ist diese
Frage ausschließlich im Verhältnis Ihres Mandanten zu den betreffenden Glücksspieianbietem relevant; der
Ersatzanspruch von PayPal bleibt davon unberührt. Nach höchstrichterllcher Rechtsprechung kann der Kunde
Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis mit dem Vertragsuntemehmen (hier die
Glücksspielanbieter) dem Zahlungsdienstleister im Rahmen des Zahlungsdienstvertrags nicht entgegenhalten
(Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24.09.2002 - XIZR 420/01).
Diesen Grundsatz hat das Landgericht München I ausdrücklich für den Fall bestätigt, dass die ^hlungen im
Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel erfolgt sind (LG München I, Urteil vom 28.02.2018 - 27 O
11716/17). Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung vom LG München I bestätigt (OLG
München, Verfügung vom 06.02.2019 — 19 U 793/18). Diese Rechtsprechung gilt selbstverständlich auch für
PayPal, das ein Zahiungsdlenstlelster gemäß § 675c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ist und Im Übrigen
über eine Banklizenz verfügt.
In diesem Zusammenhang betont die vorgenannte obergerichtliche Rechtsprechung, dass den
Zahlungsdienstlelstem keine grundsätzlichen Prüf- oder Schutzpflichten gegenüber Ihren Kunden treffen und
diese damit auch keine Vorkehrungen für entsprechende Prüfungen treffen müssen.
Stattdessen liegt es Im Verantwortungsbereich Ihres Mandanten, dafür Sorge zu tragen, dass er durch sein
Verhalten nicht gegen geltendes Recht verstößt. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass
es Ihr Mandant selbst war, der die betreffenden Zahlungsvorgänge In Auftrag gegeben hat. PayPal durfte
berechtigterweise darauf vertrauen, dass Ihr Mandant sich rechtstreu verhält.In diesem Zusammenhang Ist zu berücksichtigen, dass das Anbieten von Online-Glücksspielen in weiten
Teilen Europas sowie In Schleswig-Holstein während der Geltungsdauer der erteilten Lizenzen erlaubt war. Es
entspricht der allgemeinen Geschäftspraxis PayPals, nur mit Anbietern von Online-Glücksspielen
Vertragsbeziehungen einzugehen, die über eine solche Glücksspiellizenz verfügen. Zudem können
Sportwetten gemäß §4 Abs. 5 GlüStVin ganz Deutschland legal im Intemet veranstaltet werden.
Folglich kommt es für die Bewertung der Legalität des Angebots auf den konkreten Ort an, von dem aus der
Spieler an dem Glücksspiel teilnimmt, und um welches Spiel es sich im konkreten Fall handelt. PayPal kennt
weder den Ort der Spielteilnahme noch das tatsächlich vom Spieler ausgeführte Spiel. Eine solche
Überprüfung ist dem Zahlungsdienstleister auch nicht möglich.
Aus diesem Grund entbehrt der von Ihnen erhobene Vonvurf, PayPal habe vorsätzlich gegen § 4 Abs. 1 S. 2
GlüStV verstoßen, jeglicher Grundlage. Eine „Mtwlrkung" PayPals an ^hlungen im Zusammenhang mit
unerlaubtem Glücksspiel liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und den vorstehenden
Rechtsausführungen nicht vorVor diesem Hintergrund ist Ihr Mandant verpflichtet, PayPal die durch die Ausführung der Zahlungsaufträge
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Gegenansprüche Ihres Mandanten bestehen diesbezüglich nicht,
da aus den vorgenannten Gründen die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch fehlen.
Wir fordern Ihren Mandanten letztmalig dazu auf, den negativen Saldo seines PayPal-Kontos
unverzüglich auszugleichen und darrit unseren Zahlungsanspruch gemäß §§ 675 c Abs. 1,670 BGB In
Verbindung nit Zffer 5.3 sowie Zffer A4.6 unserer Nutzungstedingungen zu erfüllen. Unsere
Entscheidung, die entsprechenden Inkassobemühungen bis zur vollständigen Erfüllung des
Zahlungsanspruchs fortzusetzen, Ist endgültig. Von weiteren Schreiben bitten wir daher abzusehen.
Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrem Mandanten, Inklusive der gerichtlichen
Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2983 am: 06 August 2019, 08:53:45 »
Kann mir nicht vorstellen, dass die Argumentation ausreichend ist. Was sagen die Anderen?
ist spielfrei

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2984 am: 06 August 2019, 09:59:37 »
Meines erachtens sind die nicht ganz sauber im Stübchen, der BGH hat klar festgestellt das online Glücksspiel in deutschland verboten ist.

Wie hat PayPal eine Bankenlizenz bekommen, wenn der Finanzdienstleister seine beiden kunden nicht kennt, riecht ja nach Geldwäschegesetz, wenn es wirklich so sein sollte. Und der Zahlungsdienstleister, muss wohl eigentlich immer grundsätzlich davon ausgehen das du dich dort aufhälst, was du als deine Adresse dort hinterlegt hast. Also nicht Schlesweig Holstein, aber innerhalb D. Das ist meiner Meinung nach nicht haltbar.

ABER ich bin kein Jurist!

gruß

 

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