@olli das habe ich dann einen Tag später bekommen was nun
?
Wir haben das PayPai-Konto mit der registrierten E-Maii-Adresse .......und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen,dass Ihr Mandant mehrfach Zahlungen an Glückspielanbieter gesendet hat. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträgedem PayPal-Konto des jeweiligenEmpfängers noch am gleichenTag gut geschrieben.
Bitte beachten Sie,dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat.Da Ihr Mandant eine Zahlung mit PayPai gesendet hat, erteilte er uns damit einen Zahlungsauftrag.Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahiungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen. Indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.
Mit PayPai kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei istPayPai ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen,die mit PayPai bezahlt werden und übemehmen dafür auch keineHaftung.Und wir sind nicht dafür verantwortlich,dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Wir erhielten Nachricht von der Bank ihres Mandanten, dass die Lastschriftzahiungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter nach auftragsgemäßer Ausführung der Zahlungen durch PayPai storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten.Infolgedessen kam es zu einem
negativen Saldo auf dem PayPal-Konto ihres Mandanten.
Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihrem Mandanten Gebühren gemäß Ziffer A4.6.der PayPai-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.
Entgegen ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegenüber Ihrem Mandanten zu.
Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt,dass es nichtAufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen.Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LGMünchen, Urteil vom 28.02.2018, Az.27O 11716/17, Abschnitte B.I.3.und 5.).Die vorgenannteRechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.
Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen in Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs.1S.2 GiüStV ohnehin nicht vor. PayPal hat keine Kenntnis davon, wo sich der Spieler zum Zeitpunkt der Spielteilnahme aufhält. Folglich besteht
für PayPal keine Möglichkeit und auch keine Nicht, die Ilegalität des Spielvorgangs zu überprüfen.
Wir fordern Ihren Mandanten daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saido seines PayPai-Kontos unverzügiich auszugieichen und damit unseren Zahlungsanspruchaus §§ 675c Abs.1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfülien. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur voilständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtiicher Schritte gegenüber ihrem Mandanten, inkiusive der gerichtiichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
IV.
Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal- Nutzungsbedingungen darstellen, kündigen wir hiermit ferner das Vertragsverhältnis mit Ihrem Mandanten gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen mit sofortigerWirkung.Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
V.
Schließlich weisen wir auch eventuelle Forderungen Ihres Mandanten zum Ausgleich der Anwaltskosten nachdrücklich zurück.
Vielmehr besteht hier, wie dargestellt, ein wirksamer Zahlungsanspruch seitens PayPal gegenüber Ihrem Mandanten.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir
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Mitfreundlichen Grüßen
Laura Richter
Executive Escaiations PayPal
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Hallo Herr R., ich habe fast 10 Minuten gebraucht, um in deinen Text Leerzeichen einzufügen. Achte bitte künftig darauf, dass dein Beitrag lesbar ist!!!!
LG Ilona