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§ 285 stgb

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§ 285 stgb
« am: 12 Januar 2025, 12:19:39 »
Ich habe beim einem online casino gespielt ( über 30 tausend euro verloren und 2300 gewonnen ) dann hat mich mein bank telefonisch kontaktiert und haben mich gefragt von wo und wo das geld kommt, ich habe gesagt dass das ein online casino ist, Sie haben mich gefragt ob die ein deutsche Lizenz haben ich habe dan ja gesagt weil ich dachte die haben einen Lizenz, dann gestern am 07.01.2025 habe ich einen termin mit meinem Berater gehabt wir haben geredet erst mal hat der nix gesagt, danach wenn ich zu hause war hat der mich angerufen und sagte er ey diese online casino keine deutsche Lizenz hat, jetzt habe ich angst dass da irgendwas passieren kann, und was soll ich machen dass ich mich schutzen kann.
Und hat jemand Erfahrung über das und wie ist das mit rechtsschutzversicherung, gibts da überhaupt rechtsschutz die dass verdeckt?

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Offline Olli

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Re: § 285 stgb
« Antwort #1 am: 12 Januar 2025, 13:46:10 »
Hi und herzlich willkommen!

Die Rechtschutzversicherungen haben üblicherweise ein Klausel in ihren Verträgen, die Glücksspiel ausschließen!

Da Du von der Illegalität nichts gewusst hast, kann Dir auch kein Vorsatz unterstellt werden. Den braucht es hier, damit man Dich strafrechtlich belangen könnte.

Warte aber erst einmal in Ruhe ab, ob Deine Bank überhaupt etwas an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft weiterleitet.
Wenn ja, dann ist es nicht Deine Pflicht die Polizei bei Ermittlungen zu unterstützen. Wenn die Polizei Dich vorlädt, dann ignoriere dieses Schreiben.
Sollte sich allerdings die Staatsanwaltschaft melden und Dich vorladen, dann solltest Du dort nicht ohne Anwalt hin.

Das sind aber alles gerade ungelegte Eier ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: § 285 stgb
« Antwort #2 am: 12 Januar 2025, 20:56:28 »
Falls falls dich die Polizei vorlädt, rate ich dir einen Anwalt einzuschalten. Kostenpunkt 200€ ein Schreiben und er haut dich raus.

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Offline Olli

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  • 7.599
Re: § 285 stgb
« Antwort #3 am: 12 Januar 2025, 21:19:59 »
Zitat
Falls falls dich die Polizei Staatsanwaltschaft vorlädt, rate ich dir einen Anwalt einzuschalten. Kostenpunkt 200€ ein Schreiben und er haut dich raus.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: § 285 stgb
« Antwort #4 am: 12 Januar 2025, 22:15:29 »
Es ist ja toll das die Banken darauf aufpassen, von wo das Geld kommt (Geldwäschegesetz), aber warum stellen sie nicht die Frage, wenn es an jene raus geht? Warum prüfen sie dort nicht bzgl. der Lizenz?

Re: § 285 stgb
« Antwort #5 am: 12 Januar 2025, 22:56:35 »
Meine Bank hatte für Glücksspiel irgendwann extra Gebühren per Kreditkarte eingefordert. Hatten die dann alles brav zurück gezahlt. Sanktionen im Sinne von Kontokündigung oder Anzeige, gab es damals immerhin nicht.

Re: § 285 stgb
« Antwort #6 am: 13 Januar 2025, 00:21:15 »
Danke and die schnelle Antwort
Ihr habt mich wirklich beruhigt.

Ja genau bank hat mich niemals kontaktiert wo ich blöd geld überwiesen hatte, erst dann wo ich geld ausgezahlt von oc habe dann haben die mich kontaktiert!


Re: § 285 stgb
« Antwort #7 am: 15 Januar 2025, 22:45:46 »
Hallo nochmal

Könnte jemand mir einen anwalt in Baden-Württemberg empfehlen, Karlsruhe Stuttgart Mannheim kreis.

Danke am voraus.

 

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