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Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel

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Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #15 am: 23 Dezember 2024, 13:55:17 »
Mein weiteres Vorgehen wäre, mir einen Anwalt zu nehmen, mit dem ich bereits ein Vorabgespräch geführt habe. Dieser würde Akteneinsicht beantragen und mich genau darüber informieren, was eigentlich los ist, da dies aus der Vorladung ja nur indirekt hervorgeht. Das Schreiben selbst werde ich ignorieren, es sei denn, mein Anwalt reagiert im Rahmen meines Mandats darauf, etwa indem er die Vorladung absagt und mitteilt, dass ich derzeit keine Aussage tätigen werde.

Selbst wenn ich aktuell keinen Anwalt zwingend bräuchte, ist es mir wichtig, beim ersten Kontakt in dieser Angelegenheit jemanden dabei zu haben, der sich wirklich gut auskennt. Glücklicherweise übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür, was mir zusätzliche Sicherheit gibt.

Weiterhin zu meiner Situation: In den letzten Monaten habe ich mich finanziell stark rehabilitiert. Ich habe eine gut bezahlte Stelle, meine Schulden größtenteils zurückbezahlt und den Rest in konsolidierte, gut abzuzahlende Raten umgewandelt. Selbst wenn meine Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen sollte, bin ich bereit, die 500 bis 700 Euro für die Akteneinsicht und den eventuellen Kontakt bis zur Anklage selbst zu tragen.

Ich habe in der Vergangenheit so viel Geld fürs Zocken ausgegeben – da kann ich mir jetzt den Rechtsbeistand leisten, um das Ganze sauber zu klären. Mein Ziel ist es, die Angelegenheit endgültig abzuschließen, auch für meinen eigenen Seelenfrieden. Ich möchte, dass hier ein Schlussstrich gezogen wird, damit ich endlich Ruhe habe, was dieses Kapitel angeht.

Ich wollte hier wirklich keine Grundsatzdiskussion lostreten. Ich war gestern Abend – und bin es vielleicht immer noch – ein bisschen überfordert mit der Gesamtsituation. Ich werde mir die Sache mit dem Anwalt noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, aber wie bereits beschrieben, werde ich wahrscheinlich nach den Weihnachtsfeiertagen ein Mandat erteilen.

@TAL ich zittiere mal ohne Link "Wollte das an dieser Stelle nur mal sagen, um den Threadersteller zu beruhigen."   
  Danke dir dafür, kann ich gerade sehr gut gebrauchen

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Offline Rubbel

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Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #16 am: 23 Dezember 2024, 13:55:47 »
... hier wird ja wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen! Vorbestraft sein durch illegales Glücksspiel ... als Süchtiger? So schnell wohl nicht ;)

Nicht dass das hier zu Rivalitäten mit  dem BGH-Thread kommt :))

Dramaqueens und Systemsprenger aufgepasst:
Es wäre manchmal ganz gut, vor dem Schreiben und Antworten zu überlegen. Nicht, sich überlegen zu fühlen ;)
Ja, diese dauernden Systemkritteleien und Ablehnungen von Eigenverantwortung nerven, vielleicht deutet das auf einen Mangel an erlebtem Respekt hin, jedenfalls wohl auf ein erwünschtes Alleinstellungsmerkmal vielleicht vor sich  selbst?

Der böse, böse Staat, das böse, böse 'System'. Es geht uns hier in Deutschland immer noch supergut! Was wäre, wenn der Initiator dieser Diskussionen in einer Diktatur lebte? Wäre so ein Mensch glücklich, dass der Staat/das System ihn übermäßig 'schützt'?  Es geht hier um wirtschaftliche Belange i.S. von Steuereinnahmen! Vor allem: Prohibition? In wie vielen Bereichen?

Ich glaube, jeder Glücksspielsüchtige weiß, dass das, was er da tut, IHM NICHT guttut. Dann kommt es drauf an: Entweder er übernimmt Verantwortung für sich selbst, oder er sucht sich eine schwammige, nicht wirklich fassbare  Verantwortlichkeit im Außen. Diesem Außen ist dann Unangenehmes zuzuschreiben,  wenn keine Argumente für's eigene Tun mehr zur Verfügung stehen.
Ich weiß nicht warum, aber irgendwie muss ich an den 'Wachturm' denken.


« Letzte Änderung: 23 Dezember 2024, 14:08:29 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #17 am: 23 Dezember 2024, 14:45:27 »
Ob du in einem sensiblen Bereich arbeitest oder mit dem Zoll zu tun hast, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. Entscheidend ist, ob du strafrechtlich überhaupt jemals in Erscheinung getreten bist. Falls nicht, ist das, was du hier schreibst, schlichtweg nicht von Bedeutung. Einträge bei BKA oder LKA entstehen nur, wenn entsprechende Verfahren oder Verdachtsmomente vorliegen. Ohne einen solchen Hintergrund macht deine Argumentation wenig Sinn.

Auch wenn ein Verfahren eingestellt wurde und keine Verurteilung erfolgte, können dennoch Einträge im BKA oder LKA bestehen bleiben. Es spielt keine Rolle, in welchem Bereich jemand arbeitet oder wie lange es her ist. Diese Einträge haben oft langfristige Konsequenzen, weil Dritte Zugriff auf diese Informationen haben können, was dazu führen kann, dass jemand negativ beurteilt wird.

Ein Verdachtseintrag, selbst ohne Verurteilung, kann dazu führen, dass man wie ein verurteilter Straftäter behandelt wird, besonders wenn es später zu weiteren strafrechtlichen Vorfällen kommt. Auch wenn das Verfahren eingestellt wurde, bleibt der Eintrag bestehen, und die betroffene Person muss aktiv darum kümmern, dass dieser gelöscht wird.

Es ist daher wichtig, dass jeder, der in solchen Verdachtsfällen betroffen ist, Einsicht in seine Akten beim BKA und LKA beantragt, um sicherzustellen, dass keine falschen oder unbegründeten Einträge vorhanden sind. Falls dies der Fall ist, kann man die Löschung beantragen und somit sicherstellen, dass man nicht ungerechtfertigt negativ bewertet wird.

Das gilt besonders für Fälle wie illegales Glücksspiel. Auch wenn ein Verfahren eingestellt wurde, können die Einträge immer noch Auswirkungen auf die Zukunft haben. Wer in einem sensiblen Bereich arbeitet oder seine Reputation schützen möchte, sollte sich nicht auf den guten Glauben der Justiz verlassen, sondern aktiv seine Akten überprüfen und im Zweifel eine Löschung von falschen oder unbegründeten Einträgen verlangen.

Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #18 am: 23 Dezember 2024, 14:55:45 »
Mein weiteres Vorgehen wäre, mir einen Anwalt zu nehmen, mit dem ich bereits ein Vorabgespräch geführt habe. Dieser würde Akteneinsicht beantragen und mich genau darüber informieren, was eigentlich los ist, da dies aus der Vorladung ja nur indirekt hervorgeht. Das Schreiben selbst werde ich ignorieren, es sei denn, mein Anwalt reagiert im Rahmen meines Mandats darauf, etwa indem er die Vorladung absagt und mitteilt, dass ich derzeit keine Aussage tätigen werde.

Selbst wenn ich aktuell keinen Anwalt zwingend bräuchte, ist es mir wichtig, beim ersten Kontakt in dieser Angelegenheit jemanden dabei zu haben, der sich wirklich gut auskennt. Glücklicherweise übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür, was mir zusätzliche Sicherheit gibt.

Weiterhin zu meiner Situation: In den letzten Monaten habe ich mich finanziell stark rehabilitiert. Ich habe eine gut bezahlte Stelle, meine Schulden größtenteils zurückbezahlt und den Rest in konsolidierte, gut abzuzahlende Raten umgewandelt. Selbst wenn meine Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen sollte, bin ich bereit, die 500 bis 700 Euro für die Akteneinsicht und den eventuellen Kontakt bis zur Anklage selbst zu tragen.

Ich habe in der Vergangenheit so viel Geld fürs Zocken ausgegeben – da kann ich mir jetzt den Rechtsbeistand leisten, um das Ganze sauber zu klären. Mein Ziel ist es, die Angelegenheit endgültig abzuschließen, auch für meinen eigenen Seelenfrieden. Ich möchte, dass hier ein Schlussstrich gezogen wird, damit ich endlich Ruhe habe, was dieses Kapitel angeht.

Ich wollte hier wirklich keine Grundsatzdiskussion lostreten. Ich war gestern Abend – und bin es vielleicht immer noch – ein bisschen überfordert mit der Gesamtsituation. Ich werde mir die Sache mit dem Anwalt noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, aber wie bereits beschrieben, werde ich wahrscheinlich nach den Weihnachtsfeiertagen ein Mandat erteilen.

@TAL ich zittiere mal ohne Link "Wollte das an dieser Stelle nur mal sagen, um den Threadersteller zu beruhigen."   
  Danke dir dafür, kann ich gerade sehr gut gebrauchen
Genau so muss es sein! Du hast vollkommen recht, dir professionelle Hilfe zu suchen, statt dich auf halbgare Ratschläge in einem Forum zu verlassen. Hier bekommst du keine fundierten juristischen Informationen, sondern oft nur Meinungen, die nicht unbedingt in deinem Interesse liegen. Viele hier scheinen eher den Staat und dessen Interessen zu unterstützen, als dir wirklich zu helfen.

Ein Anwalt wird dir zur Seite stehen, deine Rechte wahren und sicherstellen, dass du nicht einfach der Willkür der Justiz ausgeliefert bist. Es ist wichtig, deine Informationen intern und geschützt zu halten, denn es gibt leider viele, die aus solchen Situationen ihren Nutzen ziehen oder dich bewusst davon abbringen wollen, den richtigen Weg zu gehen.

Vergiss nicht, dass die Justiz und der Staat ein großes Interesse daran haben, ihre Einnahmen aus staatlich kontrollierten Glücksspielquellen zu schützen. Daher wird oft weniger auf das individuelle Schicksal geschaut als darauf, dass das System stabil bleibt. Dein Anwalt wird dir helfen, diese Angelegenheit sauber und korrekt abzuschließen, damit du endlich Ruhe und Klarheit hast. Du machst alles richtig – bleib bei deinem Plan!

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Offline TAL

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Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #19 am: 23 Dezember 2024, 14:57:26 »
Dem Threadersteller ging es um mögliche Konsequenzen.
Du bist derjenige, der das ganz 'aufgebauscht' hat, und völlig zusammenhanglos plötzlich mit Einträgen beim LKA 'um die Ecke' kam. Jetzt, wo dir jemand sagt, das sei Unsinn, ist das dann plötzlich doch nicht mehr relevant?


Richtig, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Du warst aber derjenige, der suggeriert hat, es sei so, um etwas mehr Dramatik in deine Tiraden gegen das System reinzubringen. Mein Beitrag war nur dazu da, die eventuell dadurch entstandenen Ängste zu nehmen.

Und du fängst wieder damit an.
Erst sagst du, das sei irrelevant, und nun kommst du wieder mit irgendwelchen möglichen Konsequenzen.
Ja, was denn nun?

Du drehst dich im Kreis.
Liest du deine Beiträge überhaupt nochmal, bevor du sie abschickst?


@Chris
Das ist absolut okay so. Du fühlst dich sicherer damit, und so soll es sein.
Mich hat nur EHardys Privatdrama etwas gestört.
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2024, 15:01:06 von TAL »

Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #20 am: 23 Dezember 2024, 15:03:23 »
Dem Threadersteller ging es um mögliche Konsequenzen.
Du bist derjenige, der das ganz 'aufgebauscht' hat, und völlig zusammenhanglos plötzlich mit Einträgen beim LKA 'um die Ecke' kam. Jetzt, wo dir jemand sagt, das sei Unsinn, ist das dann plötzlich doch nicht mehr relevant?


Richtig, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Du warst aber derjenige, der suggeriert hat, es sei so, um etwas mehr Dramatik in deine Tiraden gegen das System reinzubringen. Mein Beitrag war nur dazu da, die eventuell dadurch entstandenen Ängste zu nehmen.

Und du fängst wieder damit an.
Erst sagst du, das sei irrelevant, und nun kommst du wieder mit irgendwelchen möglichen Konsequenzen.
Ja, was denn nun?

Du drehst dich im Kreis.
Liest du deine Beiträge überhaupt nochmal, bevor du sie abschickst?


@Chris
Das ist absolut okay so. Du fühlst dich sicherer damit, und so soll es sein.
Mich hat nur EHardys Privatdrama etwas gestört.

Es scheint, dass du meinen Punkt nicht richtig verstanden hast oder ihn bewusst falsch darstellst. Es geht hier nicht darum, “Dramatik” zu erzeugen oder jemanden zu verunsichern. Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass es durchaus potenzielle Konsequenzen gibt, die viele nicht auf dem Schirm haben. Die Justiz speichert Daten, auch wenn Verfahren eingestellt werden, und diese können in bestimmten Fällen Einfluss auf zukünftige Entscheidungen haben – sei es bei Behörden oder anderen Stellen. Das ist keine “Tirade”, sondern schlicht eine Tatsache, die für Betroffene relevant ist.

Wenn du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, wäre dir klar, dass ich immer betont habe, wie wichtig es ist, sich gut zu informieren und nicht blind auf das System zu vertrauen. Es ist keine Panikmache, wenn ich darauf hinweise, dass Betroffene ihre Rechte kennen sollten und sicherstellen müssen, dass keine fehlerhaften Einträge vorliegen. Das hat nichts mit “Kreisen drehen” zu tun, sondern mit der Realität, dass viele Menschen diese Mechanismen der Speicherung und ihre potenziellen Auswirkungen nicht kennen.

Wenn du meinst, mein Hinweis sei irrelevant, ist das deine Meinung. Ich finde jedoch, dass es besser ist, die Betroffenen aufzuklären, anstatt Dinge zu verharmlosen oder zu ignorieren. Das hilft niemandem weiter.

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Offline TAL

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Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #21 am: 23 Dezember 2024, 15:38:39 »
Äh, was?
Du schriebst, mein Beitrag sei 'irrelevant' - nicht umgekehrt. Und ich bin absolut für Aufklärung (was etwas Anderes ist als 'Brandreden' zu verfassen). Wie du da auf das Gegenteil kommst, erschließt sich mir nicht. Obendrein ist die Thematik alles andere als 'harmlos'. Dein letzter Satz macht daher wenig Sinn, außer vielleicht... 'Effekthascherei'. Ja, immer die armen Opfer.

Was du hier schreibst, ist im Grundsatz richtig, hat aber, wie du ja selbst schon sagtest, mit dem zugrundeliegenden Fall rein gar nichts zu tun. Denn hier geht es um eine um ein Vielfaches kleinere 'Dimension'.

Zitat
Entscheidend ist, ob du strafrechtlich überhaupt jemals in Erscheinung getreten bist.
Nein, bin ich offenbar ja nicht. Unter Anderem auch, weil eine Anzeige meiner Bank strafrechtlich eben keine Konsequenzen hatte.
Es wurde auch nichts 'gespeichert'.
Denn wäre es so, wie du selbst eingangs suggeriertest, hätte ich heute ein Problem.
Habe ich aber nicht. Punkt.
Und genau darum geht es doch hier.
Ohne Hätte, Wäre und Könnte.

Und dann das...
Zitat
Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass es durchaus potenzielle Konsequenzen gibt, die viele nicht auf dem Schirm haben.
Warum um alles in der Welt kramst du das doch wieder raus, obwohl wir uns doch einig sind, daß das im Fall von Chris gar nicht soweit kommen würde?

Davon abgesehen... zu deiner Frage, wie viele 'wir' eigentlich wären...

Die Ansichten von Roy und mir zum Thema Verantwortung könnten gegensätzlicher gar nicht sein. Auch mit Olli oder Ilona bin ich nicht immer einer Meinung.
Von daher zeugt es schon von einer deutlichen Wahrnehmungsstörung, uns da alle 'in einen Topf zu werfen'.
Aber darum scheint es ja gar nicht zu gehen.
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2024, 15:41:19 von TAL »

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Offline Olli

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Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #22 am: 23 Dezember 2024, 15:51:26 »
Da bereite ich mal was für Heiligabend vor und da nutzt EdHardy diese Zeit um seinen Müll weiter hier abzuladen!

@EdHardy
Ich habe Dich für 2 Wochen gesperrt. Vielleicht verstehst Du dann, dass es hier um eine Einzelperson geht und nicht um Deinen "Kampf" mit dem System!

@Chris
Entschuldige bitte, der Thread gehört wieder Dir ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Rubbel

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Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #23 am: 23 Dezember 2024, 15:52:25 »
Jemanden oder (als Aufklärer) überhaupt anderen Menschen mit paranoiden Ansichten vollzuquasseln (das heißt nicht, aufzuklären), zusammen mit der lehrerhaften Attitüde, erschöpft sich so langsam. Der anfangs Fragende, lieber Edhardy, hat längst seine Entscheidung getroffen. Du brauchst Dich nicht mehr mühen, um 'das letzte Wort' zu haben. TAL weiß auch genau, was sie schreibt und tut ---
Nutz' doch die Zeit und Gelegenheit, um zu gucken, wie DU mit dem Problem 'Glücksspiel und Konsequenzen' am besten umgehen kannst.
Ohne Rhetorik, wie Du sie hier benutzt, das wäre gut für Dein Wohl und Deine Zukunft und Deine Fähigkeit zu reflektieren über das, was DU ändern kannst.

R
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2024, 16:39:07 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

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Offline Olli

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Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #24 am: 23 Dezember 2024, 16:03:29 »
Zitat
Viele hier scheinen eher den Staat und dessen Interessen zu unterstützen, als dir wirklich zu helfen.

Dieser Satz klassifiziert Dich zu einem permanenten Bann! Suche Dir bitte einen Therapeuten, mit dem Du Deine Zwangsstörung auflöst! Gute Genesung!

Nur zur Klarstellung: Solch ein Bann ist einem Hausverbot gleich. Ein Verstoß durch Neuanmeldung unter einem anderen Account bedingt eine Straftat, den Hausfriedensbruch!
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2024, 16:06:00 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #25 am: 23 Dezember 2024, 17:48:03 »
An den Fragenden zu Beginn. Lass dich nicht verrückt machen und vertrau den gemäßigten Stimmen im Forum. Nun hast du bereits einen Anwalt kontaktiert und gut ist.


Aber deine vorschnelle Reaktion einen Anwalt zu kontaktieren, hat viel auch mit deiner Gefühlswelt zu tun. Du hast die Angst machen lassen und hast direkt reagiert ähnlich wie bei Zocker Sessions.

Du scheinst auf dem guten Weg zu sein. Warte mal den Moment ab, wenn deine Schulden bezahlt sind. Eventuell kommen dir da Gedanken wie „jetzt kann ich mich wieder belohnen, denn ich war schließlich abstinent“. Ein Rückfall ist nicht zu unterschätzen..

Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #26 am: 23 Dezember 2024, 22:56:32 »
Moin,

Ich bin besagte Person, die bei der Vorladung bei der Polizei die Wahrheit gesagt hat.
Zu meinem Glück war der Beamte verständnisvoll und wollte mir keine weiteren Probleme bereiten.
Er meinte solange ich nicht zugeben würde, bei einem Anbieter, der nicht auf der "White List" steht gespielt zu haben, kann mir nichts passieren.

Re: Hilfe bei Vorladung wegen § 285 StGB - Unerlaubtes Glücksspiel
« Antwort #27 am: 23 Dezember 2024, 23:09:29 »
Das klingt echt nach einem guten Polizisten. Leider habe ich in anderen Fällen auch schon Gegenteiliges gehört, allerdings bei anderen Sachverhalten. Ich habe jetzt direkt einen Anwalt eingeschaltet, um meinen Seelenfrieden zu bewahren und damit ich Ruhe habe.
Freut mich wirklich für dich, dass es gut ausgegangen ist.
 
An den Fragenden zu Beginn. Lass dich nicht verrückt machen und vertrau den gemäßigten Stimmen im Forum. Nun hast du bereits einen Anwalt kontaktiert und gut ist.


Aber deine vorschnelle Reaktion einen Anwalt zu kontaktieren, hat viel auch mit deiner Gefühlswelt zu tun. Du hast die Angst machen lassen und hast direkt reagiert ähnlich wie bei Zocker Sessions.

Du scheinst auf dem guten Weg zu sein. Warte mal den Moment ab, wenn deine Schulden bezahlt sind. Eventuell kommen dir da Gedanken wie „jetzt kann ich mich wieder belohnen, denn ich war schließlich abstinent“. Ein Rückfall ist nicht zu unterschätzen..


Ganz ehrlich, ich fühle mich aktuell echt gut mit dem Aufhören. Das war vor 6 mitlerweile 7 Monaten tatsächlich eine Kurzschlussreaktion. Ich hatte ausnahmsweise mal ein paar Euro im Casino gewonnen und mich dann gefragt, was zur Hölle ich da eigentlich mache. Also bin ich aufgestanden und habe direkt die Selbstsperre ausgefüllt – erst für zwei Jahre. Dann hat der Typ tatsächlich gefragt, ob die Zahl einen Unterschied macht, und ich meinte, eigentlich nicht, ich will nur meine Ruhe haben. Daraufhin hat er einfach fünf Jahre draufgeschrieben, und ich habe es unterschrieben. Seitdem hatte ich glücklicherweise keinerlei Verlangen, erneut zu spielen. Im Gegenteil, der Gedanke daran, wie ich mich damals verhalten habe, widert mich mittlerweile richtig an.
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2024, 23:12:04 von Chris29 »

 

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