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Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist

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Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« am: 27 August 2024, 19:23:51 »
Hallo zusammen,

länger Folge ich nun verschiedenen Themen und nun kann auch ich verkünden, dass mein Urteil vom LG durch das OLG bestätigt wurde.

Trotz Aufforderung kam lt Anwalt bis heute weder ein Zucken oder Mucken.

Nun meine Frage

Wie kann es sein, das der Anbieter seit Mitte 2023 auf der Whitelist steht, offiziell in Deutschland Profit machen kann aber sich nicht a das Urteil hält.
Kann man diese dann nicht einfach entfernen von der Liste und somit den Druck dem Urteil nachzukommen erhöhen?

Ich hoffe meine Gedankenweg ist schlüssig und Danke für die Antworten


Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #1 am: 27 August 2024, 19:49:10 »
Hi,

Mir geht es exakt wie dir. Auch bestätigtes OLG Urteil gegen einen Whitelist Anbieter. Meine Kanzlei droht dem Anbieter sogar damit die Lizenz über die GGL auf den Prüfstand zu stellen, leider ohne jegliche Reaktion bisher.

Ich habe in einem Online Zeitungsartikel gelesen, in dem sich Herr Goldenstein dazu äußert und meint, dass die überwiegende Mehrheit seiner Mandanten auch nach rechtskräftigen Urteil ein Vergleichsangebot erhalten und dieses auch annehmen.

Mich stört ehrlich gesagt daran mehr, dass die Anwälte das Ihren Mandanten nicht klar kommunizieren.


Es braucht offenbar sehr viel Geduld…

Grüße

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #2 am: 27 August 2024, 20:06:26 »
Kann ich bestätigen. Habe mehrere vollstreckbare urteile gegen verschiedene gelistete Anbiter. 


GGL bleibt leider untätig, das haben wir schon versucht.. bleibt nur abwarten.

In der Zeit Druck über Presse auf Behörden und Anbieter erhöhen. 

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #3 am: 27 August 2024, 20:29:52 »
Welcher Zeitraum? Wie im Forum schon etliche Male geschrieben wurde - die Anbieter auf der Whitelist haben „nichts“ mehr mit dem Anbieter zu tun, der davor die Schweinereien getrieben hat.
GGL schreitet (eventuell) dann ein, wenn es aktuell Verstöße gibt

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #4 am: 27 August 2024, 21:22:49 »
Genau Rohi!
Wenn es der gleiche Betreiber von vor 2021 wäre könnten die Anwälte nachdem ein Urteil zur Vollstreckung vorliegt das locker durchführen.
Bei einem neuen Betreiber liegt da noch keine Handhabe vor und auch die GGL kann nichts tun.
Da gäbe es schnell einstweilige Verfügungen vom Gericht so man den Hahn zudrehen würde.

Ich hoffe an diesem Aspekt arbeiten die Anwälte für die Zukunft denn das Geld fließt natürlich eigentlich weiter in den gleichen Topf.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #5 am: 28 August 2024, 09:13:32 »
Es gab keinen Betreiberwechsel. Ist der gleiche Anbieter.

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #6 am: 28 August 2024, 12:28:26 »
Dann geht es aber um die Zeit vor 2021, oder? Ich bin kein Fachmann, aber wie ich das verstanden habe, geht es halt um die Zeit vor der Regulierung.
Da greifen die nicht ein.

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #7 am: 28 August 2024, 12:32:09 »
Ja und ab wann gilt da genau die Regulierung ? Ab Lizenz oder ab dem neuen Staatsvertrag ? Wann wäre da Beginn ?

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #8 am: 28 August 2024, 12:32:41 »
Wenn 100 % der selbe Anbieter ist und dieser jetzt z.b. Paypal Zahlungen zulässt, könnte man doch eine Pfändung gegen Paypal verlassen, so dass Paypal zum drittschuldner wird.
Gleiches wäre möglich gegen Banken,  wo die Konten unterhalten oder gegen Kreditkartenuntermnehmen, also gegen alle dir für die den Zahlungsverkehr abwickeln...



Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #9 am: 28 August 2024, 12:43:46 »
paypal ist in Luxemburg, wird auch wieder schwieriger.

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #10 am: 28 August 2024, 16:34:13 »
Es fällt nicht schwer, es ist unmöglich zu vollstrecken… so ist es leider.

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #11 am: 28 August 2024, 16:55:54 »
Naja manchmal klappt es bei Vermögenswerten außerhalb Malta aber ist halt eher selten und nicht von Dauer was ich gehört habe .

Ist schon schlimm wie ein Gesetz einer Regierung innerhalb paar Tagen durch gedrückt wird … gegen EU scheiss egal … verliert man noch mehr den Glauben an EU

Aber an sich auch an unseren Staat und die Behörden

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #12 am: 28 August 2024, 17:27:09 »
Was da zum Beispiel ?

Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #13 am: 28 August 2024, 17:44:53 »
Die GGL nimmt zwar Meldungen zu verstößen entgegen, jedoch gibt es in Sachen Rückforderung mit Bezug zum Verstoß keine Unterstützung, da muss man dann selber klagen. Eigentlich eine Witzlose Behörde.

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Offline TAL

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Re: Nichtzahlung nach Urteil Trotzdem Whitelist
« Antwort #14 am: 28 August 2024, 18:02:57 »
Auch wenn ich ebenfalls nicht viel von dem Laden halte, schiebt ihr der GGL hier Aufgaben zu, die überhaupt nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.

Sie ist dafür da, zu überwachen, daß sich Anbieter zum Schutze der Allgemeinheit an Vorgaben halten, und bei ihnen gemeldeten Verstößen gegebenfalls Sanktionen, bis hin zum Lizenzentzug, zu erteilen.

Sie hat aber weder die Aufgabe, noch die Kompetenzen, noch irgendwelche 'Pflichten', Bürger bei der Vollstreckung privater gerichtlicher Forderungen gegen Anbieter zu unterstützen. Dafür gibt es Anwälte.

Das ist also nicht 'witzlos', sondern die korrekte Vorgehensweise.

 

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