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Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr

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Hallo zusammen,

es geht dieses Mal wieder um das Thema Charge back von Glücksspielverlusten - der Einstieg zum Ausstieg mit RA István Cocron, CLLB München

Hier der Link zum Vortrag: https://gluecksspielsucht-selbsthilfe.de/2024/07/22/naechster-vortrag-im-fags-online-cafe-am-01-09-24-11-uhr-charge-back-von-gluecksspielverlusten-der-einstieg-zum-ausstieg/

oder über die Startseite des Selbsthilfeblogs www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #1 am: 22 August 2024, 16:50:40 »
Wie immer gilt, falls ihr Fragen habt, her damit. Wir leiten sie an Herrn Cocron weiter.
LG Ilona

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #2 am: 22 August 2024, 19:05:55 »
Hab das Thema ja schon öfters angesprochen.
Klagen ist das eine, den Prozess zu gewinnen das andere, wenn auch meist sehr wahrscheinlich. Was mich interessiert ist ob die Kanzleien sich auch schon Gedanken gemacht haben bei einem positiven EuGH Urteil und der danach evtl herbeigeführten Insolvenz des ein oder anderen Betreiber den Prozess auf die Dachfirmen umzulegen bzw diese in die Verantwortung nehmen zu können. U.a. BaH ist ja für mich so ein Beispiel.

Und

Die Malta Casinos sind momentan durch Bill 55 geschützt was Vollstreckungen angeht. Gibt es Erfahrung wie es auf Gibraltar und Curacao ist um mal alle mit ins Boot zu nehmen.

Und

Wie sieht es aktuell mit Vergleichen aus? Gibt's welche, sind diese akzeptabel oder nach wie vor eher eine Beleidigung. (Für mich alles unter 50 Prozent)

Das war's erstmal von mir.


Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #3 am: 23 August 2024, 08:30:47 »
macht eine Beschwerde nach § 252 ZPO einen Sinn? Laut Beschluss  KG, Beschluss vom 17.05.2024 - 21 W 5/24, sollen die Instanzgerichte ihre Prozessentscheidungen ohne Steuerung von außen, so auch durch eine höhere Instanz, treffen.

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Offline Olli

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Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #4 am: 26 August 2024, 11:09:41 »
Ich sehe schon, den Spekulatius-, sprich BGH-Thread können wir schließen. Alle offenen Fragen, außer von den beiden da oben, sind beantwortet.

Leute ... Ihr habt die Chance mit einem der renomiertesten Anwälte zu sprechen bzw. ihm Fragen zukommen zu lassen!

Wie wäre es damit:

Auf welcher Grundlage kann bei Curacao-Anbietern eine Datenauskunft i.S.d. DSGVO eingeholt werden? Curacao gehört ja nicht der EU an.
An wen kann sich gewandt werden, wenn der Abieter der Anfrage nicht Folge leistet?
Wie kann bei einem positiven Urteil hier in D dort vollstreckt werden? Werden deutsche Urteile dort überhaupt anerkannt? Gibt es Verträge zwischen den Ländern?

Was ist zu tun, wenn ein europäischer Anbieter 10.000 Bilddateien schickt, die noch nicht mal lesbar sind? Kann ein solcher Verstoß gegen die DSGVO auch strafrechtliche Relevanz gegen den Anbieter haben?


Ha! Jetzt habe ich es ... so bekomme ich Euch dazu Fragen zu stellen ...

Was würdet Ihr Herrn Cocron fragen, wenn er am Sonntag im FAGS-Sonntags-Kaffee wäre? Diesbezügliche Spekulationen sind hier ausnahmsweise mal erlaubt!

;)


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #5 am: 26 August 2024, 11:24:03 »
Entscheiden die Richter nach Lust und Laune, oder wie kann es sein, dass Verfahren vom gleichen LG ausgesetzt werden, obwohl DAS LG im letzten Jahr in einem Urteil genau diese Fragen, die zur Aussetzung geführt haben schon klar beantwortet haben?

LG im Jahr 2023: Dem steht auch die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für die Veranstaltung von Online-Sportwetten nicht entgegen. Der Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit war zur kohärenten und systematischen Förderung der mit ihm verfolgten Gemeinwohlzwecke geeignet und hielt sich in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Dabei steht es grundsätzlich den Mitgliedstaaten zu, das nationale Schutzniveau zu bestimmen (BVerwG, a.a.O., Rn. 39, juris). Auch der BGH geht unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung von der fortbestehenden Unionsrechtskonformität der Regelungen in § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2012 aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2021, I ZR 194/20, Rn. 45, juris), ebenso die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 20. September 2022, 18 U 538/22; OLG Dresden, Urteil vom 27. Oktober 2022, 10 U 736/22, Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2022, 19 U 51/22, Rn. 53, juris). Indem die Beklagte ihr Onlineangebot der Klägerin an deren Wohnsitz in - zugänglich gemacht hat, hat die Beklagte, die unstreitig bis zum 9. März 2021 über keine Erlaubnis nach § 4 Abs. 5 GlüStV verfügte, hiergegen verstoßen.

gleiche LG in 2024:

Fraglich ist, ob die im Rahmen unerlaubter Online-Angebote
geschlossenen Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden können, wenn
das Konzessionsverfahren möglicherweise unionsrechtswidrig ausgestaltet war. Das Gericht hält
diese Frage vorliegend für entscheidungserheblich und es daher für sachgerecht, das
vorliegende Verfahren gegen die Beklagte zu 9847 analog § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit des
Vorlageverfahrens auszusetzen.

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #6 am: 26 August 2024, 11:27:39 »
War es der gleiche Richter / Richterin ? Es ist ja nicht vom LG abhängig sondern vom Richter … meistens ist es jedoch beim LG einheitlich da gebe  ich dir recht …

Nur mal ne Antwort die ich mal erhalten habe …

ach bzgl Curacao wäre das genau meine Frage wie man die Auskunft kommt da dort 0,00! Passiert auf Anfragen

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #7 am: 26 August 2024, 11:40:28 »
evtl mache ich Olli gerade Arbeit indem er gleich meinen Post löschen muss, da dies hier sicher keine Diskussionsrunde werden soll. Ich möchte aber kurz antworten. Meine Freundin arbeitet bei Gericht und die meint, dass das nach Kammern geht. Also alle die für diese Kammer zuständig sind, sind mit dem Thema vertraut und kennen, sofern sie sich damit auseinandersetzen die bisherigen Urteile und Begründungen. Da ich nach dem bisherigen verlauf davon ausgehe, dass nur nachgeplappert wurde ( BGH), kommt es für mich so rüber als wenn man sich damit nicht beschäftigt hat. Deshalb oben meine Fragen nach 252 ZPO?!

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #8 am: 26 August 2024, 12:34:02 »
Ok ich verstehe dann ist das ja echt enttäuschend dieser Sinneswandel

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Offline Zocker

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Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #9 am: 26 August 2024, 14:23:30 »
Frage an Herr RA Cocron:

Werden Verfahrensaussetzungen die „Strategie“ der Anbieter auf lange Sicht (Bezug auf Kosten) ändern oder „spielt“ das den Anbietern in die Karten um die Verfahren noch länger in die Länge zu ziehen?

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Offline Eddy

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Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #10 am: 26 August 2024, 17:04:15 »
Frage "Wie realtistisch ist eine Rückforderung der über dem Einsatzlimit von 1000€ liegenden Einsätze im Zeitraum Oktober 2020 bis Juni 2021(neuer Glv)

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #11 am: 26 August 2024, 17:24:32 »
Ja und wie ist es danach wo es ein Einzahllimit gag von 1000 Euro je Monat. Und wie da die Verjährungsfristen sind bei dieser Konstellation
?

Geht es auch 3 Jahr oder 10 Jahre da mein relevantes Jahr 2021 ist wäre dies für mich relevant .

Danke
« Letzte Änderung: 28 August 2024, 16:54:02 von CRS 2024 »

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #12 am: 26 August 2024, 18:15:41 »
Frage:
Ist eine Rückforderung bei Pferdewetten möglich?
Lizenzen liegen erst seit 2015 und später vor.
Macht es einen Unterschied ob Buchmacherwetten oder Toto-Wetten gespielt wurden?
Wie lange ist hier die Verjährung?
Gilt dort auch das 1000€ Limit?

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #13 am: 01 September 2024, 15:55:44 »
Das war eine tolle Veranstaltung mit Herrn Cocron. Danke an alle, die teilgenommen haben. Eure Fragen wurden fast alle gestellt und beantwortet.
Wie heute Mittag schon erwähnt, macht gern Vorschläge für Themen und/ Referierende.
Ein schönes Restwochenende
Ilona

Re: Der Sonntagsvortrag im FAGS-Online-Café am 01.09.24/ 11 Uhr
« Antwort #14 am: 01 September 2024, 16:38:31 »
Gibt’s es irgendwo nochmal eine Abrufmöglichkeit? Ich war leider verhindert  heute

 

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