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Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten

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Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #15 am: 09 Juli 2024, 14:51:11 »
üblicherweise werden die 7-9 seitigen Vergleiche außerhalb vom Gerichtssaal geschlossen. es wird gezahlt, die Klage wird zurückgenommen und es werden keine Kostenanträge gestellt.

ein Vergleich, der beim Landgericht beschlossen wurde, der dann eine Woche später vom gegnerischen Anwalt aufgesetzt wurde und kurze Zeit später selbst unterschrieben wurde, hört sich ach nicht so an, als wurde ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen.

wenn, dann wäre ein Widerrufsvergleich vorm Gericht geschlossen worden, der von beiden hätte widerrufen werden können, aber so, dass da noch irgendwas aufgesett und unterschrieben werden musste, ne, hört sich nicht nach einem gerichtlchen Vergleich an. 

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #16 am: 09 Juli 2024, 15:17:08 »
Edit: Wenn Vollzitate essbare Pflanzen wären, dann gäbe es alleine durch dieses Forum keinen Welthunger mehr!


Ja was wäre denn, wenn meine Klage wieder eingereicht wird? Geht es dann wieder um die ursprüngliche Klagesumme oder um die Vergleichssumme und hat dies dann Vorteile für mich?

Also wie gesagt ich fühle mich gerade komplett hinters Licht geführt, gerade weil der gegnerische Anwalt jegliche Kommunikation meidet.

Hier im Forum habe ich bis dato immer gehört, dass niemand jemanden kennt bei dem ein Vergleich nicht gezahlt wurde.
« Letzte Änderung: 09 Juli 2024, 17:11:43 von Olli »

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #17 am: 09 Juli 2024, 15:20:53 »
deswegen ergibt ein gerichtlicher Vergleich oder Anwaltsvergleich immer mehr Sinn, da dieser auch vollstreckbar wäre, anders als ein außergerichtlicher Vergleich. aber so ist es nunmal. abwarten. Urlaubszeit möglicherweise.

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #18 am: 09 Juli 2024, 15:27:08 »
Gut, aber ein Anwaltsvergleich ist es ja oder was kann ich darunter verstehen?

Mein Anwalt hat den Vergleich ja unterzeichnet und nicht ich.
« Letzte Änderung: 09 Juli 2024, 17:13:06 von Olli »

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #19 am: 09 Juli 2024, 15:39:11 »
So einen nichtsnutzenden Vergleich mit Widerrufsrecht hatte ich auch mal geschlossen.
Der Beklagte hatte 6 Wochen Zeit. In diesem Zeitraum konnte er seinen Vergleich zurückziehen. Ja 3x dürft ihr raten, wann sie den Vergleich zurückgezogen haben. Anschließend haben sie ein Urteil kassiert und sind in Berufung gegangen. Spielen halt alle auf Zeit.

*

Offline Olli

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Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #21 am: 10 Juli 2024, 14:01:28 »
Hallo Leute.

Ich habe letzten Monat berichtet, dass ich mich auf einen Vergleich eingelassen habe.

Darf man fragen, wie hoch in etwa da die % einigung war? Würde mich interessieren, auf was man sich da ca. Einstellen kann. Und kam das Angebot von OC oder von dir?

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #22 am: 10 Juli 2024, 14:05:26 »
Ja 3x dürft ihr raten,

Dafür reicht auch 1x mal raten  ;D Wozu mit Widerruf? Wenn man zahlen "möchte", dann braucht man keinen Vergleich auf Widerruf.

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #23 am: 10 Juli 2024, 14:35:08 »
ob ein Vergleich hält, entscheidet dann das OC mit verschiedenen Sachbearbeitern und nicht der Anwalt vor Ort. der kann das wohl nur verbindlich entscheiden, wenn er entsprechend bevollmächtigt wurde, einen Widerruf bis Betrag x abzuschließen.

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #24 am: 10 Juli 2024, 14:41:44 »
Ja 3x dürft ihr raten,

Dafür reicht auch 1x mal raten  ;D Wozu mit Widerruf? Wenn man zahlen "möchte", dann braucht man keinen Vergleich auf Widerruf.

Weil die Anwälte nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz befugt sind Vergleiche einzugehen.

Die „paar“ Wochen mehr an Zeit, die der Beklagte gewonnen hat, geschenkt.
Ich wollte es nicht unversucht lassen.

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #25 am: 10 Juli 2024, 14:57:29 »
hmm, okay. Ich wurde gefragt ob ich einen Vergleich von 35% annehmen möchte. Mein Anwalt riet mir davon ab, jedoch konnte ich frei entscheiden. Aber es kommt alles auf sooo viele Faktoren an, da ist halt jeder Fall unterschiedlich.
« Letzte Änderung: 10 Juli 2024, 16:43:35 von Speedy »

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #26 am: 10 Juli 2024, 16:58:31 »
Mit Verlaub, ich wäre froh dieses Scheiss Kapitel endlich zu schließen aber 35 Prozent empfinde ich als Frechheit. Ich werde verlieren, möchte aber 65 Prozent einbehalten weil ich sonst bockig werde. So aus Sicht der Anbieter.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #27 am: 10 Juli 2024, 18:28:12 »
So Leute. Geld ist mittlerweile beim Anwalt eingegangen und wird an mich weitergeleitet. Gott sei dank. Muss aber auch sagen, dass ich täglich Druck gemacht habe. Erstes Kapitel somit beendet, mit einem erfreulichen Ende.

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #28 am: 10 Juli 2024, 18:36:33 »
Gratuliere und doch noch alles gut ! Welchen Satz hattet ihr vereinbart ? Kostenübernahme durch das Casino vermutlich auch ? 

Re: Gerichtlicher Vergleich - Zahlungsfrist nicht eingehalten
« Antwort #29 am: 10 Juli 2024, 18:39:47 »
Glückwunsch Lost  8) Geh gut damit um  ;)

 

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