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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2640 am: 02 Dezember 2024, 14:33:19 »
@duffi
Bei mir im Landgericht meinte der Richter, dass es 2 Richter gibt die dort sind und beide sehen es anders. Meiner hat sich für die Anbieter entschieden. Der Termin war aber Anfang des Jahres somit auch vor dem BGH-Entscheid.

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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2641 am: 02 Dezember 2024, 14:43:26 »
@duffi
Bei mir im Landgericht meinte der Richter, dass es 2 Richter gibt die dort sind und beide sehen es anders. Meiner hat sich für die Anbieter entschieden. Der Termin war aber Anfang des Jahres somit auch vor dem BGH-Entscheid.

es ist also auch eine art glücksspiel welchen richter mit welcher neigung bekommt. ich habe gehofft das dieses glücksspiel ein ende hat 😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2642 am: 02 Dezember 2024, 16:45:49 »
„Die Beklagte erhob Einspruch gegen das zunächst im schriftlichen Vorverfahren ergangene Versäumnisurteil. Sie vertrat die Auffassung, dass der Kläger gewusst habe, dass es sich um illegale Glücksspiele handelte, und dass er auch von außerhalb Deutschlands an den Wetten teilgenommen habe. Zudem argumentierte T., dass Sportwetten im relevanten Zeitraum rechtlich zulässig gewesen seien, und erhob die Einrede der Verjährung.


Was denn nu? illegales Glücksspiel oder rechtlich erlaubt? ;D


https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckzahlung-sportwetteinsaetzen-an-verbraucher-Weihnachtsmann-ohne-deutsche-lizenz-fuer-online-sportwetten-bis-8-oktober-2020-235297.html
« Letzte Änderung: 02 Dezember 2024, 16:51:39 von Bobby Speedy Ewing »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2643 am: 02 Dezember 2024, 17:01:26 »
Es ist immer das selbe Muster was versucht wird, schön das hier das LG den Riegel davor schiebt! Einfach nur lächerlich … 😂

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2644 am: 02 Dezember 2024, 17:25:56 »
Zig Argumente einwerfen - irgendwas wird schon ziehen... ::)

Re: BGH Urteil
« Antwort #2645 am: 02 Dezember 2024, 22:36:59 »
@duffi
Bei mir im Landgericht meinte der Richter, dass es 2 Richter gibt die dort sind und beide sehen es anders. Meiner hat sich für die Anbieter entschieden. Der Termin war aber Anfang des Jahres somit auch vor dem BGH-Entscheid.


Du kannst davon ausgehen, dass die Anbieter Datenbanken haben mit ihren Richtern usw

Re: BGH Urteil
« Antwort #2646 am: 03 Dezember 2024, 09:26:08 »
Klar wissen die Anbieter an welchen Gerichten welche Richter vornehmlich so oder so entscheiden. Auch wie die am OLG in der Regel entscheiden.
@ Speedy
Ja das ist ein Traum. Es war definitiv legal zu diesem Zeitpunkt und wenn nicht dann hätte ein Spieler mit Erfahrung es wissen müssen.
Da kann man sich eigentlich geadelt fühlen wenn die davon ausgehen wir sind rechtlich besser geschult. 🙈🤷😁
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2647 am: 05 Dezember 2024, 11:56:48 »
Ich bin zur Zeit, nach Berufung vom Gegner, vor dem OLG.
Mein OLG lehnt eine Aussetzung ab.

"wird darauf hingewiesen, dass für eine Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 ZPO
kein Raum sein dürfte. Der vorliegende Fall betrifft Sportwetten. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs steht das im Glückspielstaatsvertrag 2012 vorgesehene Verbot mit
Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten mit dem Unionsrecht im Einklang (vgl. BGH, Beschl. v.
22.3.2024, Az. I ZR 88/23 Rdn. 15). 

Soweit der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.7.2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH Fragen
zu Sportwetten zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, betrifft dies die Konstellation, dass eine
Erlaubnis beantragt worden war, das für diesen Antrag geltende Verfahren aber
unionsrechtswidrig durchgeführt worden ist. Im vorliegenden Fall war hingegen – soweit
ersichtlich – weder von der Blablabla noch von der Beklagten eine Erlaubnis
beantragt worden. "

Re: BGH Urteil
« Antwort #2648 am: 05 Dezember 2024, 13:16:41 »
Richtig gut Altobelli. So muss das laufen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2649 am: 05 Dezember 2024, 14:28:41 »
Danke für die Info! Mal ne blöde Frage, Jahreszahl und Griff ins Klo. Hatten seiner Zeit beantragt, oder?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2650 am: 05 Dezember 2024, 14:29:23 »
Die könnten sich dann auf Eugh?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2651 am: 05 Dezember 2024, 14:29:56 »
berufen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2652 am: 05 Dezember 2024, 16:00:21 »
@whoknows23 Eine oder einige Gesellschaften von denen ja, aber nicht alle. Ich hab auch noch eine Klage am laufen, wo es nicht der Fall war. Ich werde berichten, wenn es da mal irgendwie weitergeht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2653 am: 05 Dezember 2024, 16:04:35 »
Wie sieht’s eigentlich mit dem großen Anbieter aus Gibraltar aus, welcher mittlerweile auch eine Lizenz hat. Kommen da Vergleiche zustande?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2654 am: 05 Dezember 2024, 17:51:22 »
Man findet im Netz wirklich nirgends etwas wer damals eigentlich eine Lizenz beantragt hat.
Faszinierend. Aber ist das nicht alles egal da alle gegen das materielle verstoßen haben.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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