Hattet ihr eigentlich schon dass ihr nach dem ersten Termin vorm LG einen zweiten Termin bekommen habt? Was wird da denn besprochen?
Hatte eigentlich mit einem Urteil oder halt Aussetzung gerechnet...
der erste Termin ist meistens oft ein Gütetermin, indem oft die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts mitgeteilt wird, welches versucht eine Einigung zu erzielen.
in diesem Gütetermin muss auch oft der Kläger nicht persönlich erscheinen.
wenn keine Einigung erzielt wurde, gibts einen weiteren Termin mit Befragung des Klägers und Anhörung von Zeugen, usw.
wenns ein Richterwechsel gegeben hat, dann gibts auch eine neue Verhandlung.
wenn nach dem ersten Termin 3 Monate lang nichts passiert ist, darf das Gericht auch keine Entscheidung treffen, sondern muss mündlich
verhandeln, es sei denn, man teilt erneut mit, man ist mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden. dann wird der anberaumte Termin aufgehoben.
insofern gibts einige Möglichkeiten, weswegen ein zweiter Termin anberaumt wurde, auch wenn im ersten Termin schon angehört wurde, usw .