Also, die Sache hat Kläger wiedermal genau richtig dargestellt.
Der EUGH kann eigentlich gar nicht anders, als in diesem Fall pro Anbieter zu entscheiden. Da mache ich mir keine Illusionen und ich denke, das wird auch so kommen. Aber was der EUGH kann, so wie der BGH auch:
Der EuGH könnte betonen, dass der Schutz vor Sanktionen nur dann gilt, wenn der Anbieter alle anderen relevanten Vorschriften eingehalten hat. Wenn der Anbieter die spielerschützenden Maßnahmen und regulatorischen Anforderungen nicht beachtet hat, verliert er diesen Schutz, da er nicht die notwendigen Voraussetzungen für den rechtmäßigen Betrieb erfüllt hat.
Denn:
1. Wenn ein Anbieter die materiellen Voraussetzungen, insbesondere die spielerschützenden Maßnahmen und anderen regulatorischen Anforderungen, nicht erfüllt hat, verstößt er gegen die grundlegenden Bedingungen, die für den Betrieb von Glücksspielen notwendig sind.
2. Der Schutz, den der EuGH möglicherweise in Fällen von unionsrechtswidrigen Verfahren gewährt, basiert darauf, dass der Anbieter alle anderen Voraussetzungen erfüllt hat und nur aufgrund des fehlerhaften Verfahrens keine Lizenz erhalten konnte. Wenn der Anbieter jedoch auch die inhaltlichen Anforderungen nicht einhält, entfällt dieser Schutz.
3.Während der EuGH in der Ince-Entscheidung klargestellt hat, dass Anbieter nicht für das Fehlen einer Lizenz bestraft werden können, wenn das Verfahren unionsrechtswidrig war, würde dies nicht bedeuten, dass Anbieter, die die inhaltlichen Anforderungen missachten, ebenfalls geschützt sind. Die Rechtsstaatlichkeit erfordert, dass Anbieter nicht nur formal, sondern auch inhaltlich konform handeln.
Flupp, und schon sind wir wieder im Rennen. Das heisst auch, dass wir zwar 12-18 Monate warten müssen, aber es dann direkt weiter geht.
Nur meine Meinung.
PS: und dann bleibt noch die Frage, Strafrecht vs. Zivilrecht. Weil im Ince Fall ging es nur um strafrechtliche Belange. Auch hier denke ich, dass strafrechtliche Dinge auf das Zivilrecht übertragen werden. ABER: Das Argument, dass das Lizenzvergabeverfahren unionsrechtswidrig war, schützt nicht vor zivilrechtlichen Konsequenzen, wenn der Anbieter gegen andere wesentliche Vorschriften verstoßen hat.
Ergo: Es wird alles gut. Aber die Kack Anbieter haben leider wieder Zeit gewonnen durch diesen einfach dämlichen Fall. Ich frage mich dabei einfach, wie man so so so dumm sein kann. Das, was hier stand, wurde gar nicht als lustig empfunden! Daher habe ich es gelöscht! Bitte geht freundlich miteinander um.