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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1680 am: 26 Juli 2024, 21:05:53 »
Das spekulieren darf man uns aber auch nicht übel nehmen. Ich sehe das Problem eher in der mangelhaften Aufklärung der RA und PKF der aktuellen Situation.

Vor Abschluss eines PKF Vertrag und Gespräch mit dem RA saßen alle beteiligten gefühlt im Wohnzimmer.

Nach Abschluss wurde man(Ich) gefühlt mehr oder weniger in die Ecke gestellt, was für MICH nicht unbedingt ein Problem ist, solange die Ihre Arbeit richtig machen und die wichtigen Punkte in der Klageschrift ansprechen.

Würden wir als Kläger aber mehr mitgenommen werden, dann würden wir auch nicht so viel spekulieren. Solch eine Aufklärung wie von CLLB ist da Gold wert. Da steht nämlich alles drin und wir müssen nicht weiter spekulieren.


« Letzte Änderung: 26 Juli 2024, 21:09:16 von Bobby Speedy Ewing »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1681 am: 26 Juli 2024, 21:11:20 »
Michael 👍 bei mir wars genau so…
Olli 👍
Bei jedem, der nicht clean ist, verschlimmert ein Cashback die Situation sogar. Es treibt ihn lediglich in tiefere Gewässer. Und ich war in den tiefsten Gewässern, und wie bei Michael ging es trotzdem da raus zu kommen.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1682 am: 26 Juli 2024, 21:13:15 »
Mich hat das BGH Urteil erstmal umgehauen. Ich war verwirrt und wusste erstmal nicht, wie das überhaupt passieren konnte.
Nach einigen Berichten, die ich jetzt gelesen habe, wird es etwas klarer. Speziell, dass der BGH eben nur das beurteilen konnte, was ihm vorgelegt wurde. Und das war ein schlechter Fall.

D.h., mein Optimismus ist wieder zurückgekehrt - ohne dieses Forum und die Beiträge, die gepostet wurden, hätte ich mir dieses Bild nicht machen können.

Wenn ich einen Anwalt als „dumm“ bezeichne, dann deshalb, weil eine Antwort wie „was soll ich dazu Seriöses sagen“ nur zur Spekulation beiträgt. Es scheint, als gäbe es nur unseriöse Antworten. Dies ist eine Kritik an einem Anwalt. Übrigens habe ich auch mehrere Kritikpunkte an meinem eigenen Anwalt, von denen ich einige bereits genannt habe. Dieser ist z.B. der Meinung, dass die Situation illegal war und damit Schluss ist. Mehr Begründung wird nicht für nötig gehalten.

Übrigens habe ich auch das Gefühl, dass die Informationen seitens meines Anwalts immer geringer werden, je mehr Fälle ich habe. Vermutlich ist er überlastet, mag sein, aber aktuell bin ich nicht wirklich zufrieden. Da bekomme ich hier im Forum weit mehr Infos.

So...also nichts persönlich nehmen. Ich denke, man kann sich jetzt gut ein Bild machen mit all den Beiträgen und verstehen, warum der BGH so und nicht anders gehandelt hat. Und es bleibt zu hoffen, dass:
a. Fälle, wo sich nicht um eine Konzession bemüht wurde, nicht ausgesetzt werden
b. Fälle, wo es Verstösse gegen eben Limit etc. gabe, ebenfalls nicht ausgesetzt werden
c. usw.

Dann würde sich eigentlich wenig ändern :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #1683 am: 26 Juli 2024, 21:33:44 »
@Norddeutsch

Wo ist dein Problem?
Deine Beträge nerven mittlerweile sehr.
Willst du eine Entschuldigung oder was ist dein Ziel hinter deinem dauerhaften Gejammer?

Deine Beiträge haben aktuell keinen Mehrwert

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1684 am: 26 Juli 2024, 21:38:18 »
Ich finde, es passt alles sehr gut.

Dein Anwalt hätte genau das sagen können oder sollen, was CLLB gesagt hat. Aber Du sprichst genau Dein Verfahren an, das ist nicht kenne...dazu kann ich auch nichts sagen :)

Und was ich mit hoffen meine...ich hoffe, dass die LGs und OLGs nicht pauschal sagen: ausgesetzt. Sondern, dass sie differenzieren...und hier ist die Arbeit der Anwälte gefragt, die sich darum kümmern müssen, dass die Richter verstehen, dass es hier Unterschiede gibt. Und wenn sie es verstehen, dann ist im Grunde das BGH Urteil irrelevant.

Ach...und genau das hätte Dir Dein Anwalt sagen können. Und Dir Hoffnung machen, dass es gar nicht ein sooo schlechtes Urteil ist, wie es erst aussah. Eine Nichtaussage ist klar keine Spekulation, aber wenn mich ein Kunde als Experte angerufen hätte und ich hätte dann gesagt: Ja, was das jetzt bedeutet, weiß ich leider auch nicht. Dann hätte mich mein Kunde als dumm bezeichnet.
« Letzte Änderung: 26 Juli 2024, 21:45:48 von wluchten66 »

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1685 am: 26 Juli 2024, 22:07:50 »
Deine Beiträge haben aktuell keinen Mehrwert

Dann können wir ja dankbar sein für deine gehaltvollen Beiträge....


Zumal Norddeutsch nach meinem Empfinden so ziemlich der Einzige ist, der hier nicht 'jammert'. Aber die Sichtweisen sind ja immer subjektiv.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1686 am: 26 Juli 2024, 22:08:39 »
Bin mit Modem groß geworden, Chats und in Foren als Kind unterwegs gewesen. Es ist sehr oft das selbe zu beobachten.
Wenn ich sage, dass dies oder jenes, gibt's Leute, die dies oder jenes teilweise beleidigend ablehnen, wenn ich dann andersrum sage, jenes oder dies, der gleiche Effekt, teilweise von den gleichen Leuten.
Wenn man Ratschläge haben möchte, die einen helfen sollen, ist es oft nicht unbedingt verkehrt, sein Anliegen so zu stellen,als würde man es gar nicht so sehen,wie man es tatsächlich sieht, sondern anders.
Die armen neuen Jugendliche...alles wird aufgenommen, gelikt, oft mit dem Realnamen versehen, jederzeit googlebar und überall diese beknackte Wettwerbung präsent.
Man bräuchte möglicherweise eine Art Internetführerschein,damit man vielen Inhalten weniger Beachtung schenkt oder anders, mit denen besser umzugehen ohne, dass es einen wirklich interessiert oder dergleichen. Aber man sieht ja allein schon im Straßenverkehr, dass der Großteil die besten Autofahrer sind und diese sich sehr oft wegen allem teilweise gestikulierend aufregen und nicht entspannt genug sind. Entspannung ist wichtig.

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1687 am: 26 Juli 2024, 22:46:39 »
Wenn Jugendliche einen Internetführerschein brauchen, damit sie sich im Straßenverkehr nicht wild gestikulierend über Websites aufregen, deren Inhalt sie eigentlich gar nicht interessiert, während Wettanbieter diesen Trend schamlos ausnutzen, indem sie kostengünstig Werbung auf Seiten schalten können, die eigentlich gar keiner besucht...

...oder so ähnlich...

...dann bräuchte ich auch Entspannung. Oder anders gesagt: In deiner Welt möchte ich nicht leben.

Aber trotzdem danke für diesen spontanen 'Einblick', auch wenn sich mir der Kontext in Zusammenhang mit diesem Thread nicht so wirklich erschließt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1688 am: 26 Juli 2024, 22:48:53 »
Erinnert mich die Tage ein bisschen an einen alten Film. Hang him Higher.😁
Ein bisschen haben alle recht. Den Ausgang eines Prozesses kann niemand seriös mit so kommt es zusichern. Das Aufschlüsseln in Kurzform des Gesagten von gestern und die Erklärung warum es nicht allgemein für alles verwendet werden kann von Cllb finde ich auch gut. Da kann der Normalo das ein oder andere besser einordnen und den Puls herunterfahren.
Wann was wie geschieht ist von vielen Faktoren abhängig die wir nicht beeinflussen können.

@Wluchten
Das Problem mit dem laufenden Informationsfluss bzgl der Anwälte haben sicherlich sehr viele. Vor allem die großen Kanzleien. Was ich gehört habe schieben da die meisten Überstunden ohne Ende, vor allem auch die Zuarbeiter. Und es ist auch oft so dass beim einfangen der Kunden sogar die oberen sehr engagiert sind während im weiteren Verlauf die angestellten Anwälte übernehmen.
Da gebe ich auch selbst zu dass ich etwas mehr Infos gerne annehmen würde. Aber zählen wird alles nur in der Vorbereitung und bei Gericht. Mit meinem jetzigen angeeigneten Wissen hätte beim ein oder anderen interveniert bzgl Aufnahme in die Klageschrift.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1689 am: 27 Juli 2024, 08:36:27 »
Das Verfahren das der BGH ausgesetzt und dem eugh vorgelegt hat, dort soll zugunsten des dortigen Anbieter zu unterstellen sein, dass dieser die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen eingehalten hat.
(Hat er in der Realität natürlich nicht eingehalten).
Nur wenn die Klagepartei diese wesentlichen Punkten versäumt vorzutragen, dann ist der BGH an die Vorträge der unterinstanzlichen Entscheidungen gebunden.
Das ist natürlich kein sonderlich gutes Verfahren für den eugh.

Weiterhin sagt der BGH, dass wenn der Anbieter keine Lizenz hatte und/oder die materiellen Erlaubnissvoraussetzung nicht eingehalten hatte, die Wettverträge dann nichtig sind. Diese Verfahren sind allerdings ebenfalls ausgesetzt, jedoch nicht den eugh vorgelegt. So habe ich es verstanden.

Heißt das, dass der BGH diese letztgenannten Verfahren ebenfalls weiterhin aussetzen wird, wenn der bgh Revisionsverfahren hierzu erhält?
« Letzte Änderung: 27 Juli 2024, 09:48:06 von Kläger2021 »

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1690 am: 27 Juli 2024, 09:28:52 »
Du meinst, dass die Wettverträge dann nichtig sind und nicht nicht nichtig, richtig?

Und in Summe, einfach mal so gesagt, kommt mir das schon alles sehr inszeniert vor. So ein Bananefall geht jetzt an den EUGH...wtf.
« Letzte Änderung: 27 Juli 2024, 09:31:19 von wluchten66 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1691 am: 27 Juli 2024, 09:31:32 »
Dachte ich mir auch eben beim lesen … was ein Wort aus machen kann🙀

Re: BGH Urteil
« Antwort #1692 am: 27 Juli 2024, 09:39:55 »
Es war einfach ein guter Schachzug der Anbieter Anwälte so einen Bananenfall vor den BGH zu bringen.

Nochmals: Der BGH kann nur nach dem entscheiden was denen vorliegt, und wenn da keine Verstöße vorgetragen wurden und der Kläger nur die fehlende Lizenz bemängelt, dann kommt halt das dabei raus. In diesem Fall hat sich der Anbieter an die "Regeln" gehalten und darauf gewartet so einen Fall vor den BGH zu bringen.




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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1693 am: 27 Juli 2024, 09:46:28 »
Du meinst, dass die Wettverträge dann nichtig sind und nicht nicht nichtig, richtig?

Und in Summe, einfach mal so gesagt, kommt mir das schon alles sehr inszeniert vor. So ein Bananefall geht jetzt an den EUGH...wtf.

Verzeihung. Meinte natürlich, dass die Verträge dann nichtig sind. Habe es korrigiert.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1694 am: 27 Juli 2024, 09:50:29 »
Deswege ist und sollte dieser Fall auch kein Präzedenzfall für Fälle sein, die korrekt vorgetragen werden. Das ist dann Aufgabe der Anwälte. Daher denke ich auch nicht, dass sich viel ändern wird. Denn niemand hat wirklich alle Punkte eingehalten. Oder anders: Dieser Fall könnte, meiner bescheidenen Meinung nach, irrelevant sein.

Ich glaube, das schreibe ich mal dem Staudt, damit er ein Video macht :)

Jetzt bleibt die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle: Hat mein Anwalt alle wichtigen Punkte vor dem LG vorgetragen? :)

 

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