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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #885 am: 31 Mai 2024, 19:12:46 »
Ja, davon gehe ich aus, aber ich kann’s aussitzen :)

Re: BGH Urteil
« Antwort #886 am: 01 Juni 2024, 07:54:11 »
In einem meiner Verfahren ist die Frist zur Stellungnahme der Gegenseite seit über zwei Wochen verstrichen…bin mal gespannt, ob und wann da ein Versäumnisurteil eintrudelt.


Bei mir hat das Gericht Anfang des Jahres die Klage nach Gibraltar geschickt.
2 Wochen später hat sich die Spur der Unterlagen verloren.

Entweder sind die Unterlagen verloren gegangen oder der Empfänger hat die Annahme verweigert.

Deshalb kam das Gericht Mitte März zu der Entscheidung KEIN Versäumnisurteil zu sprechen.

Stattdessen wurde die Klage erneut verschickt.

Bis heute keine Rückmeldung. Weder vom Gericht noch vom Anwalt.

*

Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #887 am: 01 Juni 2024, 10:16:35 »
Ist das wahr, Galileo?

Das ist ja eine Nervenzerreißprobe!
Es muss doch öffentlich-rechtlichen Institutionen möglich sein, Post so zu versenden, dass sie den Empfänger erreicht ... ggf. per Recherche, WO der wirklich seinen 'Wohnort' hat?! Noch mal zusenden ... das kann ja ausarten ... wie oft soll das geschehen? Wie gehst Du damit um? Macht Dich das nicht unfassbar wütend??
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #888 am: 01 Juni 2024, 10:51:04 »
In einem meiner Verfahren ist die Frist zur Stellungnahme der Gegenseite seit über zwei Wochen verstrichen…bin mal gespannt, ob und wann da ein Versäumnisurteil eintrudelt.


Bei mir hat das Gericht Anfang des Jahres die Klage nach Gibraltar geschickt.
2 Wochen später hat sich die Spur der Unterlagen verloren.

Entweder sind die Unterlagen verloren gegangen oder der Empfänger hat die Annahme verweigert.

Deshalb kam das Gericht Mitte März zu der Entscheidung KEIN Versäumnisurteil zu sprechen.

Stattdessen wurde die Klage erneut verschickt.

Bis heute keine Rückmeldung. Weder vom Gericht noch vom Anwalt.

Ist bei mir zum Glück nicht so gewesen. Die Gegenseite hatte eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung beantragt, diese ist verstrichen seit zwei Wochen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #889 am: 01 Juni 2024, 11:55:04 »
Hi Galileo,
gibt danach noch mehr Möglichkeiten für die sich dumm zu stellen.... Leider. Ist es ein großer oder eher kleiner Anbieter?
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

*

Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #890 am: 01 Juni 2024, 12:42:34 »
Bei mir das gleiche mit Gibraltar. Geschäftsaufgabe angeblich/nimmt keine Briefe mehr an. Geht um einen kleinen Teil, den Gibraltar betrifft.
Das Gros der Verluste ist jedoch beim inzwischen lizensierten Anbieter(Grün) angefallen.
« Letzte Änderung: 01 Juni 2024, 12:51:32 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #891 am: 01 Juni 2024, 21:24:42 »
Ist das wahr, Galileo?

Das ist ja eine Nervenzerreißprobe!
Es muss doch öffentlich-rechtlichen Institutionen möglich sein, Post so zu versenden, dass sie den Empfänger erreicht ... ggf. per Recherche, WO der wirklich seinen 'Wohnort' hat?! Noch mal zusenden ... das kann ja ausarten ... wie oft soll das geschehen? Wie gehst Du damit um? Macht Dich das nicht unfassbar wütend??


Ja.

Hab gerade nochmal geschaut.
Klage wurde bereits Ende letzten Jahres eingereicht.

Anfang diesen Jahres hat das Gericht die Klage nach Gibraltar geschickt.
Anbieter hat 2 Wochen Zeit, um Anwalt zu benennen.

Als ich nach 2 Monaten keine Meldung erhielt, fragte ich beim Anwalt nach.

Daraufhin teilte das Gericht der Kanzlei mit, dass die Unterlagen irgendwann im Februar in Gibraltar eingingen.
Die Unterlagen kamen allerdings wieder zurück.
Das Gericht kann nicht sagen, ob der Anbieter die Annahme der Unterlagen unrechtmäßig verweigert hat, oder aus welchen Gründen sie zurück geschickt wurden.

Deshalb kein Versäumnisurteil.
Die Klage wurde Anfang April erneut verschickt.

Jetzt sind wieder 2 Monate vergangen.
Was mittlerweile passiert ist, weiß ich nicht.
Weder Anwalt noch Gericht hat sich gemeldet.

Große Anbieter, Whitelist.


Ja, das nervt schon extrem …
Aber gut, was will man machen …




Re: BGH Urteil
« Antwort #892 am: 01 Juni 2024, 22:06:10 »
Du meinst den ehemaligen Betreiber des großen Whitelist Anbieters. Da die meisten ja Malta sind bleiben eigentlich nur die aus der E Gruppe übrig. Ist aber egal Gibraltar und Malta nehmen sich nicht viel.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #893 am: 01 Juni 2024, 22:15:35 »
Empfehlung Böhmermann in der zdf Mediathek( Sportwetten)

Re: BGH Urteil
« Antwort #894 am: 01 Juni 2024, 23:14:10 »
Normalerweise lässt sich Gibraltar easy zustellen. Nach dem Deutsch englischen Postabkommen von 1920 oder so :D sind Zustellungen per Einschreiben oder ähnlichem zulässig, ... Würde dem Gericht vorgeschlagen, die Klage per Postpaket zustellen zu lassen, das wird Wesentlich besser getrackt

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #895 am: 01 Juni 2024, 23:43:03 »
Balou??
Die Sendung über Sportwetten hab ich schon eingestellt :) --- unter 'Aktuelles und Termine'
« Letzte Änderung: 01 Juni 2024, 23:47:42 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #896 am: 02 Juni 2024, 00:09:44 »
Hallo Galileo,

Zitat
Jetzt sind wieder 2 Monate vergangen.
Was mittlerweile passiert ist, weiß ich nicht.
Weder Anwalt noch Gericht hat sich gemeldet.

Große Anbieter, Whitelist.


Ja, das nervt schon extrem …
Aber gut, was will man machen …

Das lädt ja wirklich ein zu dem Wunsch, einer großen Horde von in Lederkutten (mit einheitlichen *Kennzeichen* versehen) gekleideten, erlebnishungrigen   Motorradfahrern sehr gut bekannt zu sein, quasi mit ihnen gut befreundet zu sein - oder? :)
« Letzte Änderung: 02 Juni 2024, 00:55:17 von Rubbel »
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #897 am: 02 Juni 2024, 08:10:45 »
Empfehlung Böhmermann in der zdf Mediathek( Sportwetten)

Hab es mir nach deiner Empfehlung hin angesehen und finde es gut, dass Böhmermann dieses Thema angesprochen hat. Da merkt man mal wie schmutzig dieses Geschäft eigentlich ist!

Re: BGH Urteil
« Antwort #898 am: 02 Juni 2024, 12:06:54 »
Böhmermann kann sich auch nicht mit Ruhm bekleckern. Wer durch Zwangsbeiträge sein üppiges Gehalt bezieht und häufig einen Unsinn von sich gibt, den seine Angestellten kreieren... Bäh...
Wie viele Fußballer dann Werbung für Wettbüros machen ... Podolski auf dem Elefanten... Und tun dann häufig, wie gutmenschlich sie sind.

Das fängt ja schon mit Günther Jauch im Quiz an , wie viele Tausende Euros man gewinnen kann, wenn man die easy Frage für 50 Cent beantworten kann...da kann man heutzutage kein Fußballspiel sehen, ohne dazu animiert zu werden, irgendwo anzurufen um zu gewinnen. Die Werbung für's Wetten lässt sich nicht mehr vermeiden, aber wird gefühlt auch immer mehr.
Hatte letztes auch jüngere Damen aus Wettbüros raus gehen sehen. Das war damals als ich Mal "anfing" anders gewesen. Aber gut, Wort zum Sonntag


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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #899 am: 02 Juni 2024, 12:22:23 »
Hallo Istvoelligegal,

Zitat
Böhmermann kann sich auch nicht mit Ruhm bekleckern. Wer durch Zwangsbeiträge sein üppiges Gehalt bezieht und häufig einen Unsinn von sich gibt, ...

Verstehe ich nicht. Die Sendung, auf die sich bezogen wird, deckt investigativ vertuschte Ungesetzlichkeiten im Rahmen des Sports als Einnahmequellen verschiedener Beteiligter auf. Was ist daran negativ oder kritisch - und dann noch auf Einzelpersonen bezogen - zu bewerten? Das ist doch zu trennen, Deine persönliche Meinung über Personen von der 'Sache'.
Dein Einwand klingt von daher nicht besonders reflektiert.
--Meist ist Geist geil--

 

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