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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #360 am: 11 April 2024, 11:34:40 »
Bei mir ging die Richterin auf 3 jahre ein,  wir legten einspruch ein wg den 10 jahren. Ausgang offen. Wenn Sie das Urteil innerhalb von 2 Wochen trifft bin ich mir fast sicher dass sie nur die 3 Jahre annimmt. Außerdem ist auch neu dass die 3 Jahre ab bekanntwerden der Illegalität wichtig sind, nicht der Klageeinreichung.
Das was die mir da erzählen wollte läuft alles voll in die Richtung der Casinos....

Re: BGH Urteil
« Antwort #361 am: 11 April 2024, 11:36:21 »
dein Fall war sicher Casino Fall oder?

Re: BGH Urteil
« Antwort #362 am: 11 April 2024, 11:37:33 »
Ging es bei dir um Casino oder Sportwetten Umsätze ?

Ja die 3 Jahre ab Bekanntwerden der Illegalität rückt mir der Zeit noch mehr in den Focus .

Re: BGH Urteil
« Antwort #363 am: 11 April 2024, 11:40:24 »
dein Fall war sicher Casino Fall oder?


Jop wobei die geschickte Liste des OC mittlerweile aktualisiert worden ist. Alles sehr dubios gewesen...

Re: BGH Urteil
« Antwort #364 am: 11 April 2024, 11:44:20 »
Klar fließt in der Regel Geld. Frage ist nur wann und wie viel. Ich denke bei 30.000 kann es zügiger gehen als bei Summe 200.000€. Da wird ausgereizt was geht vermute ich.
Auch die Taktik Vergleiche anbieten in krass unterschiedlichen Höhen dann gar nicht zahlen und später doch wieder ist mit Sicherheit auch reine Taktik. Hier könnte allerdings der von Dr. Michaelsen angesprochene Grund das Geld endlich ist mit beitragen. Die führen alle an die Muttergesellschaft ab und hin und wieder muss die Kasse erst wieder gefüllt werden. Die wissen dass sie auf Dauer zahlen müssen. Die Frage ist nur wie viele sie vom Klagen abschrecken können. Da wäre jeder der es nicht macht 100 Prozent Gewinn.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #365 am: 11 April 2024, 11:53:17 »
Klar fließt in der Regel Geld. Frage ist nur wann und wie viel. Ich denke bei 30.000 kann es zügiger gehen als bei Summe 200.000€. Da wird ausgereizt was geht vermute ich.
Auch die Taktik Vergleiche anbieten in krass unterschiedlichen Höhen dann gar nicht zahlen und später doch wieder ist mit Sicherheit auch reine Taktik. Hier könnte allerdings der von Dr. Michaelsen angesprochene Grund das Geld endlich ist mit beitragen. Die führen alle an die Muttergesellschaft ab und hin und wieder muss die Kasse erst wieder gefüllt werden. Die wissen dass sie auf Dauer zahlen müssen. Die Frage ist nur wie viele sie vom Klagen abschrecken können. Da wäre jeder der es nicht macht 100 Prozent Gewinn.

So sieht es aus! Die aktuellen Gewinne müssen ja auch ausbezahlt werden damit die Kundschaft bei Laune bleibt. Die Zinsen kosten nehmen die in Kauf! Artikel vom 07/23

„Irgendwann wird Ti verkauft oder an die Börse gehen“ In dem Artikel wird wird über das Lizenzverfahren geschrieben. Die würden es wieder kaufen! Die wussten es das es illegal war aber nur so konnten die so wachsen! Für wie blöd halten die uns eigentlich wenn man öffentlich so welche Aussagen trifft!


https://www.wiwo.de/my/unternehmen/banken/alexander-dibelius-irgendwann-werden-wir-tipico-verkaufen-oder-auch-an-die-boerse-bringen/29255506-3.html

Re: BGH Urteil
« Antwort #366 am: 11 April 2024, 11:55:12 »
Aviridertschi welches Gericht? OLG?
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #367 am: 11 April 2024, 11:58:50 »
Aviridertschi welches Gericht? OLG?

LG was sich aufs OLG bezog

Re: BGH Urteil
« Antwort #368 am: 11 April 2024, 12:50:22 »
Ich stimme Roy zu, so sieht es aus.

Re: BGH Urteil
« Antwort #369 am: 11 April 2024, 12:56:16 »
Mal  ne andere Frage wie ist es denn wenn man selber finanziert … Ich zahle meinen Anwalt ja etc und Gericht … wenn ich beim LG recht bekomme ist ja dann die grundsätzlich die Regelung das der Verlierer auch meinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlt! Was passiert:

1. die gehen in Berufung … dann bekomme ich ja erstmal nichts und habe nochmal meine Kosten für die Berufungsinstanz oder ?

2. die interessiert das Urteil nicht und zahlen nicht … da habe ich ja dann noch die Kosten für meinen Anwalt und teilweise Gericht und dann auch dort Pech oder zahlen die zumindest das ?


Vielleicht kann ja jemand dazu was sagen da ich überlege bei einem Fall statt PKF zu nehmen selber das zu regeln

Re: BGH Urteil
« Antwort #370 am: 11 April 2024, 13:22:43 »
Hier würde ich dir raten direkt einen Anwalt zu fragen. Den musst du ja sowieso kontaktieren.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #371 am: 11 April 2024, 13:41:31 »
Was da im Stern steht, ist ja alter Kaffee...
Hätte, wäre, blabla...
Der Satz sagt doch alles: "Und das Angebot, das die betroffenen Unternehmen gemacht haben, war genau das, was ihnen später von den Behörden genehmigt wurde", erklärte Reichert.

Und so: Der BGH wiederum sieht seine vorläufige Beurteilung dem Beschluss zufolge in Einklang mit der EuGH-Rechtssprechung. Auch eine Vorlage an die Luxemburger Richterinnen und Richter sei nicht nötig, weil die relevanten Fragen schon beantwortet seien, heißt es weiter.

Polemik

Re: BGH Urteil
« Antwort #372 am: 11 April 2024, 15:13:35 »
wenn in Berufung gegangen wird, musst du, bevor du vollstrecken kannst, erstmal bisschen mehr als die gleiche Summe beim Gericht als Sicherheit hinterlegen. Letzteres kann zumindest nicht wieder weggenommen werden ...

Re: BGH Urteil
« Antwort #373 am: 11 April 2024, 16:46:55 »
wenn in Berufung gegangen wird, musst du, bevor du vollstrecken kannst, erstmal bisschen mehr als die gleiche Summe beim Gericht als Sicherheit hinterlegen. Letzteres kann zumindest nicht wieder weggenommen werden ...

Nicht unbedingt. Wenn das Berufungsgericht die Berufung zurückweist, kann man auch beantragen, dass Urteil für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. Dann kann man direkt vollstrecken.

Siehe § 708 ZPO Nr. 10

Zitat:

„1Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten. 2Wird die Berufung durch Urteil oder Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 zurückgewiesen, ist auszusprechen, dass das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist“;

Eigentlich hat man quasi nach der Berufung schon gewonnen, wenn man den Prozess für sich entscheiden konnte.
Entweder zahlt der Anbieter oder es wird nach der Berufung ohne Sicherheitsleistung direkt vollstreckt. Dann muss nicht unnötig auf eine eventuelle Nichtzulassungsbeschwerde warten, was noch mal 6-12 Monate an Zeit kostet.
Die Anbieter legen regelmäßig bei Ausschluss der Revision das Rechtsmittel der NZB ein. Mit der vorläufigen vollstreckbarkeit kann massiven Druck ausüben, die Forderung komplett zu zahlen.
« Letzte Änderung: 11 April 2024, 16:50:49 von Kläger2021 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #374 am: 11 April 2024, 16:52:10 »
Hat von euch jemand Erfahrung, gerade aufgrund der jüngsten Verfahren:
Güte-Verhandlung am LG im August (ich muss anwesend) sein.
Sportwetten.
Ob von der Gegenseite vorher Vergleiche angeboten werden bzw. aufgrund des Hinweisbeschlusses das LG der Gegenseite vorher diesen zustellt?

 

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