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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2610 am: 27 November 2024, 10:32:36 »
Zitat
Ne, aber Anwälte lesen hier mit, die im besten Fall dem OLG von der Entscheidung berichten. Dass die hier mitlesenden Anbieter Anwälte das nicht tun werden, liegt ja auf der Hand.

?? weil?? --- und weil nicht?
Hier lesen sicher ganz viele Leute mit - vielleicht auch Populist*innen, Reichsbürger*innen, kluge und weniger kluge Mitmenschen, und bald auch die heiligen drei Könige. Und - ist das wichtig oder eigentlich völlig egal? ;)
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #2611 am: 27 November 2024, 11:16:26 »
wahrscheinlich lesen hier auch weniger kluge Leute mit, wahrscheinlich auch Menschen, die ihr Geschlecht ändern und sich dann wieder umentscheiden, wahrscheinlich auch Leute, die finden, dass die Regierung eine gute Arbeit macht, aber in jedem Fall auch Leute, die bei Gericht Schriftsätze einreichen und oft genug den Blödsinn von sich geben, dass lediglich der Betrag von X geltend gemacht wird, da der Betrag Y aus dem Ausland stammt und daher bereits in Abzug gebracht wurde.

Der Betrag Y ist oft mehr Geld, als Leute Bürger- und Bürgerinnengeld, oder Alleinerziehende von Ex-Ehemännern an Unterhaltszahlungen erhalten und es wäre ja schön, wenn solche Beträge nicht unter dem Tisch gekehrt werden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2612 am: 27 November 2024, 16:28:58 »
Hat nicht unbedingt etwas mit dem BGH/EuGH zu tun, aber ich poste es trotzdem hier …

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_6004

-> NRW muss Staatshilfen in Höhe von 64 Mio von Westspiel inklusive Zinsen zurückfordern.
Das Unternehmen war damals staatlich und wurde 2021 an die Gauselmann-Gruppe veräußert.
Dieses Unternehmen ist jetzt auch für die Rückforderung verantwortlich (Denen seines gegönnt)

Weiterhin argumentiert die EU Kommission, dass die Rückforderung keine Strafe an sich darstellt, sondern dient der Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen.

Die Anwälte der Glücksspielbetreiber sind ja der Meinung, es wäre eine Bestrafung, wenn die Verluste erstattet werden müssten.

Auch wenn EuGH und Kommission sowie Rückforderung aus illegalem Glücksspiel und illegaler Kapitalzufuhr nicht dasselbe sind…
Vielleicht hat der EuGH ja ähnliche Ansichten, dass die Rückforderung keine Strafe an sich darstellt.
Wenn die illegalen Casinos einfach so weitermachen können, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen für sie hat, dann werden diese ja im Grunde den legalen Casinos gegenüber bevorteilt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2613 am: 27 November 2024, 16:50:54 »
Hattet ihr eigentlich schon dass ihr nach dem ersten Termin vorm LG einen zweiten Termin bekommen habt? Was wird da denn besprochen?
Hatte eigentlich mit einem Urteil oder halt Aussetzung gerechnet...

Re: BGH Urteil
« Antwort #2614 am: 27 November 2024, 19:23:13 »
Hast nicht deinen Anwalt gefragt?
Habe ich persönlich noch nicht gehört.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2615 am: 27 November 2024, 19:33:46 »
Hattet ihr eigentlich schon dass ihr nach dem ersten Termin vorm LG einen zweiten Termin bekommen habt? Was wird da denn besprochen?
Hatte eigentlich mit einem Urteil oder halt Aussetzung gerechnet...
der erste Termin ist meistens oft ein Gütetermin, indem oft die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts mitgeteilt wird, welches versucht eine Einigung zu erzielen.
in diesem Gütetermin muss auch oft der Kläger nicht persönlich erscheinen.

wenn keine Einigung erzielt wurde, gibts einen weiteren Termin mit Befragung des Klägers und Anhörung von Zeugen, usw.

wenns ein Richterwechsel gegeben hat, dann gibts auch eine neue Verhandlung.

wenn nach dem ersten Termin 3 Monate lang nichts passiert ist, darf das Gericht auch keine Entscheidung treffen, sondern muss mündlich
verhandeln, es sei denn, man teilt erneut mit, man ist mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden. dann wird der anberaumte Termin aufgehoben.


insofern gibts einige Möglichkeiten, weswegen ein zweiter Termin anberaumt wurde, auch wenn im ersten Termin schon angehört wurde, usw .
« Letzte Änderung: 27 November 2024, 19:40:06 von Istvoelligegal »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2616 am: 27 November 2024, 20:12:47 »
Ich erreiche meinen Anwalt leider kaum, ich bekomme da auch fast nie Antworten..

Danke für die ausführliche Erklärung! Ich hatte auch einen Gütetermin aber ein Vergleich wurde nicht angeboten, danach wurde ich befragt mit den üblichen Fragen die hier herumgeistern.
Richter ist auch derselbe und der erste Termin war einfach einfach vor fast 4 Monaten.
Dann bin ich mal gespannt. Wüsste nicht was ich noch so sagen könnte.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2617 am: 27 November 2024, 20:32:07 »

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2618 am: 29 November 2024, 10:01:09 »
Unter den Dokumenten zu dem Fall C-530/24 findet sich unter der Webseite "CURIA" (Gerichtshof der Europäischen Union) seit dem 01.08.24 (Datum der Vorlageentscheidung: 25.07.24) das Dokument "Vorabentscheidungsersuchen".
In diesem Dokument wird unter Punkt "38 dd" (ff.) auch nochmal die Ansicht des BGHs/Senats zu dem Sachverhalt des Verstoßes gegen das materielle Glücksspielrecht (was ja die meisten Klagen betrifft) aufgezeigt:
Zitat
Der Senat hat in einem Hinweisbeschluss die vorläufige Ansicht vertreten,
dass es jedenfalls für solche Online-Sportwettenangebote, die auch in einem
unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres
erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten
dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des
§ 134 BGB verbleibt, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung
bedarf (vgl. BGH, NJW 2024, 1950 [juris Rn. 48 bis 56).

Zitat
Aus Sicht des Senats gebietet das Unionsrecht nicht, solche
Sportwettenangebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln. Ein
Sportwettenveranstalter kann aus einer Unvereinbarkeit des
Konzessionserteilungsverfahrens mit dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die
er auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht
hätte erlangen können.
« Letzte Änderung: 29 November 2024, 11:44:37 von Fury »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2619 am: 29 November 2024, 15:07:49 »
Wir können nur alle warten bis sich hier was tut.
Bill 55 ist ebenfalls beim EUGH und hat auch ein Aktenzeichen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2620 am: 29 November 2024, 22:51:56 »
Ich habe jetzt drei Verhandlungen durch und mir wurde bei jeder ein Vergleich angeboten, in Fall 2 und 3 sogar Vergleiche, die erstaunlicherweise weit weg von unverschämten Angeboten sind.

Finde ich sehr interessant, wo man ja überall liest, dass Casinos gar nichts mehr anbieten bzw zahlen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2621 am: 29 November 2024, 23:09:22 »
Ist mir neu.
Bei allem meinen Verhandlungen (4) wurde mir nur einmal ein Vergleich angeboten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2622 am: 29 November 2024, 23:09:30 »
Kannst du ne grobe Richtung angeben ? Bei mir war nur einmal und das war mit knapp 20 Prozent  frech wie ich fand

Re: BGH Urteil
« Antwort #2623 am: 30 November 2024, 00:24:09 »
Ich habe jetzt drei Verhandlungen durch und mir wurde bei jeder ein Vergleich angeboten, in Fall 2 und 3 sogar Vergleiche, die erstaunlicherweise weit weg von unverschämten Angeboten sind.

Selbst finanziert oder mit PKF?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2624 am: 30 November 2024, 08:57:33 »
@Ansgar
Alle drei Malta betreffend und mit oder ohne PKF? Die Prozente sind nicht so entscheidend für mich.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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