Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?
Hier stimme ich Dir komplett zu, Rubbel. Ich bin schon ein Stück weit extrem überrascht, was da nun so einige Kanzleien und Anwälte von sich geben. Das klingt aller Orten danach, als ob jetzt alle Messen gesungen sind und in Kürze das Geld in Füllhörnern über alle glücklosen Spieler ausgeschüttet wird.
Wenn beispielsweise Staudt Rechtsanwälte mitteilen, sie haben das Ding noch gar nicht vorliegen, feiern aber auf der anderen Seite, dass nun alle Forderungen 10 Jahre zurück einklagbar sind mit nahezu 100 % Gewinnquote.... man, man, man.
Auch die klagenden HFS Anwälte, die gleichmal eine eigene web-Seite mit nahezu klickbait "BGH" gemacht haben, kann man mal drüber diskutieren. Mir scheint, allein durch den Hinweisbeschluss wittern jetzt alle den ganz großen Geldsegen.
Ich konnte mir das Ding heute durchlesen. Alle 25 Seiten und hab mit einem befreundeten Anwalt, der mir den Beschluss zum Lesen gegeben hat, mal durchgehen. Der BGH sagt darin viel und das ist auch sehr gut. Er sagt aber auch vieles nicht. So sagt er zur Verjährung nur in einem Satz, dass er diese nicht beanstandet. Punkt. Im Ausgangsfall ging es aber nur um die 3-jährige Frist, welche auch eingehalten wurde. Wie jetzt hier auf "problemlos 10 Jahre" gegangen werden soll, komplett unverständlich.
Zudem setzt der BGH sich nur mit der Variante auseinander: Anbieter hat Lizenz beantragt, hätte sie aber sowieso nicht bekommen können, da er Fehler in seinem online-Spielangebot hatte. Der BGH lässt ausdrücklich offen, wie es sich verhält, wenn die Variante lauten würde: Anbieter hat Lizenz beantragt und hätte sie auch bekommen. Dazu führt er ausführlich pro und contra auf und teilt dann mit, dass diese Diskussion nicht entschieden werden braucht, da es darauf für den Fall nicht ankommt.
Auch zu Fragen § 817 BGB hält der BGH sich recht zurück, auch wenn er mitteilt, dass er damit keine Probleme sehen würde.
Damit dürfte klar sein, dass dieser Beschluss nicht das Ende der Fahnenstange ist. Es ist ein sehr sehr guter Anfang, keine Frage. Aber es werden mit Sicherheit nicht alle Messen damit gesungen. Die Frage zur Verjährung dürfte übrigens über das OLG Oldenburg zum BGH kommen, sofern es dort nicht schon liegt. Das OLG Oldenburg hatte dazu die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.
Auch wenn viele wesentliche Punkte nun geklärt sind, bleibt es für andere Punkte weiterhin spannend.