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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1710 am: 27 Juli 2024, 14:04:20 »
Natürlich kann der Spieler den Anwalt in Regress nehmen, aber auch nur dann, wenn er den Prozess verliert. Ist ja schon ein anwaltsfehler, wenn die falsche Beklagte verklagt wird. Wird aber meistens vom Anwalt nicht gesagt, dass seine Haftpflicht den Schaden zahlen muss.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1711 am: 27 Juli 2024, 17:59:30 »
Also, die Sache hat Kläger wiedermal genau richtig dargestellt.

Der EUGH kann eigentlich gar nicht anders, als in diesem Fall pro Anbieter zu entscheiden. Da mache ich mir keine Illusionen und ich denke, das wird auch so kommen. Aber was der EUGH kann, so wie der BGH auch:

Der EuGH könnte betonen, dass der Schutz vor Sanktionen nur dann gilt, wenn der Anbieter alle anderen relevanten Vorschriften eingehalten hat. Wenn der Anbieter die spielerschützenden Maßnahmen und regulatorischen Anforderungen nicht beachtet hat, verliert er diesen Schutz, da er nicht die notwendigen Voraussetzungen für den rechtmäßigen Betrieb erfüllt hat.

Denn:
1. Wenn ein Anbieter die materiellen Voraussetzungen, insbesondere die spielerschützenden Maßnahmen und anderen regulatorischen Anforderungen, nicht erfüllt hat, verstößt er gegen die grundlegenden Bedingungen, die für den Betrieb von Glücksspielen notwendig sind.
2. Der Schutz, den der EuGH möglicherweise in Fällen von unionsrechtswidrigen Verfahren gewährt, basiert darauf, dass der Anbieter alle anderen Voraussetzungen erfüllt hat und nur aufgrund des fehlerhaften Verfahrens keine Lizenz erhalten konnte. Wenn der Anbieter jedoch auch die inhaltlichen Anforderungen nicht einhält, entfällt dieser Schutz.
3.Während der EuGH in der Ince-Entscheidung klargestellt hat, dass Anbieter nicht für das Fehlen einer Lizenz bestraft werden können, wenn das Verfahren unionsrechtswidrig war, würde dies nicht bedeuten, dass Anbieter, die die inhaltlichen Anforderungen missachten, ebenfalls geschützt sind. Die Rechtsstaatlichkeit erfordert, dass Anbieter nicht nur formal, sondern auch inhaltlich konform handeln.

Flupp, und schon sind wir wieder im Rennen. Das heisst auch, dass wir zwar 12-18 Monate warten müssen, aber es dann direkt weiter geht.

Nur meine Meinung.

PS: und dann bleibt noch die Frage, Strafrecht vs. Zivilrecht. Weil im Ince Fall ging es nur um strafrechtliche Belange. Auch hier denke ich, dass strafrechtliche Dinge auf das Zivilrecht übertragen werden. ABER: Das Argument, dass das Lizenzvergabeverfahren unionsrechtswidrig war, schützt nicht vor zivilrechtlichen Konsequenzen, wenn der Anbieter gegen andere wesentliche Vorschriften verstoßen hat.

Ergo: Es wird alles gut. Aber die Kack Anbieter haben leider wieder Zeit gewonnen durch diesen einfach dämlichen Fall. Ich frage mich dabei einfach, wie man so so so dumm sein kann. Das, was hier stand, wurde gar nicht als lustig empfunden! Daher habe ich es gelöscht! Bitte geht freundlich miteinander um.

« Letzte Änderung: 27 Juli 2024, 18:43:23 von Olli »

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Norddeutsch

Re: BGH Urteil
« Antwort #1712 am: 27 Juli 2024, 18:36:57 »
Vollzitat entfernt!

Moin Wluchten,

dieses werde ich nun an XXX und auch an meinen Rechtsanwalt weiterleiten. Iwann reicht es auch mal.

Aber sorry ich vergaß, die zwei handvoll BGH Profis, welche hier Tag und Nacht Spekulationen von sich geben dürfen hier ja machen was sie wollen.

Iwann ist es auch mal genug.
« Letzte Änderung: 27 Juli 2024, 20:56:18 von Norddeutsch »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1713 am: 27 Juli 2024, 18:39:55 »
Wieso am Chargeback 24?! 🙀😉

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1714 am: 27 Juli 2024, 18:48:21 »
Ich weiß leider nicht, warum Du Deinen Anwalt so verteidigst...

Wir sind keine Juristen und versuchen die Sache nur logisch zusammenzufassen und anderen zu helfen - und eventuell zu motivieren, um nicht den Mut zu verlieren, dass alles verloren ist.

Ich erwarte von einem Anwalt, dass er genau das macht. Eine Interpretation der Dinge. Wenn das Deiner nicht kann, dann: I give a fuck. Dann lies hier im Forum und hol Dir die Infos hier und entscheide, ob das für Dich passt. Deswegen bist Du ja hier...und wenn nicht, ist mir das auch egal. Es ist Dein Leben. Ich denke, dass Klaeger das gut zusammenfasst und sich einige hier ihre Meinung bilden können, weil man von Anwälte alleine gelassen wird.

Ich kann 0 nachvollziehen, warum Du Deinen Anwalt so verteidigst und sogar aggro wirst. Unnötig.

Und ja, reiche es weiter...damit sie auch mal eine Meinung haben :)

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1715 am: 27 Juli 2024, 18:51:38 »
Hallo Ihr Lieben!

Bitte geht respektvoll miteinander um! Damit meine ich sowohl WLuchten, als auch Norddeutsch!

CRS: Die sollen den Zustand wiederherstellen ... vor dem BGH-Thread ... :)

Spaß beiseite ... Wie ihr an seiner Reaktion merkt, gibt es auch Gegner dieses Threads. Er beherrscht nämlich mittlerweile auch das gesamte Forengeschehen. Eigentlich haben die Anwälte, deren Stellungnahmen hier verlinkt wurden, doch alles gesagt! Und das auch verständlich! Wieso geht es also weiter und weiter und weiter mit der Spekuliererei? Es ist Wochenende! Geht raus ... habt Spaß! Oder kommt gleich ins Meeting ... :)



Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1716 am: 27 Juli 2024, 19:21:41 »
Ok, @Norddeutsch: Ich will und wollte Dich nie angreifen und entschuldige mich, falls dies anders rübergekommen sein sollte.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1717 am: 27 Juli 2024, 21:44:18 »
Kurz zu @jetforce1904

Das ist eine Maschen von Bettinchen. Und damit ist es nicht vorbei. Nach den 2 Monaten wirst Du keine Daten erhalten, sondern eine Mail a la "wir senden nichts, danke." - also anders ausgedrückt.

Und was Du dann machen musst = Du richtest eine Beschwerde an den Commissionaire de xy in Malte, der für Datenschutz zuständig ist. Die Webseite: https://idpc.org.mt/ und eine Mail an den Datenschutzbeauftragten Deines Landes.

Bettinchen wenn möglich einkopieren...

Dann sollte sich was bewegen. Sonst machen die nix. Und in Summe wieder 3 Monate weg :)


Hallo:)

Vielen Dank für deine Info!
Ich muss aber jetzt erstmal die 28 Tage Frist + die 2 Monate abwarten, korrekt?
Also in dem Fall, dass Sie keine Daten schicken, schreibe ich die Beschwerde.
Der IDPC ist für den Datenschutz im Heimatland von Bettinchen, richtig? ;D

Danke!
« Letzte Änderung: 27 Juli 2024, 21:54:40 von jetforce1904 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1718 am: 28 Juli 2024, 12:53:11 »
Hat jemand von euch, der die Berufungsbegründung bekommen hat, auch die Begründung "Keine Passivlegitimation" drin stehen gehabt?
Wie sind eure OLG dann ggf damit umgegangen?
Dies hatten die bei mir schon am LG probiert, wurde aber abgeschmettert, da die ja mein Acc 1:1 übernommen hatten und auch alle Daten rausgeben könnten. Für mich als Nutzer hatte sich ja augenscheinlich nie was geändert.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1719 am: 28 Juli 2024, 13:59:00 »
Die schreiben in ihren zig Seiten gefühlt hundert Argumente in der Hoffnung, das eines anschlägt. Das Gericht muss sich mit dem Quatsch dann auseinander setzen und im besten Fall der Kläger auch.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1720 am: 28 Juli 2024, 14:18:00 »
Das mit der Passivlegitimation kann ich bei dir nicht ganz nachvollziehen da der zweite Betreiber das eigentlich schon in der Klageerwiderung hätte bringen müssen das sie für Zeitraum x nicht zuständig sind. Das allerdings auch nur wenn sie nicht den kompletten Laden übernommen haben. Also inklusiv allem und nicht nur Kundenaccounts. Haben die das nicht gemacht dann Bravo LG.
So sehe ich das.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1721 am: 28 Juli 2024, 17:23:48 »
Soweit ich das doch verstanden habe, muss der EugH die konkrete Frage beantworten. Er muss nicht alle Eventualitäten abwägen.
Von daher verstehe ich nicht den Aufruf zu neuen Spekulationen?! Was soll das? Vor allen Dingen ... was bringt das?
Wenn solch ein Fall nun beim BGH ist, dann wartet doch einfach mal ab, was er entscheidet!

Ich wiederhole mich gerne noch mal: Das Glücksspiel erzeugt einen Lustgewinn! Dieser Thread hier ist Eure "Alternative" dazu!

Gute 24 h
Olaf


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Re: BGH Urteil
« Antwort #1722 am: 28 Juli 2024, 17:29:21 »
Also wenn dann denke ich wird es egal sein ob damals eine Konzession beantragt wurde oder nicht wenn jeweils die materiellen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden , wie ja bei nahezu jeden Anbieter.

Aber interessant wäre es wenn er sich damals nicht beworben hat und an sich materiell alles eingehalten hätte …

Wird so interessant werden wie auch ob OLG und LG aussetzen bei fällen wo eindeutig  materielle Voraussetzungen nicht eingehalten wurden

   

Re: BGH Urteil
« Antwort #1723 am: 28 Juli 2024, 17:51:28 »
Das ist eigentlich ganz einfach für mich persönlich zu beantworten. Setzen sich die LG's und OLG's tief mit dem Zusammenhang der BGH Nachfrage in Luxemburg auseinander und wägen das mit ihren vorliegenden Fällen ab müsste es in den meisten Fällen weitergehen. Die sind ja nicht blöd und wissen nicht dass dieser vorgelegte Fall eher sehr seicht ist. Zumindest bei OLG's kann man die Hoffnung haben. LG's 🤷🤷
Meine persönliche Meinung.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1724 am: 28 Juli 2024, 18:10:13 »
Das ist doch genau der Punkt: Ihr als Laien könnt doch gar keine neuen 'Lösungsansätze' finden, denn ihr seid weder Richter oder Anwälte, noch Politiker.
Von daher ist das Ganze bloß reines 'Hochgeschaukel', denn eure Interpretationen sind nichts weiter als ein ungesunder Zeitvertreib - zu Lasten aller Anderen, die sich täglich da durchwühlen müssen.

Die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz, auf die ihr so gerne 'pocht', sieht jedenfalls anders aus

 

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