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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #495 am: 29 Januar 2024, 14:16:11 »
Hi Fedex!

3 Spekulationen in 3 Sätzen ...

Ab sofort wird so etwas entfernt, auch ruhig kommentarlos. Über Ängste sprechen ist OK, aber hier wild spekulieren, nur um die Leute wild zu machen, ist jetzt und hiermit vorbei.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #496 am: 29 Januar 2024, 14:20:47 »
Meinungsäußerung:
Ich habe die angeblichen Spekulationen vor der Löschung gesehen und fand sie völlig in Ordnung. Sie haben mich nicht wild gemacht. Dass die Spekulationen (ich fand sie nachvollziehbar) gar dazu dienen sollten, die Leute wild zu machen, empfinde ich hingegen als nicht nachvollziehbare Unterstellung.

Olli, ich mag Deine hier gelebte Art und lese Deine Beiträge gerne. Dass Du jetzt hier - zumal an genau dieser Stelle - aktiv zensierst, halte ich für deplatziert und falsch.

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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #497 am: 29 Januar 2024, 15:09:59 »
Hi Hidden!

Vielen Dank für die höfliche und auch freundliche Kr... Meinungsäußerung! :)

Nun ... wir haben es immer wieder versucht ... im Ruhigen ... mit Humor ... der ein oder andere auch mal aggressiv.
Es bringt aber nichts ... es wird weiter spekuliert. Und doch ... erst wollte ich einen der drei Sätze stehen lassen, doch darin war auch eine unbewiesene Behauptung. Für mich sind es alles Spekulationen gewesen. Also ja ... ich stehe zur Löschung der Sätze. Das ist hier maßgeblich, wenn über Allem auch noch Ilonas Wort steht.

Sei mir bitte nicht böse, aber was die Moderation betrifft, gibt es hier keine Demokratie. Das entscheiden Ilona und ich ganz alleine. Dabei lassen wir nie das Große und Ganze aus dem Blick. Allen Usern hier wird schon immens viel Handlungsspielraum zugestanden.

Ich habe mir die Beiträge von Fedex angeschaut. Allesamt wurden sie in diesem Thread geschrieben ... Spekulationen en mas. Das muss nicht sein!

Ilona wird noch eine neue Regel unterbreiten, wenn sie die Zeit dafür findet. So, wie gehabt, geht es auf jeden Fall nicht weiter und das Löschen war ein erster  Schritt.

Sicherlich möchte der ein oder andere dazu noch einen Kommentar abgeben. Auch das finde ich nicht förderlich in der Sache und werde die Beiträge zeitnah löschen. Hier heißt das Thema: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
Gute 24 h
Olaf


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Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #498 am: 29 Januar 2024, 16:37:11 »
Finde ich übrigens gar nicht ungewöhnlich, dass ein Anwalt zu spät kommt. Meiner kam auch wegen der Zugverbindung schon zu spät und die Verhandlung musste in einigen Wochen wiederholt werden.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #499 am: 29 Januar 2024, 18:36:44 »
Ich werde mich hier nun abmelden!!

Seit mir nicht böse aber es ist keine Spekulation gewesen.

Ich kenne 3 Fälle wo Richter sogar den Termin abgesagt haben und den Termin nach der Entscheidung des BGH gelegt haben. Das auch so begründet haben!

Ich wünsche euch allen noch viel Erfolg bei euren Gerichtsverfahren und bleibt Spielerei




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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #500 am: 29 Januar 2024, 19:05:52 »
Weil Du drei Fälle kennst, heißt das aber nicht, dass dies jetzt auch so geschieht! Das ist SPEKULATION!


Eine gute und ebenso spielfreie Reise wünsche ich zurück!

« Letzte Änderung: 29 Januar 2024, 20:16:36 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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Offline Rubbel

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #501 am: 29 Januar 2024, 19:07:18 »
Hi Fedex :)
Du schreibst zuletzt:

.... und bleibt Spielerei.

Wie meinste DAS denn? Seltsam ;)
--Meist ist Geist geil--

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #502 am: 30 Januar 2024, 13:13:23 »
Liebe alle,

die Diskussion in diesem Thread ist mal wieder entglitten. Und ich habe das blöde Gefühl, dass ihr nicht richtig versteht, worum es uns mit unserer Kritik geht. Vielleicht haben wir es nicht ausführlich genug erklärt oder ihr seid auf diesem Ohr etwas taub. Vielleicht auch beides. Gehen wir mal von Letzterem aus und ich versuche nochmal unser Anliegen zu erläutern.

Wir stellen seit einigen Jahren dieses Forum zum Austausch zur Verfügung. Nicht wenige Betroffene haben hier sowohl einen Anstoß als auch Unterstützung bekommen, sich von der Zockerei zu lösen. Wir freuen uns mit jedem bzw. jeder, der/die den Ausstieg schafft! Dieser Weg ist nicht einfach aber machbar.

Auch die Klagen gegen Glücksspielanbieter unterstützen wir, sind wir doch sowas wie die Pioniere dieses Weges. Das wissen aber nur diejenigen, die sich ein bisschen mit unserem Verband beschäftigen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass durch Gerichte häufig mehr Spielerschutzmaßnahmen angestoßen werden, als durch die Politik. Daher lautet die Devise: "Mit Recht gegen die Macht der Glücksspielanbieter".

Wir verbinden das aber mit dem Hinweis auf die Spielfreiheit. Diese Prozesse sind eine zweite Chance. Und: Zweite Chancen verzockt man nicht! Daher plädieren wir dafür, sich am besten nur auf diese Prozesse einzulassen, wenn man stabil spielfrei ist. Die Entscheidung, ob man diesen Weg mitgeht, liegt natürlich bei jedem einzelnen. Es ist aber die Politik dieses Forums. Es ist etwas, was wir gern erklären aber nicht  diskutieren. Hier haben bereits Spieler berichtet, dass sie erstrittenes Geld wieder verspielt haben. Das ist der worst case, das kann man sich selbst nur sehr schwer verzeihen. Das zieht einen erst richtig runter. Daher unterstützen wir diesen Weg ausdrücklich nicht.

Wir haben aber auch die Erfahrung gemacht, dass durch die Auseinandersetzung mit dem "Chargeback" überhaupt erst die Auseinandersetzung mit dem Ausstieg aus der Glücksspielsucht begonnen hat.  Wenn dieser Weg konsequent gegangen wird, ist das ein doppelter Gewinn.

Wir empfehlen als Vorbereitung des "Chargeback-Prozesses" die intensive Auseinandersetzung u.a. mit folgenden Fragen:
 
- Wie kann ich verhindern, dass Geld, das ich mit Hilfe der Gerichte oder durch Vergleiche erstreite, wieder bei den Anbietern landet?
- Weiß jemand in meiner Familie, in meinem Umfeld von dem Prozess? Falls nicht, sollte ich die Finger davon lassen, bis ich so weit bin, jemanden zu Informieren.
- Auf welches Konto wird das Geld überwiesen?
- Was soll damit passieren? Kann ich darüber offen kommunizieren?
- Verkrafte ich eine Niederlage? Wer unterstützt mich dabei?
- Kümmere ich mich weiterhin ausreichend um meine Spielfreiheit? Sieht meine Familie (bzw. mein Umfeld) das auch so?
- Habe ich noch etwas anderes im Kopf als den Prozess? Oder denke ich  pausenlos nur noch daran und kann auch kaum noch über etwas anderes reden? Falls das so sein sollte, wäre es ein tiefrotes Alarmzeichen. die Beschäftigung mit dem Prozess würde zum zentralen Lebensinhalt, so wie früher die Zockerei, 

Jetzt sind wir eigentlich an dem Punkt, an dem hier immer wieder ein Konflikt aufkommt. Es gibt User in diesem Thread, die schreiben nur hier in diesem Thread. Sie stellen sich nicht vor, erzählen nix von sich, gucken nicht nach links und nicht nach rechts, bekommen nciht mit, wer hier sonst noch ist. Oder ob gerade jemand neu ist und sich möglicherweise über ein  freundliches und aufmunterndes "Hallo" freuen würde.

Das ist der Punkt, der uns gehörig nervt. Probiert doch mal aus, euch ein bisschen sozial, zu verhalten. Das gehört auch zur Genesung! Tragt doch mal etwas Konstruktives zu dieser Gemeinschaft bei. Eröffnet ein Tagebuch, berichtet von euch. Reagiert auf Posts anderer, begrüßt mal gelegentlich auch neue Mitglieder. Dann könnt ihr sehr gern weiterhin eure Erfahrungen hier austauschen. Aber bitte nciht jeden Pups. Und bitte auch so, dass ihr nicht zu identifizieren seid.
Dann auch noch eine Bitte an die User, die das auch nervt. Olli und ich kümmern uns um diesen Thread. Wir versuchen mal alle zusammen, die negativen Vibes zu reduzieren. In diesem Sinne: Einmal tief durchatmen und
Alles Gute in die Runde.
LG Ilona
« Letzte Änderung: 30 Januar 2024, 13:21:29 von Ilona »

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Kläger2021

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #503 am: 02 Februar 2024, 06:48:06 »
Heute verhandelt der 5. Zivilsenat des OLG Stuttgart in einer Berufungsverhandlung über eine Sportwetten-Rückforderung.
Das Landgericht Heilbronn als Vorinstanz hat mit Urteil vom 01.02.2023 - 5 O 416/21 den Sportwettenanbieter dazu verurteilt, sämtliche Wettverluste des Klägers zu erstatten. Der Anbieter legte daraufhin Berufung beim OLG Stuttgart ein, über die heute um 14 Uhr mit dem Aktenzeichen 5 U 26/23 verhandelt wird.

Diese Berufunfsverhandlung ist insoweit wichtig, da mehrere Sportwettenverfahren am OLG Stuttgart anhängig sind. Es könnte daher richtungsweisend für den Bezirk OLG Stuttgart sein.
« Letzte Änderung: 02 Februar 2024, 13:31:17 von Kläger2021 »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #504 am: 02 Februar 2024, 11:21:35 »
irgendetwas scheint an deine Infos unstimmig zu sein. LG Heidelberg Fälle landen lt. Dr. Michaelsen Urteilsliste immer bei OLG Karlsruhe. Warum landet dieser Fall bei OLG Stuttgart????

Das Landgericht Heidelberg ist eines von 9 Landgerichten, die dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe zugehören.

Ist es evtl. dieser Fall:

26. LG Heilbronn, Urteil vom 01.02.2023 – (I) 5 O 416/21
Die Beklagte war eine Konzessionsbewerberin, aber nicht unter den Top 20.
Vertreter Kläger: HFS Rechtsanwälte
Berufung OLG Stuttgart Az. 5 U 26/23
« Letzte Änderung: 02 Februar 2024, 11:23:38 von kotek123 »

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Kläger2021

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #505 am: 02 Februar 2024, 13:30:45 »
Ja, du hast in der Tat recht. Es sollte statt Heidelberg, Heilbronn lauten und statt 22, 21 sein. Also: LG Heilbronn Urteil vom 01.02.23 - 5 O 416/21. 👍
Der Rest ist insofern korrekt.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #506 am: 02 Februar 2024, 13:48:20 »
Ich versteh euch wirklich nicht. Wenn der OLG Stuttgart überhaupt vor der BGH Entscheidung eine Entscheidung treffen kann, kann es nur für den Kläger ausgehen. Der OLG Karlsruhe hat doch schon in BaWü entschieden.

Der 7.3 ist entscheidend!
Wie kommen wieder dahin wo wir immer landen..

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Kläger2021

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #507 am: 05 Februar 2024, 14:09:50 »
Heute verhandelt der 5. Zivilsenat des OLG Stuttgart in einer Berufungsverhandlung über eine Sportwetten-Rückforderung.
Das Landgericht Heilbronn als Vorinstanz hat mit Urteil vom 01.02.2023 - 5 O 416/21 den Sportwettenanbieter dazu verurteilt, sämtliche Wettverluste des Klägers zu erstatten. Der Anbieter legte daraufhin Berufung beim OLG Stuttgart ein, über die heute um 14 Uhr mit dem Aktenzeichen 5 U 26/23 verhandelt wird.

Diese Berufunfsverhandlung ist insoweit wichtig, da mehrere Sportwettenverfahren am OLG Stuttgart anhängig sind. Es könnte daher richtungsweisend für den Bezirk OLG Stuttgart sein.
Update: Verkündungstermin ist der 09.02.24 um 09:00 Uhr am OLG Stuttgart

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #508 am: 05 Februar 2024, 14:34:23 »
Danke dir für die Info 👍🏽. Persönlich finde ich es als ein sehr gutes Signal das der OLG Stuttgart nicht auf den BGH wartet.

Hoffentlich schlägt sich das auch auf die Casinofälle das die bei den Gerichten nicht ausgesetzt werden, weil es unterm Strich keine Rolle spielt auf die Entscheidung vom EuGH!

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #509 am: 05 Februar 2024, 14:39:14 »
Wahrscheinlich Tendenz für Spieler. Sonst hätte OLG bis BGH Entscheidung gewartet

 

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