Hallo Thomas!
Manchmal frage ich mich, Thomas als Nachname ist ja geläufig, was in den Köpfen der Eltern nur vorgegangen ist, ihre Söhne und Töchter mit dem Vornamen "gutgläubiger" zu segnen?
Woher stammt nur dieses Vertrauen in irgendwelche Firmen rund um den Globus? Da werden persönliche Daten weiter gegeben. Bankverbindungen werden geteilt, wie ein Snickers unter Freunden. Es wird sich echauffiert, wie die einen "verifizieren" können, wo die doch eigentlich genau wissen sollten, dass sie hierzulande eine Lizenz benötigen ... die Bösen aber auch ...
Bist Du Dir sicher, dass diese Form, verzeihe mir bitte die Ausdrucksweise, der Verblendung wirklich nur mit einem gelegentlichen "Verlieren" begründet werden kann?
Zu Deinen Fragen: Wie war die Zahlungsart genau? War ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet zwischen Deiner Bank und dem OC?
Ja, die können Dich anmahnen. Das könnte jeder andere aber auch. Die Frage ist aber doch, ob sie, sofern kein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet war, die Forderung hier eintreiben können! Ein Mahnbescheid ist einfach erstellt und dem muss dann auch form- und ristgerecht wiedersprochen werden. Dann bleibt dem OC nur die Klage. Doch auf welcher Rechtsgrundlage? Sofern keine Lizenz existiert, war das Angebot illegal.