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Spielsperre, und Präventionsmassnahmen, Erfahrung, Wie ist es genau ?

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Hallo in die Runde, nach längerer Spielabstinenz (Ü 1Jahr), kam es - schleichend - dazu das ich 1,2 Hallen wieder aufsuchte. So weit so (un)gut. Gestern habe ich dann den Betreiber auf das Thema der vorhandenen Spielsperre angesprochen usw... (vor 2-3 Jahren Zettel dort abgegeben). Dieser sagte sinngemäß das dieser Zettel nach einem Jahr erlöschen würde, das das gesetzlich so vorgeschrieben sei. Und jetzt die Frage, weis jemand was genaueres zu diesem Thema ? Am Rande bemerkt auf die Frage hin erneute Spielsperre, hat er mir eher abgeraten, weil ich dann in einer "Datenbank" erfasst wäre. So what. Na ja und weis jemand was mit dem Sozialkonzept was vorgehalten werden muss. Also z.B. bin ich öftters zum Geldautomat, und der Chef dort hat auch zugelassen an mehr als 2 Automaten zu spielen usw., ab wann müsste eigentlich eingeschritten werden usw., wie ist das genau geregelt mit Anzahl Automaten. Beim Ordnungsamt habe ich auch mal grob angefragt, aber vorerst anonym. Hat jemand Erfahrung auch grundsätzlich ob aus fehlverhalten von Spielhalle bzw. deren Betreiber, ein finanzieller Schaden durchsetzbar wäre. Erfahrungen ? Mit ging das zum Jahresanfang in einer anderen Halle ähnlich. Vorhandenes Hausverbot, auf nachfragen hin, hätte angeblich eine Mitarbeiterin mein Foto in der Datenbank gelöscht usw..., spielen an bis zu 8 Automaten. So jetzige Situation ist natürlich geprägt vom kürzlichen Verlust und den damit verbundenen Qualen, es gibt mir nicht drum Schuld oder so abzuwelsen sondern wie das denn genauer alles geregelt ist und sein sollte, und wie die Dinge in der Praxis durchgesetzt werden oder auch nicht. Vielen Dank für jede Antwort schon mal im Voraus.

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Offline Olli

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Hi Freddi!

Ich gehe erst mal auf Deine Fragen ein. Leider fehlen hier Informationen.
So bin ich mir nicht sicher, ob Du z.B. in Hessen wohnst und mit der Spielsperre tatsächlich eine Sperrung oder ein Hausverbot gemeint ist.

Solltest Du in Hessen wohnen, wird die angesprochene Software wohl OASIS sein. In der Dokumentation zur Web-Variante (https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/OASIS_Webservices_R_5.6_0.pdf + https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/content-downloads/Hinweisblatt%20Spielhallen%20Datenweitergabe.pdf) findet sich kein Lichtbildfeld.
Eine Aufhebung der Sperre ist nur auf Antrag des Spielers möglich und geschieht nicht automatisch.

Zitat
Hat jemand Erfahrung auch grundsätzlich ob aus fehlverhalten von Spielhalle bzw. deren Betreiber, ein finanzieller Schaden durchsetzbar wäre.
Dies hat Fags einst für einen Spieler gegen ein Casino beim BGH klären lassen. Damals mussten die verspielten Beträge eines gesperrten Spielers zurückerstattet werden.
Für mich wäre also der Spielhallenbetreiber, der Dich trotz Eintrag in Oasis hat spielen lassen, in Haftung zu nehmen.
Da dieser die Kohle natürlich nicht freiwillig rausrückt, wäre dieser Einzelfall vor Gericht zu klären.

Zitat
es gibt mir nicht drum Schuld oder so abzuwelsen
Also siehst Du eine "Schuld" bei Dir? Nun, ich finde dieses Wort scheußlich. Als suchtkranker Mensch ist es nun mal ein gelebtes Symptom dem Kontrollverlust zu erliegen.
Wie wäre es aber mit einer Alternative? Nämlich dem Wort Verantwortung?
Wenn Du dieses nutzt, dann beschränkt es sich nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Gegenwart.
Es zwingt Dich zum Handeln! Wenn Du Verantwortung zeigen möchtest, dann ist es obsolet etwas gegen Deine Sucht und für ein selbstbestimmtes Leben zu unternehmen!
Daher die Frage: Hast Du Dich schon dem Hilfesystem angeschlossen? (außer gerade hier im Forum)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Hi Freddie,

erstmal zur Info: Die Spielhalle muss dir auf Wunsch ihr Sozialkonzept vorlegen.  Da kannst du dann nachlesen, ob sie sich an ihre eigenen Regeln halten. Wir machen leider die Erfahrung, dass  das, was auf dem Papier steht, nicht unbedingt umgesetzt wird. Sollte das in deinem Falkl auch so sein, rate ich dir, dich an das zuständige Ordnungdsamt zu wenden. Dort gibt es eine Abteilung, die für die Kontrolle der Spielhallen zuständig ist. Oft triffst du da auf sehr, sehr nette Mitarbeitende. Falls nicht, hab Verständnis, lass dich aber möglichst nicht abwimmeln. Die Ordnungsämter haben eine Menge Aufgaben und sind oft sehr überlastet.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich komme aus Bayern, bin Mitte 40. Früher (ca. vor 3 Jahren) war ich einmal bei der Spielberatung, die mich schnell enttäuschte, auf die Frage hin mir die Liste aller Spielhallen auszuhändigen, um mich dort sperren zu lassen, wurde dies abgelehnt. Ich ging dann sporatisch mehr oder weniger konsequent diesen Sperrweg. Auch gute Erfahrungen habe ich diesbezüglich machen können. Da war eine Frau dabei die mich wirklich gut beraten hat, aufgemundert hat usw...., eine Erfahrung für sich. Zwischenzeitlich war ich bei der Caritas allgemeine Beratung die mir am Meisten geholfen hat, allerdings vernachlässigt in diesem Jahr, warum ist klar, das wort fängt mit C an und hört mit a auf... nichts desto trotz, selbst vor Jahren schon, in meiner Stamm Spilothek wurde mir das Spielverbot verwehrt, anderen aber erteilt, und man sagte mir das wenn ich zu viel spielen würde, mich das Personal darauf ansprechen würde. Das passierte dann nie. Erst als ich absolut pleite mehrmals in der Spielo war zum quatschen und so und der Chef merkte, das ich nichts mehr bringe, bekam ich dann Hausverbot, weil ich Spieler stören würde usw... Anfang diesen Jahres ging ich dann in eine andere Spielo, trotz Hausverbot, und konnte viele/ alle Automaten spielen, obwohl es ein System gab mit PIN vergabe. Diese Woche war ich nach einem größere Verlust bei einem Chef, und sprach Ihn auf das Spielverbot an, das automatisch wohl erlöschen würde nach 12 Monaten....
Beim Ordnungsamt habe ich angerufen, ohne Nennung der Hallen, die Dame war nett und interessiert.
Ich gehe davon aus, das eben Spielhallen gegen Dinge verstoßen die nicht so sein dürfen, will aber mal eruieren, wie sich manches genauer Verhält. z.B. darf eine Spielverbot einfach so aufgehoben werden ? Was sind die Anforderungen an ein Sozialkonzept ?
z.B. der Ordner mit den Spielverboten, war auf Nachfrage hin gar nicht zur Hand in der Spielothek, wie wollen die dann gesperrte Spieler prüfen ?
Die letzte Spielo mit dem Hausverbot, wollte Angst machen, wegen dem Verstoß, wenn ich weiter was unternehmen würde.
Der letzte Chef dort hat mir abgeraten von einem Spielverbot, weil ich dann in einer Datenbank eingetragen wäre. Am Rande bemerkt, einige positive Erfahrungen lasse ich hier mal weg.
Mir fehlen die Quellen und Rechtsgrundlagen, um unabhängig von meinem Verhalten, sehen zu können, wo hier vorsätzlich Verstossen wird, in welchem Umfang, mit welchen Konsequenzen usw...
Natürlich bin ich noch aufgekratzt weil die 1200 Tacken anfang der Woche mir fehlen, obwohl ich mir gerade gut eine Existenz aufbauen kann, es schmerzt halt wieder mal.
Irgendwie möchte ich mich halt auch wieder mit mir Beschäftigen bzw. meinem Problem, sprich Caritas aufsuchen usw...
Trotzdem evtl. mich irgendwie angagieren hier oder wie auch immer um einfach diesen Brass gegen das System bzw. den dann fehlenden Schutz der Spieler, beurteilen zu können.
Ich denke wenn ich beim Ordnungsamt Termin ausmache, könnte es Druck mir nehmen. Die sagte schon am Telefon, hm gut wäre wenn ich Zeugen hätte usw... , dabei war es ja die
letzten 3 Jahre auch mein Programm mich von Spielern aus meiner Umgebung zu distanzieren.
Hat jemand ähnlich Erfahrung mit Sperre und den Umgang damit. Es eilt mir nicht so. Aber genau in den Phasen wo man eben dann viel Spielt und Verspielt, schauen doch die Betreiber weg.
In manchen Hallen gibt es Gesichtserkennung, das hat mich bisher davon abgehalten dort rein zu gehen.
Und in einer Halle, die kannte mich noch, sprach die mich nett an, das ich erst das Entsperren beantragen müssste so in etwa...
Gibt es anwaltlich Erfahrung, sprich Anwälte die da gegen Vorgehen ? Gegen Missstände in Hallen.
Inwieweit ist eigentlich Polizei relevant für Anzeige ? bzw. habe mir sagen lassen, das dann das Ordnungsamt ggf. mit Polizei Kontrollen vornehmen würde...
Wer hat die genaue Regelungen an wieviel Geräten NEU/ ALT gespielt werden darf.
Jede kleine Info könnte mir hier schon helfen.




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Wolke

Hey,

möchtest du dich nicht erstmal selbst schützen,um dann vielleicht rechtlich gegen die Hallen vorzugehen??

Zitat
Der letzte Chef dort hat mir abgeraten von einem Spielverbot, weil ich dann in einer Datenbank eingetragen wäre

Würde das dann heißen,du wärst für immer gesperrt? Wenn ja ,machst du es dann sofort oder möchtest du dir doch eine Hintertür offen
 halten??

LG Wolke

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Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Wende dich auch mal an die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, die Kolleginnen und Kollegen dort sind sehr engagiert. https://www.lsgbayern.de/

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Danke Ilona, die Seite schaue ich mir an bzw. nehme Kontakt auf.
Danke Wolke, ich weis was Du meinst, und auch gut das Du es aussprichst.
Na ja würde sagen, das mit dem Hintertürchen ist vielleicht gar nicht mal das Thema, ich habe mich in gefühlt 80% der Regionalen Hallen sperren lassen, Der Vorgang selbst war schon gut.
Die Zettel wo ich da hatte habe ich zum damaligen Zeitpunkt nicht ordentlich Archiviert, z.B. in einem Ordner.
Wenn man(n) es jetzt besser machen wollte, ist es schon so, sich genauer auskennen zu müssen, wie lange in welcher Halle,wie viel Hallen gibt es hier, welche Regularien usw...
Gelten die vergangenen Sperrungen noch, also denke halt beide Wege sind möglich, einzelne Sperrungen und eben insgesamt das Thema anzugehen.

Ja Prioritär wäre es sinnvoll erst mich zu schützen. Dann das Ordnungsamt hinzuziehen als Beispiel.

Am Ende wollte ich halt nochmal die Konfrontation mit dem dortige Chef suchen, was aber ja auch nur belastet und nicht zielführend ist, weil man das Ergebnis schon wusste. Also die 5. Bestätigung sich eingeholt, was net passt.

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Offline Olli

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Hi Freddi!

In Bayern gibt es m.W.n. kein Sperrsystem für Spielhallen bisher. Daher handelt es sich bei Dir ausschließlich um Hausverbote.
Diese kann der Betreiber nach Belieben aufheben. Solltest Du trotz Hausverbot spielen, begehst Du eine Straftat, jedoch nicht der Betreiben.
Es gibt jedoch über das Gewerberecht die Möglichkeit die Konzessionen an Bedingungen zu knüpfen. Einige Kommunen haben dies umgesetzt, indem sie vom Betreiber verlangen Sperrungen zuzulassen (also keine Hausverbote!).
Da Du ja schon Kontakt zum Ordnungsamt aufgenommen hast, würde ich ihn vertiefen und dort persönlich vorstellig werden( sofern die Behörde wieder für Publikumsverkehr geöffnet ist).
Wie Ilona schon anregte, würde ich auf dem Postwege (E.m.R.) die Zustellung des Sozialkonzeptes verlangen.
Erst dann ergeben sich vielleicht Möglichkeiten gegen Mißstände vorzugehen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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