Liebe Forumsleser,
diesen Artikel müsst ihr lesen! Mir hat es fast die Sprache verschlagen wie hier mit einem gewählten Volksvertreter umgegangen wird, der sich gegen die ansiedlung einer spielhalle ausgesprochen hat. Und dabei hat der Mann Recht: Bis zu 80% aller Glücksspielsüchtigen, die eine Beratungsstelle, eine Selbsthilfegruppe oder eine Fachklinik aufsuchen sind abhängig von Geldspielautomaten wie sie in Spielhallen und Gaststätten aufgestellt sind. Diese Geräte stellen das suchtrelevanteste Glücksspiel dar und gerhören ganz, ganz dringend reguliert.
Interessant auch, dass ein Ratsmitglied Gersellschafter der Firma ist.
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Pfullendorf
Firma Extra-Games verklagt Stadtrat VON SIEGFRIED VOLK
Heute wird vor dem Amtsgericht Sigmaringen die Unterlassungsklage der Firma Extra-Games Entertainment gegen Stadtrat Michael Zoller öffentlich verhandelt. In dem zivilrechtlichen Prozess fordert das Unternehmen vom Gemeinderat bestimmte Äußerungen, die einen Zusammenhang zwischen Extra-Games und Spielsucht herstellen könnten, zu unterlassen. Nach Informationen des SÜDKURIER beträgt das angedrohte Ordnungsgeld 250000 Euro.
Extra-Games-Entertainment betreibt deutschlandweit rund 100 Spielcenter mit Unterhaltungsgeräten, wobei Geldspielgeräte den umsatzstärksten Produktbereich bilden, wie die Firma in ihrem Internetauftritt mitteilt .
dpa
Pfullendorf - Die zivilrechtliche Klage, die vor Amtsrichter Wolfgang Wenzel heute in Sigmaringen verhandelt wird, birgt auch kommunalpolitischen Sprengstoff. Als Beklagter ist Michael Zoller vorgeladen, der seit 1999 für die CDU im Pfullendorfer Stadtrat sitzt und aus seiner kritischen Haltung gegenüber der Spielautomatenbranche nie einen Hehl gemacht hat. So war er der Einzige, der am 20. Dezember 2007, als im Stadtrat über den Antrag der Firma Extra-Games-Entertainment über den Bau eines dreigeschossigen Verwaltungsgebäudes im Industriegebiet "Theuerbach" entschieden wurde, mit "Nein" votierte. (der SÜDKURIER berichtete). Er hatte, gemäß Paragraf 25 der Gemeindeordnung, nach der Abstimmung eine persönliche Erklärung abgegeben, worin er den in seinen Augen "unmoralischen und schädlichen Wirtschaftszweig" des Unternehmens anprangerte. Für ihn sei der wachsende Spielhallenmarkt mitverantwortlich für die steigende Spielsucht, bezeichnete er es als Aufgabe des Gemeinderates die Bürger vor solchen Entwicklungen zu schützen. Mit diesen grundsätzlichen Äußerungen begründete damals Zoller seine ablehnende Haltung gegenüber dem Bauantrag von Extra-Games.
Nachdem die übrigen Mitglieder des Gemeinderats das Gesuch bewilligt hatten, wollte Martin Restle, Geschäftsführer der Extra-Games-Entertainment, dem Gremium das Unternehmen vorstellen. "Ist das jetzt eine Werbeveranstaltung?", hatte Michael Zoller daraufhin unüberhörbar gezürnt und da keiner seiner Ratskollegen Widerspruch einlegte, verließ Restle kurzerhand mit drei weiteren Geschäftsführungsmitgliedern den Sitzungssaal.
Den Ratstisch verlassen musste zuvor Stadtrat Anton Siegle, der bei Extra-Games als Gesellschafter und Mitglied des Beirates tätig ist."Zwei Jahre Ordnungshaft"
Warum sich der engagierte Stadtrat heute Vormittag ab 9.30 Uhr wegen seiner damaligen Äußerungen vor Richter Wenzel verantworten muss ist unklar. Nach Paragraf 32 der Gemeindeordnung entscheidet ein Gemeinderat im Rahmen der Gesetze nach seiner freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Das Medieninteresse an dieser Auseinandersetzung dürfte groß sein, denn es geht auch um das Recht von Mandatsträgern auf freie Meinungsäußerung. Für CDU-Stadtrat Michael Zoller geht es neben dieser Grundsatzdebatte möglicherweise auch um viel Geld. Nach Informationen des SÜDKURIER beträgt das angedrohte Ordnungsgeld 250000 Euro oder ersatzweise zwei Jahre Ordnungshaft.
Unterlassungsklage
ist der Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, mit der der Kläger eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung abwenden will. Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung voraus, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen (Abmahnung). Ansonsten droht eine so genannte Vertragsstrafe. Die Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine Rechtsverletzung eingetreten sein und eine Wiederholung drohen. Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch eine so genannte vorbeugende Unterlassungsklage erhoben werden, wenn noch keine Rechtsverletzung eingetreten ist und diese zum ersten Mal droht.
Südkurier 08.07.2008 02:00
http://www.suedkurier.de/region/pfullendorf/art2869,3305209,0