Hallo zusammen,
es gab einige Unsicherheiten bzgl. möglicher Schufaeinträge. Wer Sorge hat, dass jemand einen Eintrag veranlasst haben könnte, kann diesen Textbaustein für ein ggf. erforderliches Abwehrschreiben verwenden:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist zur Kenntnis gelangt, dass – veranlasst durch ….. (hier ist der- oder diejenige zu nennen, die die vermeintlich bestehende Forderung an die Schufa gemeldet hat) - bei Ihnen Informationen zu meiner Person gespeichert sind, deren unverzügliche Löschung ich hiermit im Sinne von Art. 17 DSGVO verlange.
Ich gehe davon aus, dass meine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Zudem lege ich Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner Daten ein und bestreite, dass vorrangige berechtigten Gründe für die Verarbeitung meiner Daten vorliegen.
Rein vorsorglich erkläre ich zudem den Widerruf einer gegebenenfalls durch mich erteilten Einwilligung zur Speicherung meiner Daten.
In Anbetracht des im Gesetz angeordneten unverzüglichen Löschungsanspruchs bitte ich um Vornahme der Löschung und eine entsprechende Bestätigung bis spätestens zum …….. (Frist von knapp zwei Wochen).“
Hier auch noch der Link zu der Seite der Schufa, über die man/frau sich einen Zugang bei der Schufa verschaffen kann, um sich über die Eintragungen zu informieren.
https://www.meineschufa.de/aktion/schufa-auskunft-kostenlos Bei weiteren Problemen oder Nachfragen könnt ihr euch an die Kanzlei wenden, die für den FAGS die kostenlose Erstberatung macht:
Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen aus Bielefeld
http://www.kguk.de/ Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann
Termine können über die Telefonnummer 0521-529930 vereinbart werden.
LG Ilona