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Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019

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Es ist doch echt schön komisch, das die höheren Gerichte, bis auf Ulm jetzt, die Akzeptanzverträge, nicht mit einbezogen haben, dadurch weiss jeder Dienstleister, das er einem Verbotsgesetz zu wider handelt.

Noch komischer für mich ist, daß die Sofort GmbH, erst am 19.06.2019 die Erlaubnis der BaFin bekommen hat. Das heisst was war davor, sofort wurde 2005 gegründet und gehört ja seit 2014 zur Klarna Gruppe, die haben aber eine Lizenz. Entweder haben die Jahre ohne Lizenz gearbeitet, oder waren durch Klarna, ab 2014 abgedeckt.
Ich hoffe auch, das andere Gerichte jetzt endlich mal die Augen auf machen und sich der Materie richtig annehmen. Das geile ist ja auch, daß viele Anbieter hier in Deutschland, wohl ein und die Selbe Bank benutzen, wo die Gelder von den Kunden hin überwiesen werden. Die unterliegt doch dann erst recht, der Mitwirkungpflicht, zum unterbinden, des Cash Flows.
Es ist zumindest ein erster Lichtblick mal wieder. Andere höhere Gerichte sollten jetzt schnell nachziehen.

Willkommen,

komisch ist an dieser Situation so ziemlich alles. Die OC und die Zahlungsdienstleister dürfen irgendwie alles da es kaum jemanden interessiert und falls doch wird versucht sich aus der Sache herauszureden!.

Ich denke hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und wir gehen in die Zweite Runde obwohl ich dazu eigentlich keine Lust habe aber in der Hand hab ich die Entscheidung nicht. 

Was die BaFin und SOROFT anbelangt müsste man einen Anwalt zu Rate ziehen denn dies kann ich dir nicht beantworten.

Gerne darfst du dich und deine Geschichte in einem extra Thread erzählen :)
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Hey gibt was neues bei dir? Monat geht langsam zu Ende?

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*

wluchten66

Mal eine Kleinigkeit: meine Bank hat mir jetzt nach 20 Jahren gekündigt. Einfach so...einen Grund haben sie nicht angegeben. Aber der könnte natürlich sein, dass ich in den letzten Jahren eine größere Summe an OCs gezahlt habe, und das teilweise auch per Überweisung...die haben vielleicht schon Angst :))

Den Grund hast du dir doch selber genannt^^

Mach dir nix draus, ich habe 28 Jahre durchgehalten aber mir hat meine Bank gleich noch mit rechtlichen Schritten gegenüber mir gedroht...

Du solltest alles Kontoauszüge sichern bevor der Zugang zum Onlinebanking gesperrt wird.
« Letzte Änderung: 05 Februar 2020, 09:49:11 von Born4Nothing »
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Den Grund hast du dir doch selber genannt^^

Mach dir nix draus, ich habe 28 Jahre durchgehalten aber mir hat meine Bank gleich noch mit rechtlichen Schritten gegenüber mir gedroht...

Du solltest alles Kontoauszüge sichern bevor der Zugang zum Onlinebanking gesperrt wird.

Jaja , die Bank fürs Volk ist auch so ein Kandidat, mal für die Kunden einstehen und recht geben und gegen einen anderen Stellen kommt für das Volk nicht in Frage....

Wenn ich überlege was ich in der OC Zeit an Geld noch der Bank bezahlt habe, für Überweisungsabwicklungen ect.

Die müstten nach PP, den Kreditinstituten und anderen Gelddienstleistern gleich die nächsten sein, die paar auf den Deckel bekommen!

Mal eine Kleinigkeit: meine Bank hat mir jetzt nach 20 Jahren gekündigt. Einfach so...einen Grund haben sie nicht angegeben. Aber der könnte natürlich sein, dass ich in den letzten Jahren eine größere Summe an OCs gezahlt habe, und das teilweise auch per Überweisung...die haben vielleicht schon Angst :))

Hol dir mal eine Schufaauskunft, die Kontokündigung durch die Bank ist hier definitiv vermerkt. Möglicherweise findest du hier auch die Gründe der Kündigung (Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten wäre eine Möglichkeit).

Vertragswidriges Verhalten wäre z.B. die missbräuchliche Nutzung des Girokonto´s für Transaktionen an verbotene Online Glückspielanbieter. Autorisierte direkte Überweisungen z.B. sind für die Bank schwer zu unterbinden und zu kontrollieren. Sofern Sie jedoch Kentniss davon erlangen das dies geschieht und sie sich damit der Mitwirkung strafbar machen würden, wäre die Reaktion einer sofortigen Kündigung ehrlich gesagt die Richtige Entscheidung. Hier davon zu sprechen das die nun "Angst haben könnten", finde ich fehl am Platz, ein wenig arrogant und selbstsicher von dir.

Denn nicht nur die Banken als Zahlungsdienstleister, sondern auch du als Spieler hast dich gesetzeswidrig verhalten!

Hallo Gemeinschaft,
da ich dieses Thema äußerst interessant finde und mich selbst in der gleichen Situation befinde, wollte ich kurz mein Fall beschrieben.

@born4nothing: Letzte Woche wurde die Klage gegen Paypal gestartet. Mein Anwalt beruft sich auf dein Urteil im Landgericht Ulm.

Ich hoffe doch dass durch das hohe Aufkommen gegen Paypal eine Entscheidung für die Kläger stattfindet.

Grüße

Nun sind wir sogar in Ungarn angekommen aber mit Sportwetten hab ich nichts zu tun gehabt.  ::)

https://www.balaton-zeitung.info/13897/paypal-muss-casino-spieler-geld-zurueckzahlen/

Bisher habe ich nur wenige Artikel und News gefunden die nicht irgendwelchen Fehler eingebaut haben. Seriöser Journalismus sieht aber ganz anders aus...

@Julian

Dann stell dich doch mal in einem extra Beitrag vor und Berichte von deinem "Werdegang"
« Letzte Änderung: 20 Februar 2020, 09:25:32 von Born4Nothing »
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@born4nothing:
Geht klar werde ich heut abends machen 👌🏻

Hier eine kleine Lektüre:

http://reeckmann.de/pdf/Reeckmann_ZfWG_2020_171_179_LG_Ulm_Anmerkung.pdf

171 + 179^^

Die Summen die in diesem PDF genannt werden kommen doch mit meinen Zahlen doch ziemlich in Einklang die ich selbst hier unlängst aufgestellt habe^^

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=4199.msg34285#msg34285

Und dies habe ich damals mehr als nur vorsichtig geschätzt und meine Zahlen finden sich da wieder  :o

 8)

« Letzte Änderung: 18 Mai 2020, 22:19:14 von Born4Nothing »
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Hatte letzte Woche mit meinem RA gesprochen und er weiß auch nichts neues was andere Klagen gegen Paypal betreffen - Köln und noch wo....
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/paypal-droht-erneute-verurteilung-zur-rueckzahlung-von-transaktionen-an-online-casinos_180341.html

PayPal droht erneute Verurteilung zur Rückzahlung von Transaktionen an Online-Casinos
24.09.2020
1 Minute Lesezeit
Der Zahlungsdienstanbieter PayPal steht vor einer erneuten Verurteilung zur Rückzahlung von Transaktionen an Online-Casinos. Bereits im Dezember 2019 hatte das Landgericht Ulm der Klage eines Verbrauchers stattgegeben und PayPal zur Rückzahlung von Transaktionen an illegale Online-Casinos verurteilt. Das Landgericht Duisburg hat angekündigt, sich in den entscheidenden Rechtsfragen der Rechtsauffassung aus Ulm anzuschließen.

Über die Entscheidung des Landgerichts Ulm haben wir ausführlich berichtet. Unseren Artikel finden Sie hier.

Das Landgericht Ulm hatte im Dezember 2019 die Firma PayPal zur Rückzahlung von rd. 10.000,- € verurteilt. Unser Mandant hatte in zwei Online-Casinos über den Bezahldienst der Firma PayPal eingezahlt und den eingezahlten Betrag von rd. 10.000,- € verloren.

Das Landgericht entschied, dass PayPal mit der Ausführung der Zahlungen gegen das Mitwirkungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag) verstoßen hat und dem klagenden Verbraucher zum Ersatz des Schadens aus diesem Gesetzesverstoß verpflichtet ist. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist es den Zahlungsdiensten verboten an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspiel mitzuwirken.

„§ 4 Allgemeine Bestimmungen

(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.“

Das Landgericht Duisburg hat in einem weiteren von uns geführten Verfahren mit Verfügung vom 16.09.2020 angekündigt, sich in den streitentscheidenden Punkten der Rechtsauffassung des Landgerichts Ulm anschließen zu wollen.

Das Landgericht Duisburg hat ausgeführt:

„I.

die Parteien werden zur Vorbereitung des Termins auf folgendes hingewiesen:

1. Die erkennende Einzelrichterin meint, dass es sich bei den Bestimmungen von § 4 Glücksspielstaatsvertrag um ein gesetzliches Verbot handelt. Die Regelung soll erkennbar sicherstellen, dass verbotenes Internet-Glücksspiel nicht durch problemlose Zahlungen gefördert wird. Dies richtet sich an Institute/Unternehmen, die Zahlungsverkehr anbieten.

2. Ebenso meint die erkennende Richterin, dass der Glücksspielstaatsvertrag anzuwenden ist. Hier geht es um ein Angebot von Internet-Glücksspiel im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das ist der Geltungsbereich dieses Staatsvertrags.

3. Nach der Gestaltung des Zahlungsverkehrs meint das Gericht ferner, dass auch bei der von der Beklagten geschilderten Ausgestaltung des Zahlungsvorgangs der von § 4 des Staatsvertrags erfasste Sachverhalt vorliegt. Auch wenn „nur“ ein Konto für das Glücksspiel aufgeladen wird, spricht doch alles dafür, dass das Geld dann auch zum Spielen von Glücksspielen verwendet werden soll. […]“ (LG Duisburg Verfügung vom 16.09.2020)

Das Landgericht Duisburg geht somit, ebenso wie das Landgericht Ulm, vom einem Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot am Zahlungsverkehr aus. Damit stellt sich das Landgericht Duisburg an die Seite des Landgerichts Ulm und gegen die Rechtsauffassung des Landgerichts München sowie des Landgerichts Berlin, die einen Rechtsverstoß abgelehnt hatten.

Neben der Möglichkeit den Zahlungsdienstleister in Regress zu nehmen, besteht für den Verbraucher oftmals die Möglichkeit das Online-Casino selbst auf Rückzahlung verlorener Beträge in Anspruch zu nehmen.

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Kläger2019

Sehr efreuliche Nachricht und die logische Konsequenz.
Die Kanzlei Lenne sollte man einen Verdiensorden überreichen. Klasse Arbeit immer wieder.

 

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