Hallo zusammen,
am Donnerstag, den 22. April 2010 finden zwei interessante Termine statt. In Duisburg lädt WestSpiel zum Symposium „Spiel Fair“ in das CityPalais Duisburg ein und in Düsseldorf findet am gleichen Tag eine Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf statt. Hier ist ebenfalls WestSpiel beteiligt. WestSpiel hat Berufung gegen ein Urteil des LG Düsseldorf eingelegt, das die Rechte gesperrter Spieler bestätigt hatte. Geklagt hatte der Fachverband Glücksspielsucht e.V. Wer beide Veranstaltungen besucht, hat nachher Erkenntnisse über Spielerschutz in Wort (Tagung) und Tat (Prozess).
Das Urteil des LG Düsseldorf ist vom 19. 06. 2009 und hat das AZ 12 O 364/08
Es ging um Klauseln aus dem damaligen Spielsperrformular. Der Fachverband hatte geklagt, weil die Spielbank recht "pfiffige Sperrformulare" benutzte, mit denen sie ihre Kontrollpflichten beim Zugang zum Automatenspiel gegenüber gesperrten Spielern per Vertrag einschränken wollte. Außerdem wollte sie sich nach unserer Auffassung mit diesem Vertrag vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützen. Wir sind der Auffassung, es wird nur dann sehr, sehr gründlich kontrolliert, wenn mit der Verletzung dieser Kontrollpflicht ernsthafte Konsequenzen verbunden sind. Oder positiv formuliert: Drohende Rückforderungen bei Verletzung der Kontrollpflicht motivieren die Glücksspielbetreiber die Kontrollen sehr, sehr gründlich vorzunehmen.
Bekanntlich hat es in der Vergangenheit bereits eine ganze Reihe derartiger Prozesse gegeben. Nach unserer Kenntnis musste WestSpiel bislang mehrere Hunderttausend € an gesperrte Spieler, die unzureichend kontrolliert worden waren, erstatten.
Doch zurück zu dem Prozess:
Das LG Düsseldorf hat mit dem BGH festgestellt:
- es gibt eine Kontrollpflicht beim Zugang zum Automatenspiel
- es bestehen Ansprüche auf Erstattung von Spielverlusten und getätigter Spieleinsätze, wenn die Spielbank nicht ordentlich kontrolliert.
Die verwendeten Formulare waren demnach irreführend und zum Nachteil des Vertragspartners (gesperrte Spieler). Da die Formulare seit Einführung des GlüStV nicht mehr verwendet werden, haben wir Erledigung erklärt. Damit hat sich WestSpiel nicht einverstanden erklärt und das Verfahren fortgeführt. So ist es zu dem o.g. Urteil gekommen, gegen das WestSpiel dann Berufung eingelegt hat. Parallel haben wir gegen das neue Sperrformular geklagt. Diesen Prozess haben wir inzwischen auch gewonnen (LG Düsseldorf AZ 12 O 199/09 vom 10.3. 2010). Wir müssen davon ausgehen, dass WestSpiel –statt wie von uns angeboten in ernsthafte Gespräche über die Gestaltung des Spielerschutzes zu gehen- auch hiergegen Berufung einlegen wird.
Am Donnerstag 22. April findet die Berufungsverhandlung statt. Bin sehr gespannt! Drückt uns die Daumen. Wer Zeit und Lust hat, kann gern zur Verhandlung erscheinen.
Sie beginnt um 11 Uhr im OLG Düsseldorf, Cäcilienallee 3
Die Tagung beginnt auch um 11 Uhr. Wir empfehlen beide Veranstaltungen zu besuchen, dann kann man ganz objektiv beurteilen welchen Stellenwert der Spielerschutz hat!
Ich persönlich bin der Auffassung: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen ;-)
Ich werde euch berichten.
Viele Grüße, Ilona