Wie das heutzutage mit dem freischalten der Automaten geregelt ist, weiß ich nicht.
Aber zumindest das mit dem EC-Gerät ist nicht neu, das gab es früher auch schon. Einige 'findige' Läden hatten ein EC-Gerät hinterm Tresen stehen. Offiziell natürlich nur, um Snacks oder so zu kaufen. In Wirklichkeit ging es aber eher darum, dort Geld 'abheben' zu können. Das heißt, der Angestellte hat den Betrag händisch eingegeben, und du mit EC-Karte 'bezahlt'. Das wurde dann, wie bei einem Einkauf, von deinem Konto abgebucht.
Auch Kollegen von mir, in einem Laden, wo ich mal gearbeitet habe (eine Videothek), haben das oft gemacht. Da das direkt nicht mit dem Kassensystem verbunden war, sondern man den Betrag per Hand eingeben mußte, und die Belege später bei der Abrechnung wie Bargeld dazugerechnet wurden, haben manche sich den Weg zur Bank gespart. Einfach 50€ eingegeben, per Karte bezahlt, und das Geld aus der Kasse genommen.
Prinzipiell ist das ja okay, dummerweise kostete jede Transaktion meinen Chef logischerweise Gebühren. Er fand das als nicht so lustig, als er es erfahren hat. Der Spielhallenbetreiber nimmt diese Gebühren allerdings natürlich gerne in Kauf. Denn so muß der Kunde nichtmal den Laden verlassen.
In Supermärkten geht das ja auch. Ab einer bestimmten Summe kannst du beim Einkaufen zusätzlich Geld abheben. Der Kassierer drückt dann dafür einfach einen Knopf, beipielsweise '50€', die Summe wird auf den Kaufpreis dazugerechnet, und er gibt es dir in bar.
In diesem Fall hier war das der 'Stolperstein' für den Betreiber, denn die Transaktionen waren somit lupenrein nachweisbar. Und auch das Argument, gesperrterSpieler hätte dort das Geld abgehoben, um nebenan für 390€ Lebensmittel zu kaufen, hätte wohl nicht so wirklich 'gezogen'.