Hi,
ich antworte gerne...auch wenn ich die Frage nicht ganz verstehe. Da es durch reine Logik erklärbar ist (kein Angriff)
Ich verweise gerne auf den BGH Thread, den wir alle von vorne bis hinten durchgelesen haben.
Was passiert also nach einem abgelehnten Vergleich vor oder während der ersten Verhandlung? Es geht weiter. Was auch sonst. D.h., Klage oder, wenn Du ein Vergleichsangebot in der ersten Verhandlung ablehnst und Du gewinnst, Berufung der Gegenseite.
Wie hoch Dein Angebot ist, liegt am Casino und/oder an der jeweiligen Anwaltskanzlei.
Ob Du ein erneutes Angebot erhältst, wenn Du z.B. vor dem LG gewinnst, liegt an der dann vorliegenden Rechtslage usw. Beispiel: Hast Du also ein Angebot VOR dem "ich bin der BGH und legen den Fall dem EuGH vor", geklagt und gewonnen und es geht Richtung OLG, dann kann es sein, dass der Anbieter/gegnerische Anwalt ein geringeres Angebot oder gar keines mehr macht. Es kann aber auch sein, dass Du ein höheres bekommst...muss man nicht verstehen.
Es sieht im Moment so aus, als wäre das Recht auf Deiner Seite. D.h., zieh es durch bis zum Ende. Aber da ich keine Glaskugel besitze, kann es auch sein, dass der EuGH nene sagt oder der Anbieter Insolvenz anmeldet.
Fazit: Es gibt keine Strategie, die man besprechen müsste. Ausser wir besprechen klar Anbieter und Angebot, was wir nicht dürfen.
Ob man einen Vergleich annimmt oder lieber doch nicht, hängt sehr von den persönlichen Umständen ab und wieviel Spass man an mehreren Jahren Gerichtsverfahren hat.