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Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter

  • 24 Antworten
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Ich kann weder unter „Grundlagen, Urteile, Gesetze“ noch unter „Presse“ einen neuen Thread eröffnen…
Also Thema verschieben, falls notwendig.

Das LG Lüneburg hat einen Anbieter zur Rückzahlung verurteilt, obwohl die Beklagte nicht im gesamten Klage-Zeitraum Betreiber der Plattform war.
Das ist neu, oder?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/illegales-online-gluecksspiel-verbraucherfreundliches-urteil-gegen-online-sportwetten-plattform-bet365-228943.html


Auch in anderen Ländern läuft es gerade nicht so für den Anbieter 🙃

https://readwrite.com/de/ermittlungen-gegen-bet365-in-australien/

https://www.gamblingcommission.gov.uk/news/article/bet365-to-pay-gbp582-120-for-regulatory-failures

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #1 am: 11 Juli 2024, 09:24:26 »
Das Gericht ging hier von der dreijährigen Verjährungsfrist aus was in diesem Fall natürlich ausreichend ist. Wenn der neue Betreiber alles vom alten übernommen hat dann ist er auch für die Vorjahre zu belangen. Denke nicht dass dies ein Einzelfall ist nur wird das ohne Urteil nicht publik.

Oh je, im unteren Artikel steht ja etwas von Strafe für die Muttergesellschaft. Die werden wir bei en...n sicher sofort beglichen. Kann man ja anderweitig einsparen indem man Urteile ignoriert.😁
« Letzte Änderung: 11 Juli 2024, 09:27:41 von Roy1234 »
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #2 am: 11 Juli 2024, 11:16:18 »
Das LG Lüneburg hat einen Anbieter zur Rückzahlung verurteilt, obwohl die Beklagte nicht im gesamten Klage-Zeitraum Betreiber der Plattform war.
Das ist neu, oder?
Nein, das ist nicht unbedingt neu, siehe hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-stuttgart-52-o-160-22-zur-verantwortlichkeit-bei-betreiberwechsels-einer-gluecksspielplattform-225095.html

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #3 am: 11 Juli 2024, 11:22:50 »
Aha also müsste man sonst ggf wenn die alte Gesellschaft ( trotz Urteil ) nickt zahlt und die Betreibung ja bekanntermaßen schwierig ist , den Zeitraum nochmals bei der neuen Gesellschaft einklagen  bzw. die Klage erweitern ? 

Die Verjährung  läuft ja aber bis Klage weiter oder ?


Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #4 am: 11 Juli 2024, 11:43:17 »
Bei mir wurde auch die Mutter der beiden Anbieter angeklagt bzw. sogar deren Rechtsnachfolger, da es sich in der Zwischenzeit etwas geändert hatte.
Gericht hat aber ohne zögern anerkannt, dass die alles übernommen hatten, da ich auch ohne zu zögern die Datenauskunft bekam
Dies wird also schon länger so geurteilt.

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #5 am: 11 Juli 2024, 12:19:29 »
Da wird es schwer für die Anbieter  alte Gesellschaften abzuwickeln   Und somit raus aus der Nummer zu sein oder ? Weil wenn dann an sich immer der aktuelle Betreiber verklagt wird bringt das ja wenig …

Und die neuen Betreiber haben ja dann auch meistens deutsche Lizenzen die ja schon wichtig ist . Da müssten die dann wieder ne neue Gesellschaft gründen und ggf den Namen und alles ändern was ja aber fürs Image schädigend ist .

Naja muss ich bei meinen Fall mal nachfragen 👍

*

Kläger2021

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #6 am: 11 Juli 2024, 12:34:55 »
bei dem hier vorliegenden Anbieter mit den Anzahl der Jahrestagen im Namen ist die Betreibergesellschaft aktuell die Hillside Sports ENC. Diese hat aktuell eine deutsche Lizenz seit Oktober 2020. Die Betreibergesellschaft Hillside Sports ENC wurde erst im Herbst 2018 gegründet. Davor hieß die Betreibergesellschaft Hillside Sports LP.

Diese Betreibergesellschaft Hillside Sports ENC wird in den Spielerklagen von der Anwaltskanzlei Melchers & Partner mit Hauptsitz in Heidelberg vertreten. An der Stelle kann man vermerken, dass dieser Anbieter überhaupt nicht vergleichsbereit ist, geschweige den die komplette Forderung entrichtet, obwohl es bereits rechtskräftige Urteile gegen sie vorhanden sind. Ich weiß nicht, auf was sich diese Gesellschaft verlässt. Hinzukommt, dass dieser Anbieter gegenwärtig eine deutsche Lizenz besitzt. Gerade deswegen sollten die zügig ihre Schulden bezahlen, um nicht den Widerruf ihrer Erlaubniserteilung in Gefahr zu bringen. Völlig unverständlich daher das Verhalten der Anbieter.

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #7 am: 11 Juli 2024, 12:38:24 »
Dieser Anbieter sperrt übrigens auch Konten von Spielern die wirklich erfolgreich mit dem Wetten sind. Also kann man nur verlieren. Entweder verlierst du bei dem Anbieter von allein, oder es werden Konten gesperrt weil man zu viel gewinnt.

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #8 am: 11 Juli 2024, 12:41:28 »
Ja bei diesen Anbieter habe ich was leider auch gehört das gar nichts geht in in Sachen Vergleich   Und die „LP“ Wohl sogar als tote Gesellschaft geht da keinerlei klagen mehr zugestellt werden können und auch sonst keine Anwälte bestellt werden.

Ja da müsste die Behörde tätig  werden ! Und selbst wenn ein neuer Betreiber aber unter gleichen Namen sich bewirbt diesen dann auch ablehnen.

An sich hieß es ja die „großen“ die zahlen aber man hört ja auch was tritratrullala sich wohl dahingehend mehr als zurück hält mittlerweile und genauso verfährt ?! Oder gibt’s da andere Infos ?
« Letzte Änderung: 11 Juli 2024, 15:06:58 von Olli »

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #9 am: 11 Juli 2024, 13:01:57 »
Bei mir ist das gleiche Klage kann nicht zugestellt werden aber meine Kanzlei sagte mir das sie in diesem Fall Werkzeuge jetzt haben , da Anbieter nach Wechsel nichts geändert hat. Selbst die Einzahlungen , gleiche Konto, Auswertung nicht getrennt , beim Wechsel nur ein kleiner Trick Hinweis zum bestätigen . Da läuft jetzt was laut meiner Kanzlei . Denke wir sprechen hier über den Anbieter mit den Jahreszahlen  8)

*

Kläger2021

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #10 am: 11 Juli 2024, 13:08:51 »
Die einzige Begründung die im Raum stehen könnte, wäre die, dass der Anbieter Hillside Sports ENC sich auf Bill55 verlässt. Das bedeutet, dass er aktuell davon ausgeht, dass sowieso nicht vollstreckt werden kann und daher glattwegs nicht zahlungswillig ist. Aber meines Wissens nach könnte man durchaus in Deutschland gegen den hiesigen Anbieter vollstrecken, wenn nicht sogar im europäischen Ausland, wenn dort Vermögenswerte vorhanden sind. 
Das einfachste wäre, wenn die GGL als Aufsichtsbehörde massiven Druck auf jene Anbieter ausüben würde, die gegenwärtig eine deutsche Lizenz besitzen und gleichzeitig ihren gerichtlich festgestellten Schulden rundheraus nicht nachkommen.

Das Wort Zuverlässigkeit wird immer Groß geschrieben und genannt im Rahmen von Sportwettenanbietern und der Bekämpfung von Spielsucht. Für mich ist ein Glücksspiel-Anbieter überhaupt nicht als zuverlässig einzustufen, wenn dieser eine rechtstaatliche Entscheidung schlichtweg ignoriert. Jene Zuverlässigkeit sollte überhaupt Voraussetzung dafür sein, eine deutsche Lizenz zu erhalten.

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #11 am: 11 Juli 2024, 13:10:25 »
Ja um den geht’s und man muss da wohl so vorgehen oder man hat ggf ein Urteil und kann doch irgendwie vollstrecken wenn die Konten ja die gleichen immer noch sind wie aktuell und sich ggf mal nicht in Malta befinden.

Aber gut das die Gerichte da zumindest einen Riegel vorschieben. 

Aber warum  tritratrullala sowas treibt   Frage ich mich da ja der deutsche Markt den ihr Hauptaugenmerk ist und nicht wie bei den anderen größeren eher ein Nebenmarkt.
« Letzte Änderung: 11 Juli 2024, 15:06:36 von Olli »

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #12 am: 11 Juli 2024, 13:13:15 »
Ja die Zuverlässigkeit wird hoch gepusht aber gar Nicht bewertet bisher von der GLL. Und du sagst es,  was gibt es höheres als ein Urteil ?!

Aber selbst die Sicherheitshinterlegung dient wohl nur für Auszahlungen aus dem laufenden Geschäft und man kann daher nicht  ran bzw befindet sich im Ausland oder Malta am besten.

Vielleicht wird es ja nach dem BGH ( mit positiven ) Urteil dann einfacher   

Re: Urteil LG Lüneburg, Ermittlungen/Bußgeld gegen Wettanbieter
« Antwort #13 am: 11 Juli 2024, 14:15:04 »
Peterder2 : wieso werden curacao url nicht gesperrt, was technisch absolut möglich wäre, es ist ein einziges Drama echt.

Das musst du den Golfclub der FDP fragen  8) 8)


 

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