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Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar

  • 15 Antworten
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Guten Abend,

ich bin der „Neue“, und erfreulicherweise schon seit deutlich über einem Jahr spielfrei.

Die Problematik Bill 55 auf Malta ist ja hinreichend bekannt. Nur, wie verhält es sich mit den „grossen Anbietern“, (Whitelist) welche Ihren Firmensitz auf Gibraltar haben ?

Die Frage ist, besser einem relativ niedrigem Vergleichsangebot zustimmen, (gewonnen vor Landgericht) oder durch alle Instanzen gehen ?

Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung sammeln können,
mit Anbietern auf Gibraltar ?

Herzlichen Dank für Rückantworten.

Liebe Grüße

Haimon

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #1 am: 11 Juni 2024, 19:42:20 »
Erfahrung mit Vollstreckungen haben hier vermutlich die wenigsten. Außerhalb EU ist auch nicht unkompliziert. Habe in einem Video von einem Anwalt gesehen, dass die gerne auf Malta verweisen und abwarten wollen was da rauskommt.😁
Die Frage mit dem Vergleich musst du dir selbst beantworten, vor allem was für dich klein ist.
Da gab's hier die unterschiedlichsten Meinungen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #2 am: 11 Juni 2024, 19:47:17 »
Ganz herzlichen Dank für das schnelle Feedback.

Als „niedrig“ empfinde ich ein finales Vergleichsangebot über 28 %

🤔

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #3 am: 11 Juni 2024, 19:54:42 »
Ok, das würde ich persönlich als indiskutabel empfinden. Verlieren und dann so ein Angebot ist eine Frechheit. Eigentlich sollte her der neue Betreiber in D gesperrt werden. Der kann ja nichts dafür aber in der Regel gehören beide zur gleichen Muttergesellschaft. Aber geht ja leider nicht. Kann mir schon vorstellen wer es ist. War es wenigstens ein sehr hoher Streitwert?
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #4 am: 11 Juni 2024, 21:35:58 »
was macht ihr eigentlich, wenn ihr ein urteil habt aber der anbieter in malta seine anschrift geändert hat?

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #5 am: 11 Juni 2024, 23:56:48 »
was macht ihr eigentlich, wenn ihr ein urteil habt aber der anbieter in malta seine anschrift geändert hat?

Dann wird die Anschrift im Urteil einfach angepasst. In Malta ist ja wirklich vieles möglich. Aber sich seiner Verantwortung durch einen Umzug zu entledigen, wäre dann auch für maltesische Verhältnisse ein wenig übertrieben.

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #6 am: 12 Juni 2024, 02:39:08 »
was macht ihr eigentlich, wenn ihr ein urteil habt aber der anbieter in malta seine anschrift geändert hat?

Dann wird die Anschrift im Urteil einfach angepasst. In Malta ist ja wirklich vieles möglich. Aber sich seiner Verantwortung durch einen Umzug zu entledigen, wäre dann auch für maltesische Verhältnisse ein wenig übertrieben.

ok. weil ich habe ein versäumnisurteil und ich habe keine ahnung wie ich jetzt weitermachen soll. habe alles selber finanziert.

gibt es jemand der sich solchen fällen annimmt?

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #7 am: 12 Juni 2024, 09:00:45 »
Ganz herzlichen Dank für das schnelle Feedback.

Als „niedrig“ empfinde ich ein finales Vergleichsangebot über 28 %

🤔

Wäre interessant um welchen Streitwert es geht.

*

Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #8 am: 12 Juni 2024, 09:13:00 »
@User23
Geht es denn nur um die Änderung der Anschrift? Oder geht es um einen Besitzerwechsel bzw. eine Neustrukturierung?

Die Vollstreckung ist aktuell  problematisch. Das muss aber nicht so bleiben. Auf Dauer werden die Unternehmen nach Ansicht vieler Experten damit nicht durchkommen. Die nun notwendigen Schritte wird dein Anwalt einleiten.
LG Ilona

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #9 am: 12 Juni 2024, 21:03:05 »
Da Zwangsvollstreckung im Vergleich zu einem normalen Verfahren, sehr wenig Geld abwirft, wirst da wohl schwieriger einen finden. Auch sollte man bedenken, daß Anwälte so oder so eher weniger was mit Vollstreckung am Hut haben, da gibt's ja die bekannten Fachangestellten. Ausländische Zwangsvollstreckung, muss man einiges beachten, vorallem, wenn auch noch Gibraltar. Da gibt's bestimmt ein Abkommen mit Deutschland.

Ist dein Versäumnisurteil begründet? Oft vergessen Richter Versäumnisurteile mit Auslandsbezug zu begründen, obwohl das in jedem Fall erforderlich ist um überhaupt die Chance zu haben, irgendwas zu vollstrecken.

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #10 am: 12 Juni 2024, 23:26:20 »
Das wäre hochinteressant, insoweit es tatsächlich fundierte Abkommen in Sachen „Zwangsvollstreckung Gibraltar“ geben sollte

Netzrecherche bisweilen eher dürftig

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #11 am: 13 Juni 2024, 00:30:39 »
@Ilona

geht nur um die Änderung der Anschrift bzw. Registrierungsnummer.

@Istvoelligegal

das Versäumnisurteil ist nicht begründet.


Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #12 am: 13 Juni 2024, 09:08:52 »
https://dejure.org/gesetze/ZPO/313b.html

Dann würde ich das Gericht bitten, das Urteil zu begründen. Möglicherweise läuft dann die Frist wieder von vorne, aber ohne Begründung kannst im Ausland wohl so oder so noch weniger machen als eh schon

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #13 am: 13 Juni 2024, 09:25:47 »
Weis jemand was passiert wenn ein Versäumnisurteil vorliegt ( mit Begründung ) aber die Annahme verweigert wird. Also direkt verweigert keine falsche Adresse. Dies war bei der Klage bereits der Fall.

Wann gilt es dann als zugestellt ?

Re: Vollstreckung von Anbietern mit Firmensitz Gibraltar
« Antwort #14 am: 27 Juni 2024, 15:13:43 »
Ist die Vollstreckung bei in Gibraltar ansässigen Unternehmen, tatsächlich nochmals schwieriger, als bei denen, die ihren Sitz auf Malta haben ? 🤔

(Bill 55 greift doch lediglich auf Malta)

 

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