Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 2899 Antworten
  • 330687 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #2355 am: 17 Oktober 2024, 12:33:18 »
Ich würde soweit gehen und behaupten, das Casinos mit deutschen Standorten durchaus vollstreckbar sind. Die sind ja meist auch in Marketing von diversen Fußballvereinen hier vor Ort verankert und wollen es auch bleiben.
Aber Casinos in Malta selbst und zwar ausschließlich nur dort ansässig, werden auf Kurz oder Lang nur schwer zu bekommen sein.

Es ist ja nicht erst mit diesem verabschiedeten Gesetz so. Die EU Verordnungen/Richtlinien sehen ja sogar vor, das Vollstreckungen von einem Mitgliedsstaat nicht umgesetzt werden müssen, wenn sie gegen nationale Gesetze bzw. Interessen verstoßen. Mit ihrem "Bill55" hat die Regierung in Malta das nochmal grundlegend manifestiert. Ich habe entsprechende Zitate aus den EU Richtlinien schon mehrfach hier gepostet. Deswegen glaube ich nicht dran, dass das gekippt wird. Vor allem nicht auf EU Ebene. Dafür sind die Steuereinnahmen Maltas zu sehr von diesem Glücksspiel Sumpf abhängig.

So traurig das auch ist!

Re: BGH Urteil
« Antwort #2356 am: 17 Oktober 2024, 13:30:01 »
@Dennis47 Es ist die EuGVVO, also eine europäische Verordnung und damit in allen EU-Mitgliedsstaaten sofort umsetzbar.

Dieser Ordre Public-Scheiß ist der größte Abfall, auf den man sich stützen.

Ein Ausschnitt aus Wikipedia zu ordre public:
Zudem ist sowohl bezüglich des kollisionsrechtlichen als auch bezüglich des anerkennungsrechtlichen Ordre-public-Vorbehalts anerkannt, dass die jeweiligen Vorbehaltsklauseln eng auszulegen und nur in Ausnahmefällen anzuwenden seien.
Und die ordre public der Bananenrepublik wurde um Bill 55 ergänzt mit folgendem Inhalt:
Das Gericht wird die Anerkennung und/oder Vollstreckung in Malta -jedes- ausländischen Urteils und/oder Beschlusses, der in einer Klageart gemäß Unterabschnitt (a) erwähnt ist, ablehnen."
Das nenne ich eng ausgelegt - nämlich zu engen 100 %.
Schwerwiegende finanzielle Folgen sind immer noch keine Verstöße gegen die ordre public.

Wenn eine Familie in Deutschland lebt und der Vater will zurück nach z.B. Saudi-Arabien, dann sieht das saudi-arabische Gesetz vor, dass das Kind bei Trennung immer zum Vater kommt - IMMER. Das Kind will aber in Deutschland mit seiner Mama leben und sich hier entfalten. Da greift die deutsche ordre public, weil das Kind hier lebt und dieser Zwang gegen deutsche Grundrechte verstößt. Hier greift die deutsche ordre public und wird über die saudi-arabischen Gesetze gestellt, weil es gegen die DEUTSCHEN WERTVORSTELLUNGEN VERSTÖẞT.
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2024, 13:35:29 von Mr. Nobody »

*

Offline TAL

  • *****
  • 718
Re: BGH Urteil
« Antwort #2357 am: 17 Oktober 2024, 13:48:06 »
Das Beispiel mit dem Kind bestätigt doch genau das, was Dennis gesagt hat; die Ordre Public eines einzelnen Landes kann über internationales Recht gestellt werden, wenn sie im Widerspruch zu dessen eigenen Wertvorstellungen und / oder 'Gerechtigkeitsverständnis' stehen.

- Was bei Bill55 auch der Fall ist, zumindest legt Malta es so aus. Auch wenn ich das ebenfalls für ziemlich vermessen halte - so ganz ohne 'Grundlage' ist deren Handeln dennoch nicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2358 am: 17 Oktober 2024, 15:29:41 »
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt. Diese europäische Regelung ist per se nicht falsch Gerade wenn es um die genannten sozialen Aspekte geht. Aber sie wird von Malta aus ökonomischen Gründen maßlos missbraucht für die eigenen wirtschaftlichen Interessen auf Kosten vieler süchtigen Menschen in diesem und anderer europäischer Länder.

*

Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #2359 am: 17 Oktober 2024, 17:27:55 »
Puhhh da war ja heute wieder was los.
Der beste Beitrag kam von Ilona.

Einige unterschätzten hier unsere Anwälte sowie das EuGH maßlos. Malta ist nicht nur Bill55 da steht auch gehörig der Geldwäsche Verdacht im Raum. Und auch an nach Bill 55 wird gedacht.

Nicht euphorisch aber zuversichtlich nach vorne schauen heißt es.

Und die Zeit des Wartens zur gefestigten Spielfreiheit nutzen. Denn ohne die bringt auch Erfolg vor Gericht nicht viel.


Re: BGH Urteil
« Antwort #2361 am: 21 Oktober 2024, 16:16:17 »
Mein Verfahren wurde heute ausgesetzt und das am LG.

Somit ca 1,5 Jahre warten auf den EUGH und danach nochmal auf die Berufung 1 Jahr bis es durch sein wird. Also echt traurig so etwas!

*

Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #2362 am: 21 Oktober 2024, 17:42:11 »
Wann hätte der Termin stattfinden sollen Balou?

*

MrAnderson

Re: BGH Urteil
« Antwort #2363 am: 21 Oktober 2024, 17:47:05 »
Ist es im Grund nicht schon fast egal, ob am LG ausgesetzt wird oder nicht. Ob man nun auf das OLG-Verfahren wartet oder auf die EuGH-Entscheidung… wird wohl ähnlich lange dauern. Und sofern die EuGH-Entscheidung positiv ausgeht, sollte es ja auch keine Berufungen mehr geben….

*

Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #2364 am: 21 Oktober 2024, 18:22:40 »
Denke ich nicht. Auch dann werden sie versuchen Einspruch zu erheben wegen diesem oder jenem. Dann geht's trotzdem zum OLG die sicher die Berufung zurück weisen werden aber wieder Zeit....

Re: BGH Urteil
« Antwort #2365 am: 21 Oktober 2024, 19:35:32 »
Die werden selbst bei einem positiven durch alle Gerichte klagen lassen, wie damals auch VW im Diesel Skandal. Die bin ich mir zu 100 Prozent sicher !!!

Nur Sportwetten und einem anderen Prozess bei einem anderen Richter ging durch und liegt nun am OLG.


Re: BGH Urteil
« Antwort #2366 am: 21 Oktober 2024, 19:37:59 »
Der Termin hat bereits festhalten vor 6 Monaten stattgefunden und danach wurde die Urteils Verkündung mehrfach verlegt!! Vor paar Tagen ist nun die Aussetzung gekommen! Also echt unglaublich!

Re: BGH Urteil
« Antwort #2367 am: 21 Oktober 2024, 19:43:10 »
gegen die Aussetzung, kann man doch sofortige Beschwerde erheben?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2368 am: 21 Oktober 2024, 19:44:54 »
Korrekt das muss mit dem PKF nun noch geklärt werden und wenn der zustimmt wird es gemacht.

Hat jemand Ahnung wer genau über die Beschwerde entscheidet? Der gleiche Richter der aussetzten will?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2369 am: 21 Oktober 2024, 19:46:01 »
Kann man machen aber die Chance ist sehr gering das dies Erfolg hat … sagte zumindest mein Anwalt … wird ja auch begründet warum

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums