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BGH Urteil

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1725 am: 28 Juli 2024, 18:41:44 »
Gegen einen Austausch zu dem Thema ist gar nichts einzuwenden. Das hier ist aber schon 'krank', um es mal deutlich zu sagen. Spekulationen im Minutentakt.
Denn eure 'Meinungen' sind hauptsächlich Wunschdenken, das ihr bestätigt haben wollt.

Dabei ignoriert ihr wissentlich jede Art von Etikette, nur weil ihr gerade unbedingt schnell eine Antwort haben wollt, die gar keiner geben kann.
Ihr wißt auch, daß es falsch ist, rechtferigt es dann aber beispielsweise damit, daß Alkoholiker auch in den Supermarkt gehen müssen. Stimmt, das läßt sich nicht vermeiden. Das Lesen von Anbieternamen hingegen schon, besonders in einem 'geschützen Raum' sollte das ein Tabu sein.
Oder anders gesagt: Alkoholiker müssen in den Supermarkt, ja... aber sie müssen in Suchtforen keine Debatten über Spirituosenfirmen lesen. Das wäre absolut undenkbar - zurecht.
Und das in einem Suchtforum, Herrgottnochmal!

Wenn ich dann solche Sätze wie den hier
Zitat
Es geht rein sachlich um das Thema Geld zurück und nicht um Werbung oder Suchtbekämpfung, denn der Weg raus aus der Sucht liegt in dir selbst.
lese, frage ich mich ernsthaft, warum man das Forum nicht einfach umbenennt.

Weißt du nun, was wirklich 'unangemessen' ist - und was bloß 'künstliche Entrüstung'?

Schlimm genug, daß man das noch erklären muß.

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1726 am: 28 Juli 2024, 19:47:26 »
Über Hätte, Könnte und Sollte.
24 Stunden am Tag.

Also müssten....
....oder habe ich da einen logischen Denkfehler?
...aber das ist ja etwas völlig Anderes.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1727 am: 28 Juli 2024, 19:50:20 »
Finde es trotzdem interessant… weil sich da schon viel Erfahrung und Halbwissen mischt. Ich zumindest habe hier sehr oft was dazugelernt.

…Ich liefere morgen oder übermorgen Fakten

Re: BGH Urteil
« Antwort #1728 am: 28 Juli 2024, 19:54:51 »
Von einer Regierung, die allein 2,3 Milliarden Euro für Masken in den Sand gesetzt hat,wenn ich den ersten Google Treffer Glauben schenken kann, würde ich mir 0,00 Hoffnungen machen. Die kriegen es ja noch nicht Mal hin, dass die verbotenen Livewetten tatsächlich nicht angeboten werden, werden sie aber und auch vom staatlichen Anbieter.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1729 am: 28 Juli 2024, 19:58:03 »
Live Wetten sind glaube nicht verboten nur bestimmte Ereignis Wetten etc.

Ich finde den thread hier auch gut und er ist ja auch dafür gemacht, denjenigen den es nicht interessiert ließt hier ja eh nicht …

Ich find edles Austausch ist wichtig und spekulieren ist Ansichtssache…. Besser als beim Wetten spekulieren

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1730 am: 28 Juli 2024, 20:07:02 »
Hier nicht zu lesen ist quasi unmöglich. Der Thread ist omnipräsent. Zumindest auf dem Handy ist es manchmal echt schwierig, zu sehen, ob überhaupt irgendwo etwas Anderes geschrieben wurde.

Und ob das wirklich soviel besser ist... naja... zumindest ist es nicht so kostspielig.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1731 am: 28 Juli 2024, 20:10:32 »
@ Kläger

Fakt ist doch, dass ALLE Anbieter vor der Lizenzerteilung gegen spielerschützende Regelungen verstoßen haben.

Heißt, dass keiner die Anforderungen und Regelungen aus dem GlüStV 2012 erfüllt hat.

Die Anbieterseite möchte dies aber vertuschen und benutzt dafür immer das Argument, dass Ihnen die Lizenz durch ein unionsrechtswidriges Verfahren nicht erteilt wurde. Nun haben sie es einfach ausgenutzt, dass ein Klägeranwalt ( wohnt bei mir ums Eck :o :o :o) katastrophal vorgetragen hat.

Nicht aus spaß hat der Anbieter DIESEN Fall vor den BGH gebracht. Die Anbieteranwälte werden sich sicher auch vernetzt haben. Auch war es Klug, dass der erste Anbieter die Revision zurückgenommen hat, denn wäre das nicht passiert, dann hätte es jetzt evtl. ein Grundsatzurteil gegeben.

Fest steht auch, dass der EuGH 2016 pro Anbieter entschied: Mitgliedstaaten dürften keine strafrechtliche( Nicht Zivilrechtlich) Sanktion verhängen, weil jemand einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, die ihrerseits gegen EU-Recht verstoßen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 – C336/14 – Ince). (keine Angstmacherei, sondern Fakt. Bei uns geht es aber nicht um das Strafrecht, sondern um das Zivilrecht.

Für mich als Laien steht die Frage im Raum: Sind die Verträge Zivilrechtlich nichtig, wenn der Anbieter gegen die Schutzmaßnahmen und den GlüStV 2012 verstoßen hat?

Zudem wäre interessant zu wissen, ob die Anbieter auf Grund der Verstöße je eine Lizenz erteilt bekommen hätten, auch wenn diese Ihnen unionsrechtswidrig untersagt wurde.

Aber um diese Fragen beantwortet zu bekommen muss ich wohl auf den EuGH warten, dadurch dass der Klägeranwalt nicht ordentlich vorgetragen hat.

Kennt jemand Frühstück bei Stefanie?  :D :D :D

Es ist ja wie es ist.  ;D



« Letzte Änderung: 28 Juli 2024, 20:13:21 von Bobby Speedy Ewing »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1732 am: 28 Juli 2024, 20:45:11 »
Mal ne blöde Frage: was ist eigentlich mit KSL? Ich vermisse die fundierten Informationen!!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1733 am: 28 Juli 2024, 20:46:14 »
Seit dem Durchschieben zum EuGH nix mehr von ihm gehört….

Re: BGH Urteil
« Antwort #1734 am: 28 Juli 2024, 20:56:37 »
Der Klägeranwalt war der Prozesskostenfinanzierer Anwalt. Wenn man sich die Prozesskostenfinanzierer Seite auf Instagram anschaut, so ist's für mich zumindest merkwürdig, dass der Verein gegen Glücksspiel jedoch Pro-Wettseiten/Onlinecasinos "folgt" oder ich verstehe das Geschäftsmodell nicht wirklich. Würde mich aber wundern, wenn ein Verein gegen Alkohol, Seiten folgt, die exzessiv den Alkoholismus fördern.
Immerhin hab ich von denen zu der Vorlage keine Stellungnahme gelesen. Auch merkwürdig.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1735 am: 28 Juli 2024, 21:05:24 »
 Verstehe  deine Argumentation aber wir das wird jedes Gericht wohl anders handhaben denke ich leider bzw müssten die Fragen erstmal veröffentlich werden die der BGH dann genau an den EuGH stellt … meine Laien Meinung 

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1736 am: 28 Juli 2024, 21:17:11 »
Das Forum ist absolut hilfreich. Speziell, weil sich Anwälte kaum äußern oder „keine seriösen Statements“ abgeben können. Wenn mir mein Anwalt mal nach Tagen geantwortet hat, hat er mir meistens nichts anderes gesagt, als das, was ich hier schon erfahren habe.

Ich war anfangs nach dem BGH Urteils down. Jetzt sehe ich das klarer…dank des Forums.

Das Rechtssystem basiert in vielerlei Hinsicht auf logischen Prinzipien, daher ist ein Austausch und eine Meinung oft wichtig und hilfreich.

Ich plädiere eher dazu, dass diese negativen Kommentare reduziert werden. Die sind anstrengend und nehmen, inklusive Antwort, einiges an Platz im Forum ein, ohne Informationsgehalt.

Ich hab gerade mal überlegt, ob mir die „Spekulationen“ hier schaden würden, wenn ich noch spielen würde…ich denke nicht. Eher im Gegenteil…ich bin viel motivierter als am Tag des Urteils.

Aber, zu bedenken gebe ich doch, dass man nicht alles zigmal besprechen muss…

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #1737 am: 28 Juli 2024, 21:19:44 »
Gebe dir Recht.
Ein Austausch hat mehr Vorteile als Nachteile.

Gesetze sind oft abstrakt formuliert und daher auslegungssache und daher Positionen und Auffassungen unterschiedlicher Natur zu einem bestimmen Thema wertvoll.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1738 am: 28 Juli 2024, 21:27:15 »
Hab auch noch ein Verfahren gegen ein wanbieter. Zustellung der Klage ca 1 Jahr. Frist für Klageerwiderung antragsgemäß von schon 4 Wochen auf weitere 8 Wochen verlängert. Das war im November letzten Jahres. Alle drei Monate wird um Übersendung der Klageerwiderung und um Förderung des Verfahrens gebeten.
Es passiert nichts.

Das kann man keinen erklären. ein Mausklick fürs weiterleiten der Klageerwiderung, hat man in 8 Monaten nicht hinbekommen. Und wir befinden uns erst in der ersten Instanz. Furchtbar.

Da überlegt man wirklich beknackte 15% Vergleiche anzunehmen bei der Geschwindigkeit der Justiz und das ist auch eine Sache, die politisch Mal gelöst sein muss. Das ist auch nicht erst seit gestern. Vorallem Leute, die älteren Semesters sind, ist das ein zusätzliches Unding, Angebote anzunehmen, die beknackt sind, aber angenommen werden müssen, weil man möglicherweise den rechtskräftigen Abschluss nicht mehr erleben würde. Ein Berliner Gericht hatte Gott Lob die begehrte acht Wochen Frist zur Verlängerung erheblich verkürzt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1739 am: 28 Juli 2024, 21:28:53 »
@Kläger

Die Betreibergesellschaft 2018 hat den Laden doch übernommen und so weitergeführt wie VOR dem Konzessionsverfahren. Ich habe da auch eine Klage. Also ändert sich da wohl nichts. Es ändert ja nichts an der Grundlage. Beide Betreiber haben sich an nichts gehalten zumindest nicht bis zur Erteilung einer Lizenz.

Ob nun Betreiber 1 oder 2. Der BGH hat ausgesetzt, ob die unteren Gerichte sich daran orientieren oder nicht werden wir sehen. Ich gehe aber nach meinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die nicht jeden einzelnen Fall auseinander pflücken, aber auch das ist nicht vorhersehbar, da wohl alle Gerichte anders arbeiten. Die einen interessieren sich dafür, die anderen legen das beiseite mit dem Hinweis vom BGH.

Ich bekomme demnächst mein LG Urteil ( oder auch nicht  ;D ;D ;D)wo der Anbieter gegen alles verstoßen hat, wogegen er verstoßen konnte. Ich berichte dann.

 

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