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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #975 am: 08 Juni 2024, 17:04:51 »

den Punkt verstehe ich sowieso nicht. Laut der Verordnung, spielt der gewöhnliche Aufenthalt eine Rolle und nicht, ob man in woauchimmer gespielt hat.

Das ist insoweit nicht korrekt. Du verwechselst hier den Ort, an dem geklagt werden darf mit dem Ort, an dem gespielt wurde.

Klagen kannst Du dort, wo Du als Verbraucher Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hast, sprich an Deinem Wohnort und nicht auf Malta, Gibraltar oder sonst wo.
Relevant für die Rückforderung selbst sind aber nur die Zahlungen und Spiele, welche "im Geltungsbereich des GlüStV" durchgeführt worden sind. Wohnst Du in Deutschland, spielst aber für tausende Euro ausschließlich im Urlaub auf Malle, dann bist Du Neese, was die Rückforderung angeht.

Ich gebe dir in vielen deiner Beiträge Recht. Aber ein "Urlaubs-Aufenthalt in Malle stellt in der Situation, in der man beim Geld verzocken grundsätzlich aber in Deutschland lebt,  keinen gewöhnlichen Aufenthalt dar.

Re: BGH Urteil
« Antwort #976 am: 11 Juni 2024, 15:48:04 »
haben die jetzt bezahlt? bekam Werbung/Spam von einer Anwaltskanzlei und da erweckt das irgendwie den Eindruck, dass gezahlt wurde
(...)
Deswegen, so vermutet die Branche, hat XXX schnell die fälligen Gelder im Rahmen eines Vrgleiches zu 100% bezahlt, um kein offizielles Urteil gegen sich zu riskieren. Durch diese Vergleiche hofft das Unternehmen, sich aus der Schusslinie zu nehmen und negative Präzedenzfälle zu vermeiden.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #977 am: 11 Juni 2024, 16:04:37 »
Dann wäre der demnächst stattfindende Termin vom Tisch. Darauf spielst Du ja an.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #978 am: 11 Juni 2024, 16:09:52 »
Wenn das so wäre ist es faktisch wie ein Urteil für uns. Eine Zahlung vor der bevorstehenden Veranstaltung wäre nicht überraschend…Details kommen bestimmt noch in nächster Zeit..

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #979 am: 11 Juni 2024, 17:12:27 »
Habe das heute auch von der Kanzlei bekommen, da ich damals bei denen mal angefragt hatte. Das kann man aber getrost als Werbung ansehen, was an sich ja okay ist, aber halt sehr sehr schmierig und vermutlich weit an der Realität vorbei.
Sonst hätten wir glaube ich schon unsere 100% :D
« Letzte Änderung: 11 Juni 2024, 17:19:19 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #980 am: 11 Juni 2024, 19:03:29 »
Also das Verfahren  I ZR 90/23 ist beim BGH weiterhin angesetzt und dort sind ja die Verhandlungen gescheitert, wieso sollte also Spielrechte nun noch was annehmen?
Da müsste Tikitaka eher was ganz unmoralisch anbieten.
Glaub das Spielerechte hier, bei dem "geringen" Betrag, es gern als Präzedenzfall nehmen will.

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Kläger2021

Re: BGH Urteil
« Antwort #981 am: 12 Juni 2024, 15:42:35 »
Update:
Der Vorlagegesuch des Landgerichts Erfurt an den EuGh in Sachen Sportwetten ist erstmal vom Tisch. Der Grund: der Kläger dort hat einen Befangenheitsantrag gestellt. Die Klagepartei ist der Ansicht dass der Richter dort befangen wäre und somit nicht unvereingenommen ist. Ein anderes Gericht muss jetzt über den Befangenheitsantrag entscheiden.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #982 am: 12 Juni 2024, 17:00:41 »
😂😂😂
Vogelwild, aber geschickt!

Re: BGH Urteil
« Antwort #983 am: 12 Juni 2024, 19:00:18 »
Na ja, schaut euch auf Google mal die Kommentare (
Rezession) zum LG Erfurt an. Ich hatte schonmal drüber berichtet. Muss nichts heißen, kann aber.

Re: BGH Urteil
« Antwort #984 am: 12 Juni 2024, 19:06:09 »
Ich möchte hier kein Fass aufmachen. Ich selbst frage mich nur, warum ausgerechnet das LG Erfurt das EuGH kontaktieren möchte und kein anderes LG. Wenn ich das schlimmste vermute, die Rezessionen lese,1 und 1 zusammenzähle....................................... wohl Zufall.

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #985 am: 12 Juni 2024, 19:34:28 »
Ja da sind ein paar deftige dabei. Und auch ja, es verwundert schon warum die das wollen, ein Befangenheitsantrag gestellt wird und zB ein OLG Stuttgart deren Vorhaben als absolut unnötig darstellt. Zumindest macht es nachdenklich.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #986 am: 12 Juni 2024, 20:51:40 »
Mach das wirklich nachdenklich?

Hab ich, als ich davon erfahren habe, direkt mit meinem Anwalt besprochen = war sofort meine erste Vermutung. Geld hat die höchste Anziehung und beweisen kann man meistens nichts. Man sollte vllt mal überprüfen, ob  jemand jetzt eine neue Villa in der Brühlervorstadt bezogen hat.

Erinnert mich etwas an Andreas Scheuer. "...seien die tatsächlichen Kosten für den Bund von Scheuer verschleiert worden..."
Und..." im Februar 2020, dass gegen Scheuer keine ausreichenden Verdachtsmomente für Untreue im Zusammenhang mit den Mautverträgen vorlägen und dementsprechend kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei"

Ok, Spekulation :))) Aber man könnte vermuten, dass Scheuer gewisse Klauseln nicht kostenlos in die Verträge eingebracht hat. Im April ist er zurückgetreten...da musste ich wieder dran denken.

Dazu möchte ich eine Sache kurz ansprechen, die mich vor Jahren dazu gebraucht hat, nicht mehr zu spielen und die mir sehr sehr viele Sorgen macht. Es geht um die Spielindustrie und wie diese bereits Kinder mit Ihren psychologischen Spielchen (Belohnungen) dazu bringt, In-App Käufe zu tätigen oder immer höhere Anreize in einem Spiel zu setzen, dass auch erwachsene Spieler immer weiterspielen wollen. Als ich dazu einen sehr krassen Bericht gelesen habe, kam ich mir vor wie Pinocchio. Und ich bin kein Verschwörungstheoretiker oder sonstiges, aber ich sehe spielen jetzt unter einem anderen Gesichtspunkt. Ich schütze alle, die mir lieb sind...bzw. versuche ich es. Und Spiele habe ich von meinem Handy verbannt.

Ok, das nur mal so :))

Aber eine Frage muss ich mir natürlich stellen. Wenn ich mal eine Bank ausraube, mache ich das in Erfurt und gebe jemand einfach etwas ab?

Bitte nicht alles ernst nehmen...

Geändert Ilona
« Letzte Änderung: 12 Juni 2024, 21:34:16 von Ilona »

Re: BGH Urteil
« Antwort #987 am: 12 Juni 2024, 20:58:41 »
Der Befangenheitsantrag wird wohl von den Kollegen bearbeitet, die wiederum Befangenheitsanträge bearbeitet, wenn diese gegen die jetzt abgelehnten gestellt werden. Sehr unwahrscheinlich, dass ein Befangenheitsantrag in gleicher Instanz durch geht, aber gibt's immerhin dann die nächste Instanz.
Von dem Prof Dr Köhler und seinem Aufsatz, liest man auch nichts mehr

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #988 am: 12 Juni 2024, 22:07:49 »
Von dem Prof Dr Köhler und seinem Aufsatz, liest man auch nichts mehr
Aber man kennt ihn aus vermutlich fast jeder Klageerwiderung.😂

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #989 am: 12 Juni 2024, 22:21:40 »
aber war es nicht das LG Erfurt, was auch auf den inszenierten Fall auf Malta zur Vorlage an den EuGH hingewiesen hat? das würde dem komplett widersprechen, dass der richter hier korrupt / befangen wäre.

 

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