Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 2899 Antworten
  • 331600 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #915 am: 03 Juni 2024, 22:25:12 »
Dass Verkündungstermine verlegt werden, keine Seltenheit. Mitunter passiert es, daß der Verkündungstermin soweit erneut verschoben wurde, daß die Parteien wiederum einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zustimmen müssen (mündliche Verhandlung darf nicht länger als drei Monate her sein). Dies hat zur Folge, daß ein Beschluss verkündet wird, in dem wiederum bis Datum x vorgetragen wird und das Gericht beabsichtigt, am Datum x eine Entscheidung zu verkünden. Das kann dann eine bestimmte Zeit so weiter gehen.

Naturgemäß besteht bei Richterinnen die zusätzliche Gefahr, daß in dieser Zeit der Mutterschutz aktiviert wird mit der Folge, daß das Dezernat teilweise nicht besetzt ist und wenn er dann besetzt wird, daß der neue Richter möglicherweise eine neue Verhandlung benötigt.

Insofern ist der Spruch, auf hoher See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand,
häufiger  richtig.

*

Offline Zocker

  • *****
  • 285
Re: BGH Urteil
« Antwort #916 am: 04 Juni 2024, 00:00:17 »
So...gestern Nacht habe ich über etwas nachgedacht und frage das mal:

Nehmen wir an, man gewinnt einen selbstfinanzierten 400000 Euro Sportwettenfall vor dem LG. Ich hab mal einfach einen extra hohen Betrag angenommen. Man gewinnt also und die Gegenseite möchte sich aber weiterhin nicht vergleichen oder einfach nur zu einem Trinkgeld (10% oder so)

Jetzt die Fragen:
a. kann man fürs OLG einen PKF mit ins Boot holen und wie hoch sind die Chancen, dass dieser aufspringt?
b. kann man seine Forderungen auch direkt an den PKF verkaufen? Also z.B. verkaufe ich meinen Fall für 50% an den PKF...oder wird das nix?

Ihr versteht meinen Gedankengang?

Die Kosten der ersten Instanz trage ich, klar (auch wenn die Gegenseite verloren hat, aber dank Bill55 vermutlich nicht zahlen wird). Damit reduzieren sich ja die Kosten des PKF.

Ich versuche dein Gedankengang zu verstehen. Meines wissen kann man jederzeit ein PKF dazu ziehen. Aber was wäre der Gedanke ein Verfahren selbst zu finanzieren und dann bei der Ausgangslage den Anspruch zu verkaufen/ oder ein Teil abzugeben. Kommt auf den Anbieter drauf an. Die PKF freuen sich nur.
Würde beim OLG das Verfahren selbst weiter finanzieren. Zum Termin würde es sicherlich nicht kommen. Man hätte nur die Verfahrensgebühren…

Wäre meine Meinung..sonst macht selbst finanzieren kein Sinn..

*

wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #917 am: 04 Juni 2024, 13:25:51 »
Ja, eine Weiterfinanzierung macht grundsätzlich natürlich Sinn. Aber wenn man zum Beispiel nicht mehr kann...
Die Gegenseite will sich z.B. bei 10% einigen und das Verfahren zieht sich weitere Jahre in die Länge (OLG dauert auch gerne mal 18 Monate). Ich verkaufen den Anspruch an einen PKF...der sollte dies ja eigentlich mit Kusshand nehmen :) Ich habe am Ende mehr als 10% und das Thema ist erledigt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #918 am: 04 Juni 2024, 14:20:21 »
bezweifle, daß ein pkf dir 50% anbieten würde. selbst wenn der Gegner auf der Whiteliste ist, werden die in diesem Geschäftsmodell wohl kein Angebot machen.
was ich bisher gesehen habe ..die bieten für Sofortkauf max. 12% an.
beim pkf ist nicht nur die Forderung das, womit Kohle gemacht wird.
es gibt mehrere pkf, die mit sehr wenigen Anwälten zusammen arbeiten, die wiederum verstrikt Gesellschafter der pkf sind.
da wird der Anwaltskanzlei vom pkf eine Vorschussrechnung, was die Anwaltskanzlei machen darf, bevor ein Termin überhaupt feststeht,
präsentiert, die wohl zeitgleich bezahlt wird.

ne, ich würde die Finger von pkf halten, wenn  das Geschäftsmodell 40%, 50% Teilhabe lautet. Das halte ich für absolut unseriös.

du kannst deine titulierte Forderung auch an jedermann verkaufen, versteigern dürfte auch möglich sein.

« Letzte Änderung: 04 Juni 2024, 14:24:36 von Istvoelligegal »

*

Offline Duffi

  • ***
  • 61
Re: BGH Urteil
« Antwort #919 am: 04 Juni 2024, 16:53:35 »
Wieso würdest du keinen pkf mit in das boot holen? Ich habe meine klage über pkf eingereicht.

Was soll ich sagen? Ich/wir haben vor gericht verloren.

Ich bin echt froh, dass ich keine kosten habe/hatte

Re: BGH Urteil
« Antwort #920 am: 04 Juni 2024, 17:12:03 »
hatte Urteile gelesen, in denen verloren wurde, weil offensichtlich der pkf mit seiner Anwaltskanzlei zu viele Fälle angenommen hat und mit dem Glücksspieler auch vor der Verhandlung kein Wort geredet hatte. da war das, was in der Textbaustein-Klage vorgetragen wurde, teilweise falsch.
das liest man hier auch häufiger.
da wird beispielsweise alles mögliche hineingeworfen, u.a. pathologisches Spielen in den Raum geworfen, was der Kläger in der Verhandlung dann aber bestreitet usw . Die Klagen selbst sind oft auch so aufgebaut wie die tausend Seiten Klageerwiderungen, die ebenfalls fast ausschließlich aus Textbausteinen besteht.

man kann nicht immer gewinnen, aber für viele Anwälte sind diese Verfahren easymoney mit hohem Streitwert und überwiegend ähnlichem Sachverhalt, weswegen Textbausteine oft nur geringfügig angepasst werden, aber die Zeit hat man dann trotzdem nicht den Kläger die Klage als Entwurf vorzulegen, ihn freigeben zu lassen usw, da man in der Zeit ja weitere Fälle ans Land ziehen kann.

ich halte von diesen Anwälten, die überall Werbung machen müssen, usw. nicht viel. Da gehts oft mit hoher Wahrscheinlihckeit gar nicht um die Sache, sondern es müssen die Fälle angenommen werden,  es kann ja auch mal ein richtig großer Fisch geangelt werden, usw.


« Letzte Änderung: 04 Juni 2024, 17:17:37 von Istvoelligegal »

*

never8gain

Re: BGH Urteil
« Antwort #921 am: 04 Juni 2024, 17:30:27 »
ich halte von diesen Anwälten, die überall Werbung machen müssen, usw. nicht viel.

Sie müssen die Werbung ja nicht mal machen, sie machen sie weil das Kosten/Nutzen Verhältniss der Werbung an sich x-mal aufgeht bei der vorhandenen Nachfrage.
Deswegen würde ich es ja so sehr begrüßen, das Anwälte im Erfolgsfall sagen wir mal 10% vom "Verdienst" "abdrücken" müssten an Vereine, aber das ist Utopisches Wunschdenken...   ::)

*

Offline Zocker

  • *****
  • 285
Re: BGH Urteil
« Antwort #922 am: 04 Juni 2024, 20:00:24 »
Habe das Gefühl das medial Gerichtsurteile weniger geteilt werden aktuell. Ist das wirklich so oder wird es nicht mehr so geteilt? Mittlerweile müssten doch mehr OLG Urteile eingehen oder nicht?

Re: BGH Urteil
« Antwort #923 am: 04 Juni 2024, 21:37:35 »
Ich denke auch, daß ein sehr großer Teil der Glückspiel-Anwälte selbst noch nie im Casino gewesen ist geschweige denn online Casino geschweige denn im Wettbüro. Anders lässt für mich auch der Hinweisbeschluss vom OLG Frankfurt wegen dem nicht Erwähnen von Livewetten, Ereigniswette usw nicht erklären.

Wenn das Aktenzeichen hast, kannst beim Gericht das Urteil anonymisiert erhalten. Da ein Konkurrenzkampf zwischen einigen der "guten" besteht, werden möglicherweise Urteile nicht so gern komplett veröffentlicht. Geht wohl oft nicht um die Sache selbst. Der BGH Hinweisbeschluss wurde ja auch erstmal unter Verschluss, top Secret verhalten......

*

wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #924 am: 04 Juni 2024, 21:51:57 »
so, und genau deswegen ist dieses Forum und das, was hier gesagt wird, so wichtig!

Denn die Infos habe ich direkt mit meinem Anwalt besprochen und vor Gericht so vorgetragen, also z.B. die Live Wetten etc. Das waren/sind wertvolle Tipps.

Ich habe jetzt meinen Titel mal bei Ebay eingestellt. Mal sehen, ob jemand bietet.

*

Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #925 am: 04 Juni 2024, 22:21:27 »
Wann erging der Hinweisbeschluss?

*

Offline Zocker

  • *****
  • 285
Re: BGH Urteil
« Antwort #926 am: 04 Juni 2024, 23:06:56 »
so, und genau deswegen ist dieses Forum und das, was hier gesagt wird, so wichtig!

Denn die Infos habe ich direkt mit meinem Anwalt besprochen und vor Gericht so vorgetragen, also z.B. die Live Wetten etc. Das waren/sind wertvolle Tipps.

Ich habe jetzt meinen Titel mal bei Ebay eingestellt. Mal sehen, ob jemand bietet.

Im Ernst bei eBay? Unter welchem Namen hast du es reingestellt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #927 am: 04 Juni 2024, 23:09:43 »
eBay ist das mit Sicherheit verboten ^^ man sollte auch nicht alles glauben, glaube ich ^^

*

Offline Duffi

  • ***
  • 61
Re: BGH Urteil
« Antwort #928 am: 05 Juni 2024, 09:33:09 »
Mein fall wurde aber nicht wegen zu vieler fällte und Standard textbausteinen verloren 😂

Fakt ist, ich habe nicht gewonnen und bin fro wie sonst was, es nicht selber zahlen zu müssen

Re: BGH Urteil
« Antwort #929 am: 05 Juni 2024, 10:07:01 »
Das habe ich auch nicht behauptet. Fakt ist, daß viele mit der Klage zum ersten Mal was mit einem Gericht zu tun haben und man sich meistens Wochen vorher Gedanken macht. Die Gedanken würde man üblicherweise mit seinem Beistand besprechen, dieser hat aber keine Zeit oder hält es für unnötig.

Man kann nicht immer gewinnen. Mit Textbaustein Klagen oder Textbaustein Berufungsbegründung verliert man sogar mitunter automatisch. Dass diese eher bei den Anwälten zu finden sind, die exzessiv werben, dürfte keine Überraschung sein.

Insofern ist aber die Wahrscheinlichkeit noch nicht Mal gering, dass dein Anwalt einfach unterdurchschnittlich gut war. Hat ja auch keine besondere Motivation. Geld bekommt er von Prozesskostenfinanzierer genauso viel, wie wenn er gewonnen hätte. Dann sind alle glücklich, ist doch schön .

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums