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BGH Urteil

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #30 am: 04 März 2024, 17:36:10 »
https://www.boerse.de/nachrichten-amp/BGH-Verhandlung-zu-Verlusten-bei-unerlaubten-Sportwetten-entfaellt/35822056

https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article250398852/Verhandlung-Verlust-bei-unerlaubten-Sportwetten-entfaellt.html

https://live.vodafone.de/regional/badenwuerttemberg/verhandlung-verlust-bei-unerlaubten-sportwetten-entfaellt/12532600

Das erwartete ist passiert! Die Verhandlung wird nicht stattfinden!!! Die Frage wird sein welche Seite das „wollte“. Kann mir nicht persönlich vorstellen das der Kläger bewusst zurückgezogen hat!!! Nach meiner Meinung kann man das auch als „Sieg“ deuten. Die Anbieter gehen selbst von einer 10 Jährigen Verjährung aus!
« Letzte Änderung: 04 März 2024, 17:41:34 von Zocker »

Re: BGH Urteil
« Antwort #31 am: 04 März 2024, 17:42:19 »
Das ist ein Armutszeugnis für die Beklagte.
Wenn ich zweimal vor Gericht gewinne und dann einen Vergleich mache, also Geld zahle, ist das Angst fressen Hose. Wenn das OC einen Sieg erwartet hätte wäre es dazu nicht gekommen.
Meine persönliche Meinung außer ich interpretiere das geschriebene falsch.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #32 am: 04 März 2024, 17:46:48 »
Die Summe des Vergleichs möchte ich nicht wissen. Die werden sich Stillschweigend über eine hohe Summe einigen gehe ich von aus. Somit werden sich nicht weiter Kläger trauen zu klagen.

Dann gehen die OLG weiter. Die werden das auch so deuten würde ich behaupten? Wie ist eure Meinung?

Die Beklagte hat viel wegen seinem schon schlechten Image zu verlieren.

Re: BGH Urteil
« Antwort #33 am: 04 März 2024, 17:55:32 »
Der Korrektheit halber: Es gibt noch keinen Vergleich. Es wird laut Artikel darüber verhandelt, weshalb das Verfahren zunächst ruht.

Ich persönlich gehe davon aus, dass es einen Vergleich geben wird, aber das ist eben noch nicht der Fall. Ändert an sich nichts, aber ich wollte es richtigstellen.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #34 am: 04 März 2024, 18:00:59 »
Sagt mal lies du auch was du schreibst?
Stimme Roy voll zu!

Es geht in dem Verfahren um 3.700€ von 2013 - 2018! Bei einem negativen Urteil wären wir weg! Uns würde nur die 10 Jährige Verjährung helfen! Wenn die Beklagte sich bei dem Verfahren vor dem BGH „verhandelt“ weiß sie das die verlieren wird! Sonst würden die durchziehen und uns platt machen und jetzt legal Sportwetten weiter anbieten!

Jeder RA der was anderes behauptet möchte an Vergleichen verdienen!!! Punkt!

Re: BGH Urteil
« Antwort #35 am: 04 März 2024, 18:02:42 »
Ich wette es trotz es nur ruhend ist als Erfolg. Einen besseren Fall ( 1. Instanzen gewonnen und nicht perfekt aufgearbeitet ) hätten sie ja kaum bekommen können. Ich denke der Vergleich wird schon Safe Sein aber da wird auch auf Zeit gespielt . Ebenso wie es mit der BGH Anhängigkwit war. So haben ggf einige private Leute oder PKF erstmal nicht mehr finanziert. Meine Meinung . 

Re: BGH Urteil
« Antwort #36 am: 04 März 2024, 18:04:09 »
Von einer "hohen Vergleichssumme" ist eher nicht auszugehen, da das Ausgangsverfahren ja ein Amtsgerichts-Prozess war.

Ich halte die Absage des Termins für extrem unglücklich aus Spielersicht. Die Gerichte warten dringend auf ein Statement des BGH, diverse Verfahren sind auf "on hold", da sie auf das Ergebnis des Termins gewartet haben.
Da das Dresdner-Verfahren noch nicht einmal terminiert ist, müssen die Gerichte weiter mit den Materialien arbeiten, die momentan vorliegen. Und da, man muss es leider ehrlich sagen, sieht es gerade nicht so rosig aus und es gehen reihenweise Verfahren verloren.  Selbst dann, wenn man dann in die Berufung geht, sind das wieder neue Kosten und wieder Zeit die verstreicht. Dass bei amtsgerichtlichen Verfahren zudem die Berufung an den momentan eher unschön entscheidenden Landgerichten landet, macht die Sache ebenso nicht besser.

Man könnte meinen, wer im Gerichtsverfahren verhandelt, der hat nichts in der Hinterhand. Für wen das hier nun zutrifft, sei mal dahingestellt. Leider wird es dazu vermutlich keine weiteren Details geben. Es bleibt daher wieder ein Warten von vorn, bis das nächste Verfahren terminiert wird. Schade.

Re: BGH Urteil
« Antwort #37 am: 04 März 2024, 18:12:10 »
Dieses Verfahren war immens wichtig für den ganzen Sportwetten Sektor. Es ging um schlappe 3.700€ . Warum geht man da einen Vergleich ein, wenn man eine richtweisende Entscheidung für tausende ansässige Verfahren schaffen kann.

Vielleicht ist viel mehr Geld im Raum als die 3.700€. Eine Summe die er nicht abschlagen konnte?

Re: BGH Urteil
« Antwort #38 am: 04 März 2024, 18:17:00 »
Glaube ich auch weil PKF war ja gamesright wie ich auf deren Seite lesen konnte. Die hätten das sicherlich durchgezogen wenn das ein Witz Vergleich wäre. Aber natürlich alles Spekulation …Aber mein Anwalt hatte auch gesagt das andere PKF dieses Fall weg haben wollten… Stand vor 2 Wochen

Re: BGH Urteil
« Antwort #39 am: 04 März 2024, 18:23:50 »
@kaffeesatzleser
Ich stimme dir ja fast immer zu aber hier sehe ich es anders. Wenn ich die große Chance habe sämtliche Verfahren gegen mich mit einem Sieg vor dem BGH zum Ende zu bringen dann reagiere ich nicht so. Warum kein Vergleich im Vorfeld? Warum erst jetzt, kurz vor knapp?
Für mich sind die sich ihrer Sache keineswegs sicher sondern haben eher die Befürchtung es läuft gegen sie. Ob die Landgerichte weiterhin trotz OLG Urteile ständig dagegen anstänkern glaube ich auch nicht. Und auf Zeit spielt die Gegenseite sowieso, zumindest bis in Brüssel mal Klärung herrscht ob D Europa-konform handelte mit dem Verbot.

Und ehrlich das zieht sich so lange dass der Kläger sicherlich nicht unbedingt 70 Prozent als Vergleich haben muss. Bei 370.000 Euro hätte ich gesagt OK kann man machen.
« Letzte Änderung: 04 März 2024, 18:26:32 von Roy1234 »
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #40 am: 04 März 2024, 18:26:19 »
Zitat
Anders als geplant befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) bis auf Weiteres nicht mit der Frage, ob ein Veranstalter von Sportwetten ohne Konzession verlorene Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss. Die Beteiligten verhandelten über einen außergerichtlichen Vergleich und hätten daher übereinstimmend beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Der für Donnerstag geplante Verhandlungstermin sei aufgehoben worden. (Az. I ZR 90/23)

Edit Olli: Zitatfunktion eingefügt, da aus Pressemitteilung zitiert wurde
« Letzte Änderung: 04 März 2024, 20:26:27 von Olli »

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #41 am: 04 März 2024, 18:56:41 »
Leute könnt ihr nicht 1 + 1 zusammenzählen. Mit einer hohen Vergleichssumme meine ich natürlich eine Absprache! Die werden mehr als das Verfahren der Gegenseite zahlen, damit sie "mit verhandeln" und das Verfahren ruhen lassen! Warum sollte die Beklagte wenn der Fall so schlecht war nicht durchziehen? Wie Staudt RA auch in dem Video erklärt hat der BGH schon indirekt eine Entscheidung in der Vergangenheit getroffen. Uns rettet nur die 10 Jährige Verjährung die auch nicht sicher wäre!

Warum einigen sie sich jetzt auf ein mal? Wir können sowieso nichts mehr "verlieren"! Die Beklagte wie hier auch genannt wird hätte jedes Verfahren abschließen können und dann sagen können ja es ist ja Legal und weiter ihr Geschäft weiter betreiben können! Die können mehr als ihr schon schlechtes Image verlieren! Das wir es bis jetzt schon gebracht haben! Echt Klasse! An jeden der egal wie mitwirkt vielen Dank! Natürlich müssen RA auch ihr Geld verdienen!

Und lt. Forum sollte der Dresdener Fall im August verhandelt werden! Auch dieser wird von der Beklagten zurückgenommen! Es wird nur auf Zeit gespielt. Damit die Anbieter ihr unrecht verdientes Geld sicher haben! Ohne das Anbieten wären sie niemals so groß geworden!

Der Beklagte kann mit den Verlusten die sie zurück zahlen muss leben und gewinnt noch etwas Zeit bis die 10 Jährige Verjährung greift!

Re: BGH Urteil
« Antwort #42 am: 04 März 2024, 19:00:36 »
@kaffeesatzleser
Ich stimme dir ja fast immer zu aber hier sehe ich es anders. Wenn ich die große Chance habe sämtliche Verfahren gegen mich mit einem Sieg vor dem BGH zum Ende zu bringen dann reagiere ich nicht so. Warum kein Vergleich im Vorfeld? Warum erst jetzt, kurz vor knapp?
Ganz Deiner Meinung, stimme Dir komplett zu. Wenn ich als Spieler-Kläger vor den BGH ziehe, dann mach ich das ja nicht, weil Karlsruhe ein schönes Fleckchen Erde ist, was ich dann mal besuchen kann. Das macht man eigentlich nur, wenn man sich seiner Sache sicher ist. Warum ein Vergleich nicht weit vorher geschlossen wurde, ist daher tatsächlich absolut unerklärlich. Wobei man vermutlich dem klagenden Spieler auch zugute halten muss: es kann ja auch sein, dass der Anbieter in den beiden Vorinstanzen nie vergleichsbereit war. Wir wissen es halt nicht.

Einzig sicher ist, dass hier nur der Spieler handlungsaktiv war, denn er hat das Revisionsverfahren angeleiert. Würde er (oder der dahinter stehende PKF) sich nicht vergleichen wollen, dann wäre für den Anbieter auch kein weiterer Spielraum gewesen. Der Anbieter hätte also das Verfahren nicht beenden (bzw. hier zum Ruhen bringen) können, es sei denn, er hätte kommentarlos und ausdrücklich die Forderung anerkannt, was wohl ebenso abwegig ist.

Sehr spannend bleibt momentan tatsächlich, wie die OLGs auf die momentanen Klageabweisungen der LG reagieren. Einige verlorene LG-Verfahren sind wohl tatsächlich bereits an den jeweiligen OLGs, ich meine dabei auch das entscheidende LG-Verfahren aus Gießen vom letzten April. Möglicherweise bekommen wir hier seitens eines OLG schneller ein Statement als ein neuer Termin vom BGH für das Dresdner Verfahren. Warten wir also ab.

Re: BGH Urteil
« Antwort #43 am: 04 März 2024, 19:04:44 »
Und lt. Forum sollte der Dresdener Fall im August verhandelt werden! Auch dieser wird von der Beklagten zurückgenommen! Es wird nur auf Zeit gespielt.
Das ist sicherlich ein zutreffender Gedanke, der den aktuellen Fall noch unschöner macht. Alle weiteren Verfahren vor dem BGH (dabei auch die Casino-Fälle) sind Sachverhalte, bei denen die Anbieter in Revision gegangen sind. Entsprechend können diese auch die Revision nach belieben zurücknehmen und es vergeht wieder Zeit. Der aktuelle Fall als Fall der Spielers als Kläger hätte dem einen Riegel vorschieben können.

Aber es nützt al das Palavern nun nichts, wir müssen damit jetzt erstmal leben und schauen, was unsere Anwälte daraus zaubern. Alles andere führt sowieso zu nichts.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #44 am: 04 März 2024, 19:14:47 »
Welche LG sind das den? Ich versteh euer Gedanke nicht. Wir haben sicherlich bei mind. 15 OLG bei OC Entscheidungen. Bei Sportwetten 5-6 OLG Entscheidungen. Wie sollen die weiteren OLG‘s entscheiden???

Und wenn ein OLG Pro Casino entschieden hat kann es nur bei Sportwetten Pro entscheiden! Es geht um die, die neu Klagen!
Die RA werden weiter sagen es gibt keine höchstrichterliche Entscheidung!
Die Anbieter können mit den Rückzahlung leben. Wenn das OLG nach dem LG schon entschieden hat würde es mich nicht stören wenn ich verliere! Das OLG wird die Entscheidung kippen!

Man weiß auch nicht wie die sich abgesprochen haben. Kann sein das die dafür andere Verfahren auch beenden…

Wenn man geklagt hat sollte man sich auf sein Verfahren konzentrieren!  Sprich ob sie Nichtzulassungsbescherde oder Revision einlegen! Wenn man Geld bekommt stört mich das nicht!

Die OLG‘s werden weiter der herrschenden Meinung entscheiden! Ruhe bewahren und Geduldig bleiben!
« Letzte Änderung: 04 März 2024, 19:18:28 von Zocker »

 

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