Eigentlich sollte es egal sein, ob eine Lizenz beantragt wurde oder nicht. Kein Anbieter war Erlaubnisfähig. Dienstleistung hin oder her. Wenn ich keine Erlaubnis habe, darf ich keine Dienste anbieten. Wenn ich keinen Führerschein habe, darf ich kein Auto fahren. Wenn ich keinen Meister im betrieb habe, oder selbst keiner bin darf ich keine Malerarbeiten ausführen/anbieten und und und.
ich kann 20 mal eine Lizenz beantragen.. Wenn ich die Bedingungen nicht erfülle, dann wird mit keine Genehmigung erteilt. Eigentlich ganz einfach. Wenn ich meine Dienste dann trotzdem anbiete muss ich damit rechnen, dass ich in so eine Situation komme wie sie für die Anbieter im Moment da ist.
Dazu kommen dann noch Gerichte die sich an der Nase herumführen lassen, für die kein Versäumnisurteil in Betracht kommt und stattdessen 500 € für die diplomatische Zustellung abkassieren, da die Klage übersetzt werden muss.