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BGH Urteil

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2685 am: 09 Dezember 2024, 18:57:23 »
Meine Berufungs-Verhandlung vor dem OLG (NRW) wurde nun für Anfang Oktober 25 terminiert.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2686 am: 09 Dezember 2024, 19:25:20 »
Klingt so gewählt da die hoffen bestimmt irgendwas vom EugH dann gehört zu ha en denke ich sonst wäre da ja echt sehr lang

Re: BGH Urteil
« Antwort #2687 am: 09 Dezember 2024, 19:49:15 »
Glaube ich nicht. Wann wurde denn Berufung eingelegt? Wenn es September oder Oktober war ist das ein normaler Zeitraum. EuGH tendenziell eher 2026.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2688 am: 09 Dezember 2024, 20:09:06 »
Tatsächlich September...

Worauf stützt ihr eure Aussage bzgl. 2026?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2689 am: 09 Dezember 2024, 21:09:40 »
Anwaltsschreiben
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2690 am: 10 Dezember 2024, 09:49:05 »
Bis Oktober, gibt's bestimmt wieder ein Dezernatswechsel und der neue Richter muss sich erstmal um die noch älteren und eiligeren Fälle kümmern. Schon ein paar Mal erlebt, oft erfolgt die Aufhebung auch sehr kurzfristig, mitunter auch gar nicht und man steht vor dem Saal. Dann hatte die Geschäftsstelle versehentlich nicht bescheid gegeben, da so viel zu tun usw, wenn man einen beim Gericht erreicht und das nicht um die Ecke ist, würde ich auf jeden Fall 24 Stunden vorher nochmal anrufen, ob der Termin tatsächlich stattfindet

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Offline Fury

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2691 am: 10 Dezember 2024, 10:15:20 »
Zum Glück wurde mein persönliches Erscheinen nicht angeordnet.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2692 am: 10 Dezember 2024, 11:25:19 »
Kann ich nur bestätigen… ein Jahr nach Einreichen der Berufung ist völlig normal.


Re: BGH Urteil
« Antwort #2693 am: 10 Dezember 2024, 11:38:49 »
Also bei mir war es deutlich kürzer knapp 5 Monate … wurde dann zwar vorher ausgesetzt aber den Termin gab es relativ  schnell

Re: BGH Urteil
« Antwort #2694 am: 12 Dezember 2024, 14:42:46 »
Seit ihr zu den Verkündungen vom Urteil hingegangen zum Gericht, macht das überhaupt Sinn? Ich glaube nicht das ein Anwalt sich die Mühe macht.
« Letzte Änderung: 12 Dezember 2024, 14:44:56 von Mahnwesen »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2695 am: 12 Dezember 2024, 15:45:07 »
kannst genauso gut das Verkündungergebnis telefonisch erfragen. der Anwalt wird sich in 9999,9 von 10000 Fällen nicht die Mühe machen, da er hierfür 0,00 Euro Mehrkosten erhält und das Ergebnis ja oder so auch nicht mehr beeinflusst werden kann. Mitunter aber auch sinnig.

Anders als im Strafverfahren, können die Zivilrichter im Verkündungstermin die Entscheidung verkünden, dass aus dienstlichen Gründen die Verkündung um 3-6 Wochen verschoben wird um ggf. erneut selbiges in 3-6 Wochen zu verkünden.

Insofern macht das Anrufen weitaus mehr Sinn, wenn du denn überhaupt da eine Person erreichst.

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2696 am: 13 Dezember 2024, 11:03:30 »
Danke;
 @Istvoelligegal, für Deine rege Beteiligung und Deine plausiblen hilfreichen Sichtweisen. Manchmal weiß ich nicht, wer da schreibt - DU oder ein Ghostwriter? Weiter so! Das lenkt die Gedanken in neue Gleise.  ;)
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #2697 am: 13 Dezember 2024, 15:58:46 »
Ich habe das Gefühl dass IVE anscheinend grundsätzlich nur schlechte Erfahrungen gemacht hat und das allgemein so einschätzt.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2698 am: 17 Dezember 2024, 14:33:00 »
Eine Richterin in der ersten Instanz in Teilzeit, verfügt im November 2023, daß der erste Termin im November 2024 stattfinden soll.
Im Juni 2024 wird der Termin aufgrund Wechsel Dezernat auf März 2025 verschoben.
Jetzt verfügt die Richterin, daß aufgrund Mutterschutz der Termin von März 2025 auf Dezember 2025 verlegt werden muss.

Es geht um knapp 20.000 Euro.

Vollkommen logisch, daß man sich in solchen Konstellationen den Glauben an einen funktionieren und effektiven Rechtsstaat verliert und auch Vergleiche im Bereich von 40% für sich in Betracht zieht.

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2699 am: 17 Dezember 2024, 18:02:21 »
Ja, einfach geisteskrank. Aber ich warte auch schon fast 2 Jahre auf eine Urteilsverkündung, obwohl alles spruchreif war. Keiner weiß warum, ausgesetzt wurde dieser Fall nicht...nur ein anderer Fall am selben LG.
Vielleicht gehen meine Richterinnen ja dann auch noch paar Jahre in den Mutterschutz...als Casino würde ich aus dem Lachen nicht mehr rauskommen

 

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