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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2595 am: Gestern um 18:31:32 »
Also auch schon fast 1 1/2 Jahre.. Dann wirds bei Sportwetten nicht anders aussehen

Re: BGH Urteil
« Antwort #2596 am: Gestern um 18:49:13 »
Mit diesem Urteil kann der EUGH nur für die Spieler, welche die Einzahlungen zurückfordern urteilen. Wenn die Casinos daß jetzt nicht kapieren, zahlen Sie die nächsten Monate, bis das Urteil kommt nur Zinsen + Anwälte.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2597 am: Gestern um 18:50:19 »
Bei Casino am EuGH ist der Unterschied dass dieses Verfahren vom EuGH selbst ausgesetzt wurde da wichtige Unterlagen aus Malta nicht vorgelegt wurden.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2598 am: Gestern um 19:30:14 »
https://rechtsanwalt-krau.de/eugh-rechtssache-c-429-22-online-casino/

mein Reden von Anfang an, warum hier manche Anwälte die Sache so verkomplizieren, obwohl das genau so drin steht, dass der gewöhnliche
Aufenthalt von Bedeutung ist, und der Urlaub, etc. absolut keine Rolle spielt, habe ich nicht verstanden, aber gut, dass der Europäische Gerichtshof
hier klar Stellung bezieht.

Manche rechnen hier Verluste vom Ausland aus, manche verlieren ihre Klagen, weil sie nicht mehr wissen, ob sie vielleicht doch von Spanien aus
gespielt haben, usw., danke danke danke, dass das 0,00 von Bedeutung ist, wenn der gewöhnliche Auifenthalt Deutschland ist, dann gilt deutsches
Recht.

hier gabs auch mal einen Experten, der das vollkommen anders gesehen hat, aber von dem hört man auch nichts mehr.

hoffentlich werden einige Anwälte auf Schadensersatz verklagt, wenn die hier Auslandseinsätze herausgenommen bzw. nicht miteinbezogen haben, weil die gesagt haben,
die könne man nicht durchsetzen, weil das Recht in Timbuktu Anwendung findet, wenn in Timbuktu im Urlaub Geld verspielt wurde.
« Letzte Änderung: Gestern um 19:36:11 von Istvoelligegal »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2599 am: Gestern um 19:54:07 »
Naja die Anwälte würde ich da nicht direkt in die Pflicht nehmen … ich denke ja auch das Auslandseinsätze ja in der Regel die Minderheit sind und es damals halt nicht genau bekannt war


Ich bin aber schockiert, dass die ganze Sache 2 Jahre gedauert hat … 🙈

Re: BGH Urteil
« Antwort #2600 am: Gestern um 21:17:21 »
Das Ganze ist doch schon alt? Die Entscheidung wurde doch bereits vor Monaten veröffentlicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2601 am: Gestern um 22:01:20 »
möglich. ich jedoch wusste nicht dass sich das EuGH dazu geäußert hat. Wenn das schon bekannt ist, dann sry.

 

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