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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2370 am: Gestern um 19:50:51 »
Wer entscheidet über die Beschwerde? Der Richter selbst?

Glaub auch nicht das es etwas bringt, da vorher schon 3 Seiten geschrieben wurden wieso nicht ausgesetzt werden sollte.

Beispiel als 1 Gericht sollte das LG ein Urteil sprechen, da in allen Verfahren Berufung eingelegt wird. Das wissen wir ja auch alle.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2371 am: Gestern um 20:58:42 »
Zuerst der gleiche Richter, der muss dann, wenn er nicht abhilft, dies zum OLG weiterleiten.


Vielleicht ist ja das mit bestreiten mit der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung, auch nicht so verkehrt. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, keine ordnungsgemäße Vertretung und keine ordnungsgemäße Vertretung, darf der Vortrag nicht berücksichtigt werden.



Re: BGH Urteil
« Antwort #2373 am: Heute um 12:00:21 »
Warst Du schonmal in Thailand beim Thai Boxing? Dort kannst Du vor einem Kampt auf die rote oder blaue Ecke wetten. Es gehen mehrere thailändische Wettleute um, die die Wetten annehmen. Allerdings in folgendem Stil (alles smart durchdacht!):

Es gibt mehrere Kämpfe. Die Sieger sind vorab festgelegt. Oft kämpft ein Thai gegen einen Ausländer. Grund: Die Ausländer wetten natürlich gerne auf ihren Landsmann. Mehrere Wettanbieter rennen durch die Reihen und rufen: red, blue, red, blue...
Wissen sie, dass der blaue Kämpfer gewinnt und du wählst blau, sagt der Wettanbieter "no, I am blue". Machst Du die Wette dann, hast Du verloren. Bestehst Du auf blau, versucht er Dich nochmal auszutricksen und wenn es nicht klappt, geht er einfach. So gibt es für ihn nur gewonnene Wetten.

Kommt es zum Aufstand einiger Touris (als ich da war waren es Australier, die sich betrogen fühlten, weil ihr Kämpfer klar!!! besser war und verlor), dann kommt die Polizei und holt die Touris raus. Ende!

Es ist alles nur Illusion :)

*

Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2374 am: Heute um 14:04:32 »
Mein Magen sagt mir ... das Jägerschnitzel war keine Illusion ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #2375 am: Heute um 14:25:16 »
Das liegt schwer im Magen wa😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2376 am: Heute um 15:55:57 »
Der Termin hat bereits festhalten vor 6 Monaten stattgefunden und danach wurde die Urteils Verkündung mehrfach verlegt!! Vor paar Tagen ist nun die Aussetzung gekommen! Also echt unglaublich!

mit welcher begründung wurde die urteilsverkündung verlegt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2377 am: Heute um 16:15:28 »
Krankheit, Kind krank,  dienstliche Gründe, ohne näher darauf einzugehen ..

anders als beim Strafgericht, in denen strenge Urteilfsbegründungsfristen gelten, haben Zivilgerichte ein paar mehr Freiheiten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2378 am: Heute um 17:08:05 »
Krankheit, Kind krank,  dienstliche Gründe, ohne näher darauf einzugehen ..

Für istvoelligegal gibt es nur diese Gründe.. Ich kann dich aber beruhigen. Es gibt weitaus mehr Gründe. Nicht die Richter sind befangen, du bist befangen  ;D

Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist, dass die meisten Gerichte auf den EuGH warten..

Re: BGH Urteil
« Antwort #2379 am: Heute um 19:47:30 »
lol, wenn sie auf den EuGH warten, können sie genau so gut mit der Begründung aussetzen

 

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