@Dennis47 Es ist die EuGVVO, also eine europäische Verordnung und damit in allen EU-Mitgliedsstaaten sofort umsetzbar.
Dieser Ordre Public-Scheiß ist der größte Abfall, auf den man sich stützen.
Ein Ausschnitt aus Wikipedia zu ordre public:
Zudem ist sowohl bezüglich des kollisionsrechtlichen als auch bezüglich des anerkennungsrechtlichen Ordre-public-Vorbehalts anerkannt, dass die jeweiligen Vorbehaltsklauseln eng auszulegen und nur in Ausnahmefällen anzuwenden seien.
Und die ordre public der Bananenrepublik wurde um Bill 55 ergänzt mit folgendem Inhalt:
Das Gericht wird die Anerkennung und/oder Vollstreckung in Malta -jedes- ausländischen Urteils und/oder Beschlusses, der in einer Klageart gemäß Unterabschnitt (a) erwähnt ist, ablehnen."
Das nenne ich eng ausgelegt - nämlich zu engen 100 %.
Schwerwiegende finanzielle Folgen sind immer noch keine Verstöße gegen die ordre public.
Wenn eine Familie in Deutschland lebt und der Vater will zurück nach z.B. Saudi-Arabien, dann sieht das saudi-arabische Gesetz vor, dass das Kind bei Trennung immer zum Vater kommt - IMMER. Das Kind will aber in Deutschland mit seiner Mama leben und sich hier entfalten. Da greift die deutsche ordre public, weil das Kind hier lebt und dieser Zwang gegen deutsche Grundrechte verstößt. Hier greift die deutsche ordre public und wird über die saudi-arabischen Gesetze gestellt, weil es gegen die DEUTSCHEN WERTVORSTELLUNGEN VERSTÖẞT.