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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2355 am: Gestern um 12:33:18 »
Ich würde soweit gehen und behaupten, das Casinos mit deutschen Standorten durchaus vollstreckbar sind. Die sind ja meist auch in Marketing von diversen Fußballvereinen hier vor Ort verankert und wollen es auch bleiben.
Aber Casinos in Malta selbst und zwar ausschließlich nur dort ansässig, werden auf Kurz oder Lang nur schwer zu bekommen sein.

Es ist ja nicht erst mit diesem verabschiedeten Gesetz so. Die EU Verordnungen/Richtlinien sehen ja sogar vor, das Vollstreckungen von einem Mitgliedsstaat nicht umgesetzt werden müssen, wenn sie gegen nationale Gesetze bzw. Interessen verstoßen. Mit ihrem "Bill55" hat die Regierung in Malta das nochmal grundlegend manifestiert. Ich habe entsprechende Zitate aus den EU Richtlinien schon mehrfach hier gepostet. Deswegen glaube ich nicht dran, dass das gekippt wird. Vor allem nicht auf EU Ebene. Dafür sind die Steuereinnahmen Maltas zu sehr von diesem Glücksspiel Sumpf abhängig.

So traurig das auch ist!

Re: BGH Urteil
« Antwort #2356 am: Gestern um 13:30:01 »
@Dennis47 Es ist die EuGVVO, also eine europäische Verordnung und damit in allen EU-Mitgliedsstaaten sofort umsetzbar.

Dieser Ordre Public-Scheiß ist der größte Abfall, auf den man sich stützen.

Ein Ausschnitt aus Wikipedia zu ordre public:
Zudem ist sowohl bezüglich des kollisionsrechtlichen als auch bezüglich des anerkennungsrechtlichen Ordre-public-Vorbehalts anerkannt, dass die jeweiligen Vorbehaltsklauseln eng auszulegen und nur in Ausnahmefällen anzuwenden seien.
Und die ordre public der Bananenrepublik wurde um Bill 55 ergänzt mit folgendem Inhalt:
Das Gericht wird die Anerkennung und/oder Vollstreckung in Malta -jedes- ausländischen Urteils und/oder Beschlusses, der in einer Klageart gemäß Unterabschnitt (a) erwähnt ist, ablehnen."
Das nenne ich eng ausgelegt - nämlich zu engen 100 %.
Schwerwiegende finanzielle Folgen sind immer noch keine Verstöße gegen die ordre public.

Wenn eine Familie in Deutschland lebt und der Vater will zurück nach z.B. Saudi-Arabien, dann sieht das saudi-arabische Gesetz vor, dass das Kind bei Trennung immer zum Vater kommt - IMMER. Das Kind will aber in Deutschland mit seiner Mama leben und sich hier entfalten. Da greift die deutsche ordre public, weil das Kind hier lebt und dieser Zwang gegen deutsche Grundrechte verstößt. Hier greift die deutsche ordre public und wird über die saudi-arabischen Gesetze gestellt, weil es gegen die DEUTSCHEN WERTVORSTELLUNGEN VERSTÖẞT.
« Letzte Änderung: Gestern um 13:35:29 von Mr. Nobody »

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2357 am: Gestern um 13:48:06 »
Das Beispiel mit dem Kind bestätigt doch genau das, was Dennis gesagt hat; die Ordre Public eines einzelnen Landes kann über internationales Recht gestellt werden, wenn sie im Widerspruch zu dessen eigenen Wertvorstellungen und / oder 'Gerechtigkeitsverständnis' stehen.

- Was bei Bill55 auch der Fall ist, zumindest legt Malta es so aus. Auch wenn ich das ebenfalls für ziemlich vermessen halte - so ganz ohne 'Grundlage' ist deren Handeln dennoch nicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2358 am: Gestern um 14:31:50 »
Der einzige Nutzen ist für die Casinos in Malta und die Steuern…. Alle anderen Staaten in der EU und somit die Bürger (Kläger,Gerichte) werden mit Füßen getreten. Das kann und wird so nicht bestehen bleiben in diesem Jahrhundert tut mir leid. Absolut lächerlich das überhaupt alles so lange dauert bis es gekippt wird und andere Dinge werden im Eilverfahren geklärt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2359 am: Gestern um 15:29:41 »
Eigentlich wurde ja schon alles gesagt. Diese europäische Regelung ist per se nicht falsch Gerade wenn es um die genannten sozialen Aspekte geht. Aber sie wird von Malta aus ökonomischen Gründen maßlos missbraucht für die eigenen wirtschaftlichen Interessen auf Kosten vieler süchtigen Menschen in diesem und anderer europäischer Länder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2360 am: Gestern um 17:27:55 »
Puhhh da war ja heute wieder was los.
Der beste Beitrag kam von Ilona.

Einige unterschätzten hier unsere Anwälte sowie das EuGH maßlos. Malta ist nicht nur Bill55 da steht auch gehörig der Geldwäsche Verdacht im Raum. Und auch an nach Bill 55 wird gedacht.

Nicht euphorisch aber zuversichtlich nach vorne schauen heißt es.

Und die Zeit des Wartens zur gefestigten Spielfreiheit nutzen. Denn ohne die bringt auch Erfolg vor Gericht nicht viel.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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