Ihr habt eure Fälle aber mit den Fragen verglichen, die der BGH an den EuGH gestellt hat, oder?
Ich bin Laie, aber bei mir macht es z.B. gegen den Roten schon Sinn, darauf zu warten, weil damals eine Lizenz beantragt wurde. Bei meinem anderen Fall wäre Aussetzen sinnlos, weil die Fragestellung gar nicht relevant ist, da der Anbieter damals keine Lizenz beantragt hat und somit auch nicht „benachteiligt“ wurde. Dass EU-Länder bei Schutzgesetzen eigene Regeln aufstellen dürfen, hat der EuGH schon bestätigt. Es ist nur Spielen auf Zeit. Wird immer deutlicher.
Bevor ich es vergesse. Beide Gegenparteien haben natürlich Aussetzung beantragt.