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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2160 am: 25 September 2024, 18:19:34 »
Das ist doch auch die Gesellschaft, die erst gar keine Auskünfte bzgl. der Transaktionen auf dem Spielerkonto gibt, oder?


Re: BGH Urteil
« Antwort #2161 am: 25 September 2024, 18:56:28 »
Eigentlich schon, wurde mit der Zeit nur immer weniger..

Re: BGH Urteil
« Antwort #2162 am: 25 September 2024, 22:06:26 »
Weiß man eigentlich wie viele Verfahren genau deswegen ausgesetzt werden ? Kann man das Zahlen technisch in irgendeiner Form erfassen - ich denke mir halt das der EuGH auch sehen muss, da hängen x Vorgänge dran wir kommen vielleicht mal n bisschen in Quark mit dem Thema... und reizen nicht die volle Laufzeit aus?

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2163 am: 25 September 2024, 22:28:34 »
Ja, natürlich.
Weil die ja sonst nichts zu tun haben, und die anderen Fälle, bei denen dort eine Verhandlung ansteht, eh nur Lappalien sind, für die sich keiner interessiert, und bei denen nichts 'dranhängt'.

Deshalb sind sie ja auch vor dem EUGh gelandet.

Leute, die Welt dreht sich nicht nur um euch...
« Letzte Änderung: 25 September 2024, 22:42:45 von TAL »

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2164 am: 26 September 2024, 06:05:28 »
Hi Blubberblase!

Herr Cocron meinte im Sonntagscafe, dass immer mehr Gerichte die Aussetzung zurücknehmen. Hilfreich ist da ein Antrag, den Dein Anwalt im Fall der Fälle stellen muss. Ich weiss nicht mehr, wie er heißt, Dein Anwalt sollte es aber wissen.
Wie viele Gerichte aussetzen oder nicht ist schnurzegal, was DEIN Gericht macht, das ist wichtig.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #2165 am: 26 September 2024, 08:32:32 »
Schon alles lustig.

Der Anwalt sagt, man solle einen Antrag stellen, der PKF, der mit dem Anwalt zusammenarbeitet sagt, dass das nichts bringt, außer kosten  ;D

..und dann wundert man sich warum man anfängt zu spekulieren  ;D

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2166 am: 26 September 2024, 09:00:16 »
Ich bin da unwissend ... welche Kosten sollen denn da entstehen, außer der Ausstellung des Antrags? Der wird einmal aufgestellt und die Textbausteine werden für 1000 andere Verfahren auch noch benutzt. Der PKF sollte doch auch ein Interesse daran haben ein Urteil kurzfristig zu erreichen? Wenn er es nicht macht, würde ich ihm auf die Finger klopfen und wenn das nicht reicht, übers Knie legen ... Irgendwo habe ich noch einen Teppichklopfer, den stelle ich gerne zur Verfügung! Mit ein wenig Stacheldraht lässt sich die Effizienz steigern ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2167 am: 26 September 2024, 09:19:53 »
Der Fortsetzungsantrag kostet nichts.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2168 am: 26 September 2024, 09:36:05 »
Gerade die Antwort erhalten. Soll in meinem Fall nichts bringen. Anbieter Rot.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2169 am: 26 September 2024, 09:57:55 »
Was hat der Anbieter mit dem Fortsetzungsantrag zu tun? Es gab die Tage ein Artikel von CLLB das OLG München wird die Berufung zurückweisen. Die Stimmung wird sicherlich auch bei den Fortsetzungsanträgen zu Gunsten von uns kippen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2170 am: 26 September 2024, 09:59:34 »
Diese Frage kann ich dir nicht beantworten. Meine Kanzlei ist CLLB. So viel zu dem Artikel.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2171 am: 26 September 2024, 10:06:49 »
Irgendwie ganz komisch alles. Lt. Eigenen Angaben sollen wieder Verfahren aufgenommen werden dann die Aussage bringt eh nichts. Sehr interessant

Re: BGH Urteil
« Antwort #2172 am: 26 September 2024, 11:28:47 »
Hallo

Mein Verfahren wurde ausgesetzt an einem LG in NRW.

Mein Anwalt hat Beschwerde eingelegt und nun warten wir auf Antwort vom Gericht.


Re: BGH Urteil
« Antwort #2173 am: 26 September 2024, 11:54:05 »
Bei einem Fall von mir hat der Anbieter nicht reagiert und dennoch erwägt das Gericht auszusetzen. Ebenfalls NRW.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2174 am: 26 September 2024, 12:03:26 »
Ihr habt eure Fälle aber mit den Fragen verglichen, die der BGH an den EuGH gestellt hat, oder?
Ich bin Laie, aber bei mir macht es z.B. gegen den Roten schon Sinn, darauf zu warten, weil damals eine Lizenz beantragt wurde. Bei meinem anderen Fall wäre Aussetzen sinnlos, weil die Fragestellung gar nicht relevant ist, da der Anbieter damals keine Lizenz beantragt hat und somit auch nicht „benachteiligt“ wurde. Dass EU-Länder bei Schutzgesetzen eigene Regeln aufstellen dürfen, hat der EuGH schon bestätigt. Es ist nur Spielen auf Zeit. Wird immer deutlicher.

Bevor ich es vergesse. Beide Gegenparteien haben natürlich Aussetzung beantragt.

 

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