Klar - denn da steht ja "Unterm Strich sieht das OLG München keine Erfolgschancen für die Berufung und wird sie daher voraussichtlich zurückweisen. Es gebe auch keinen Grund, das Verfahren bis zu einer weiteren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auszusetzen, da der EuGH die entscheidenden Rechtsfragen bereits geklärt habe."
Das liest sich so, als wäre das eine Aussage vom OLG München und nicht vom Anwalt...
Deswegen hat mich auch die Entscheidung des BGHs gewundert, den Sachverhalt dem EuGH (nochmals) vorzulegen.
Soweit mir bekannt ist, hat sich der BGH darin aber auch klar pro Verbraucher positioniert.