Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 2712 Antworten
  • 205892 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #2040 am: 08 September 2024, 19:09:16 »
Hat dir das dein Anwalt gesagt? Ich finde im kompletten Netz nichts darüber wer damals eine Lizenz beantragt hat. Würde mich schon interessieren.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2041 am: 08 September 2024, 19:32:03 »
Geht auch nur um Sportwetten. Das stand so in einem Schreiben an die Gegenseite. Ich hoffe, dass das stimmt😂

*

Offline Eddy

  • ****
  • 101
Re: BGH Urteil
« Antwort #2042 am: 08 September 2024, 20:30:03 »
Tatsächlich hat der betreffende "Anbieter" damals eine Lizenz beantragt(Hat GPT auch bestätigt). Hier kommt es dann auf den Zeitraum an. Der Betreiberwechsel erfolgte ja irgendwann in 2018. Von daher stimmt das mit der Nichtbeantragung je nach Zeitraum.
« Letzte Änderung: 08 September 2024, 20:39:46 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2043 am: 08 September 2024, 21:23:35 »
Mein Verfahren ist zwar ausgesetzt, was ich eigentlich nur verstehen möchte, warum setzt ein Gericht ein Verfahren mit der Begründung:

In dem Verfahren I ZR 90/23 hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen
Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters
von Sportwetten der Erstattung von Verlusten entgegensteht, die Spieler im Rahmen unerlaubter
Online-Sportwetten erlitten haben. Fraglich ist, ob die im Rahmen unerlaubter Online-Angebote
geschlossenen Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden können, wenn
das Konzessionsverfahren möglicherweise unionsrechtswidrig ausgestaltet war. aus, wenn das gleiche Gericht eine Jahr zuvor SO:

Dem steht auch die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für die Veranstaltung von Online-Sportwetten nicht entgegen. Der Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit war zur kohärenten und systematischen Förderung der mit ihm verfolgten Gemeinwohlzwecke geeignet und hielt sich in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Dabei steht es grundsätzlich den Mitgliedstaaten zu, das nationale Schutzniveau zu bestimmen (BVerwG, a.a.O., Rn. 39, juris). Auch der BGH geht unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung von der fortbestehenden Unionsrechtskonformität der Regelungen in § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2012 aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2021, I ZR 194/20, Rn. 45, juris), ebenso die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 20. September 2022, 18 U 538/22; OLG Dresden, Urteil vom 27. Oktober 2022, 10 U 736/22, Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2022, 19 U 51/22, Rn. 53, juris). Indem die Beklagte ihr Onlineangebot der Klägerin an deren Wohnsitz in -. zugänglich gemacht hat, hat die Beklagte, die unstreitig bis zum 9. März 2021 über keine Erlaubnis nach § 4 Abs. 5 GlüStV verfügte, hiergegen verstoßen. geurteilt hat?!?!?!

Ich möchte es einfach  nur verstehen? Können Gerichte Urteile wie sie lustig sind? Gibt es überhaupt Gesetze oder Urteilen die nach Lust und Laune? ;D



Re: BGH Urteil
« Antwort #2044 am: 08 September 2024, 22:13:36 »
Der gleiche Richter?
Ist doch auch in der freien Wirtschaft so dass der eine es so sieht und der andere Entscheider Bedenken hat. Alternativ befasst sich der eine evtl tiefer mit der Materie als der andere.
Und die Angst Fehler zu machen.
Das beschissene am Rechtssystem ist doch leider dass nur eingebrachte Argumente geprüft und abgesegnet werden dürfen. Heißt ganz einfach wenn wir mal einfach annehmen die Gegner bekämen in diesem Punkt recht muss das Gericht dies bestätigen auch mit dem Wissen dass die nächste Klage bzgl Verstöße bei zB Cashout, Casino und Wetten auf einer Seite etc das ganze wieder umkehren würden.
Und für die OC'S brächte das dann jetzt 1 -1,5 Jahre Zeit und bei der nächsten Vorlage wieder.
Das ist eine Farce
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #2045 am: 08 September 2024, 22:21:07 »
Ich habe das Glück, dass mein Anbieter sich nie beworben hatte um eine Lizenz.

…Aber nicht böse gemeint, wenn sich ein Anbieter schriftlich aktiv darum bemüht hat, verbessert das seine Situation trotzdem. Das ist die Begründung der Aussetzungen, die ja trotzdem für uns ausgehen wird wenn wir ehrlich sind. Allerdings… Aussetzung kann ich verstehn.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2046 am: 09 September 2024, 10:46:42 »
NRW und ausgesetzt.
Es wird auf die Entscheidung des EUGH gewartet.

Nun kann ich erstmal ca 1,5 Jahre warten.


Re: BGH Urteil
« Antwort #2047 am: 09 September 2024, 11:24:25 »
Rechne mal mit 3. Mit Glück 1,5 Jahre bis zur Entscheidung des EuGH. Auch wenn das keiner hören möchte...

Re: BGH Urteil
« Antwort #2048 am: 09 September 2024, 11:29:12 »
Die meisten Landgerichte in Baden-Württemberg setzen nicht aus. Ich habe in den letzten Woche mein Urteil erhalten und habe zu 100% recht erhalten. Es ging nur um Online-Sportwetten, aber der Anbieter (mittlerweile GGL-Lizenz) hat das 1.000€ Limit nicht eingehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es kann noch Berufung eingelegt werden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2049 am: 09 September 2024, 12:02:47 »
Das ist total verrückt.
Mein Anwalt hat mir mitgeteilt, dass zum Beispiel in NRW am gleichen Landgericht eine Kammer aussetzt und die andere nicht.

Es liegt stark am Richter.

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.421
Re: BGH Urteil
« Antwort #2050 am: 09 September 2024, 12:28:33 »
Als ich 14 Jahre alt wurde, da durfte ich selbst entscheiden, ob ich am Religionsunterricht teilnehmen wollte oder nicht. Die Religionslehrerin mahnte uns dann wirklich nur aus Gewissensgründen den Unterricht abzuwählen und nicht etwa aus gewissen Gründen.
Keine Ahnung, wieso ich mich gerade daran erinnere ... :)

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #2051 am: 09 September 2024, 13:40:58 »
Gut, das ich nie am Religionsunterricht teilgenommen habe, also weiß ich auch  nicht was du meinst  ;D

Bin ich nun entschuldigt?
« Letzte Änderung: 09 September 2024, 13:43:48 von Bobby Speedy Ewing »

*

Offline IRA

  • ***
  • 62
Re: BGH Urteil
« Antwort #2052 am: 09 September 2024, 14:26:09 »
Ich habe 1 Jahr und 8 Monate auf meine Urteilsverkündung gewartet. Die wurde mehrmals verschoben, sodass sie insgesamt 16 Wochen verschoben wurde um dann das Verfahren auszusetzen. Ich sehe das aber entspannt. Allein die Zinsen sind schon ein neues Familienauto =)


Ich will einige von euch mal sehen, wenn die Beklagtenseite nach der ganzen EuGH Vorlage/Urteil, Insolvenz anmeldet, was dann hier los sein wird. Denn man muss immer schauen, wen man gerade verklagt. Hat die Beklagte vllt. derzeit über 1000 Verfahren anhängig? Im Durchschnitt geht's ja schon um 5 bzw. 6 stellige Beträge. Es gibt ja jetzt schon vereinzelnd User hier, die davon sprechen, nach einem Urteil kein Geld erhalten zu haben. Da würde ich mir jetzt nicht gerade die Hände reiben....


Re: BGH Urteil
« Antwort #2053 am: 09 September 2024, 14:41:05 »
Alles gut IRA. Für mich wären die gewonnen Klagen ein Bonus. Ich denke hier ist aber von a bis z alles dabei. Von Urlaubsgeld bis Existenzangst.

Ich stelle mich auf alles ein. Der ein oder andere Anbieter wird mit Sicherheit untertauchen. Aber wie schon geschrieben. Ich sehe das entspannt und warte einfach.

Was mich manchmal einfach nervt ist, dass manche Entscheidungen keinen Sinn ergeben und manche Gründe erfunden sind um Zeit bis zu einem gewissen Datum zu ergaunern.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2054 am: 09 September 2024, 18:11:20 »
Gegenseite will den pKF Vertrag sehen und prüfen ob meine Forderung abgetreten sind.

Kann mir das jemand erklären?

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums