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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1905 am: 15 August 2024, 10:45:38 »
Vor wenigen Tagen gab es am Landgericht München eine Verhandlung zwischen dem DFB und Ikke Hüftgold.

Ikke Hüftgold hat während der EM die „Party-Nationalmannschaft“ gegründet und Trikots und Trink-Spiele verkauft.
Er verwendete als Logo ein Adler mit Bierkrug.


Der DFB hat Aufgrund der Verwechslungsgefahr mit dem DFB-Logo eine Unterlassungsklage eingereicht.

Das LG München bestätigte dies.
Das Logo muss weg.
Die Kosten für Gericht, Anwälte und Trikots die nicht mehr verkauft werden belaufen sich auf 71.000€.


Der DFB machte den Vorschlag, die eigenen Anwaltskosten zu übernehmen.
Ebenfalls dürfen die bereits gedruckten Trikots verkauft werden. Der Erlös müsse aber gespendet werden.


Hüftgold sagte daraufhin:
„Von der Bundesliga bis zur Kreisklasse ist alles von Biermarken gesponsert, Spielanbieter auf den Trikots. Damit treiben die Verantwortlichen Kinder zum Alkohol und zur Spielsucht. Da zahle ich lieber die Kohle und kämpfe weiter!“

Er macht dem DFB einen Gegenvorschlag: Der Verband solle Verträge mit Wettanbietern kündigen und keine weiteren Kooperationen mit Sportwettenanbietern und Casinos eingehen. Ihn stört besonders: „Kinder werden hineingezogen, weil die Werbung auch bei Videospielen (z. B. bei FIFA24, Veltins-Arena, Anm. d. Red.) zu sehen ist.“


Ein Deal, auf den wiederum der DFB nicht eingehen wollte.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1906 am: 15 August 2024, 11:48:44 »
Ich glaube man braucht gar nicht so viel in die Tiefe gehen.
Alleine das der Sponsorvertrag mit Adidas gekündigt worden ist zeigt alles beim DFB..

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1907 am: 15 August 2024, 13:09:02 »
DFB, DFL, UEFA, FIFA, IOC etc. hier geht es nur um eines, Geld. Höher, weiter, schneller koste es was es wolle. Und außen herum zB die Politik jubelt alles ab. Sinnlos sich darüber Gedanken zu machen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1908 am: 15 August 2024, 13:47:47 »
Wie schön ruhig das hier geworden ist  ;D Einfach eine Bestätigung dafür, dass wir nie ausreichend aufgeklärt wurden. Seit dem BGH Beschluss ist die Spekulationsrate bestimmt um 90% gesunken  ;D :)


haltet durch =)

Re: BGH Urteil
« Antwort #1909 am: 15 August 2024, 14:37:42 »
Es gibt nichts mehr zu spekulieren😂 Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1910 am: 15 August 2024, 16:07:50 »
och...ich hätte da noch etliche Spekulierungspunkte :))

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1911 am: 15 August 2024, 16:23:56 »
Lass gut sein 😊
LG Ilona

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1912 am: 15 August 2024, 16:38:27 »
(aber) nur noch 77 bzw. nach meinem Post 76 bis zum 2.000sten Beitrag in diesem Thread und für den 2.000er einen Mars-Riegel (  ;D ), wie versprochen!
--Meist ist Geist geil--

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1913 am: 15 August 2024, 16:58:05 »
Ich lege noch drei Duplos drauf, wenn dieser Beitrag dann mindestens einen Konjunktiv und einen schlecht umschriebenen Anbieternamen enthält.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1914 am: 15 August 2024, 17:00:41 »
Vielleicht sollte ich an die Spitze der GGL. Wer voted für mich?
Rubbel spricht doch immer davon, etwas zu ändern...also los!

Ich frage mich gerade, ob man von dem Gehalt als Leiter der GGL überhaupt leben kann? 1-Zimmer in einer 4er WG?
« Letzte Änderung: 15 August 2024, 17:06:51 von wluchten66 »

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1915 am: 15 August 2024, 17:16:32 »

Zitat
Ich lege noch drei Duplos drauf, wenn dieser Beitrag dann mindestens einen Konjunktiv und einen schlecht umschriebenen Anbieternamen enthält.
(TAL)

Fantastisch! Wenn es jemandem gelingt, einen Anbieternamen im Konjunktiv zu schreiben (z.B. 'Tippiqueue'), dann leg' ich auch noch ein Knoppers obendrauf! (der genannte Name im Konjunktiv zählt aber nicht mehr mit!!)
--Meist ist Geist geil--

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1916 am: 15 August 2024, 17:20:19 »
Hier die Aufgaben der GGL:

Lizenzvergabe: Die GGL ist für die Erteilung von Lizenzen für Glücksspielanbieter zuständig. Dies umfasst insbesondere Online-Glücksspiele wie Sportwetten, Online-Casinos und virtuelle Automatenspiele.

Überwachung und Kontrolle: Die Behörde überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die lizenzierten Glücksspielanbieter. Dazu gehört die Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes sowie die Bekämpfung von Geldwäsche.

Verfolgung illegalen Glücksspiels: Die GGL geht gegen illegale Glücksspielangebote im Internet vor. Dies kann durch die Sperrung von Webseiten, die ohne Lizenz operieren, oder durch rechtliche Maßnahmen gegen Anbieter geschehen.

Spieler- und Jugendschutz: Ein zentrales Ziel der GGL ist der Schutz der Spieler vor den Gefahren des Glücksspiels, insbesondere vor Spielsucht. Sie stellt sicher, dass die Anbieter entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie z. B. Einsatz- und Verlustlimits, Selbstsperren und Informationsangebote für gefährdete Spieler.

Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung: Die GGL informiert die Öffentlichkeit über die Gefahren des Glücksspiels und über die Möglichkeiten zur sicheren und verantwortungsbewussten Teilnahme.

Fast überall versagt...

Re: BGH Urteil
« Antwort #1917 am: 15 August 2024, 20:29:24 »
Wluchten, schau mal was der Vorstand vorher gemacht hat. Der kam aus der Politik und war glaub Staatssekretär, also hat er da schon nicht schlecht kassiert, dann wird er jetzt bestimmt nicht weniger.

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wluchten66

Re: BGH Urteil
« Antwort #1918 am: 15 August 2024, 21:13:40 »
vermutlich. Aber ne Flasche ist er allemal.
Vielleicht sollten wir eine Partei gründen zum Schutz der Bevölkerung. Die Zockblocker oder die Slotfreien oder sowas...

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Roy1234

Re: BGH Urteil
« Antwort #1919 am: 15 August 2024, 21:57:53 »
Seit wann ist Alk in den ganzen Riegeln weil ihr Mädels so außer Rand und Band seid?😁

 

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