Ich hab mir jetzt die Pressemitteilung durchgelesen. Das Problem ist, dass dieser Rechtsstreit, der an den Gerichtshof der europäischen Union nun vorgelegt wird, sehr schlecht vorbereitet ist. Denn dort geht es nicht um beispielsweise das höchst Einsatz Limit von 1000 € pro Monat. Denn der dortige Kläger hat von 2013-2019 bei dem Anbieter Glücksspielangebote in Anspruch genommen. So wie sich es aus der Pressemitteilung verlauten lässt, bleibt der Bundesgerichtshof von seiner Rechtsauffassung vom März 2024 gleich.
Der eklatante Unterschied zu dem Fall aus März ist der, dass der Anbieter in der Entscheidung von heute einen Antrag auf Erlaubnis damals gestellt hat, diesen aber nicht bekommen hat, weil das Vergabeverfahren seinerzeit rechtswidrig war. D.h. es geht in dem vorliegenden Fall von heute überhaupt gar nicht um die inhaltlichen materiellen Voraussetzungen.
Das bedeutet für mich Umkehrschluss, dass dieser Fall von heute sehr in die Karten der Anbieter spielt. Weil diese jetzt vor dem Gerichtshof der europäischen Union behaupten werden, da das Verfahren zur Vergabe der Konzessionen ja rechtswidrig und gegen das Union Recht verstoßen hatte, werden sie sich auf die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU berufen. Das bedeutet der europäische Gerichtshof kann sich gar nicht zu den Fragen hinsichtlich des Höchst Einsatzes von 1000 € äußern, so dass es eigentlich dazu angehalten ist, den Anbieter Recht zu geben. Damit würde dann die gesamte Rechtsprechung auf Seiten der Anbieter gebracht werden. So verstehe ich das.