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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1110 am: 27 Juni 2024, 19:33:26 »
Vor ewigen Jahren wurde mal von den Anbietern gegen das Monopol des Staates bei Glücksspiel geklagt.
Der EuGH gab den Anbietern Recht. Das Monopol Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU.

Also musste Deutschland ein Konzessionsverfahren einleiten.

Es gab dann eine Experimentierklausel beim GlüStV. (Siehe Google)

Es wurden 20 Konzessionen vergeben.
Die Anbieter die keine Konzessionen bekamen, klagten gegen das Verfahren.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Vergabe tatsächlich rechtswidrig war.





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Offline Speedy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1111 am: 27 Juni 2024, 19:36:46 »
Edit: vollkommen unnützes Vollzitat entfernt



Danke für die Antwort. Darfst dich auch gern Google statt Galieo nennen ;D
« Letzte Änderung: 27 Juni 2024, 19:52:05 von Olli »

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1112 am: 27 Juni 2024, 19:54:39 »
Böser Olli: Ob Speedy nun merkt, dass er nicht immer und immer wieder diese blöden Vollzitate nutzen soll?

Guter Olli: Äver sissssscher dat ... Dat is ene leeve Jung ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Speedy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1113 am: 27 Juni 2024, 20:02:52 »
Böser Olli: Ob Speedy nun merkt, dass er nicht immer und immer wieder diese blöden Vollzitate nutzen soll?

Guter Olli: Äver sissssscher dat ... Dat is ene leeve Jung ...

Ähm, Olli? Das war das erste mal, dass ich so ein Zitat poste, aber ist okay. Ich habe es bei anderen mehrmals gesehen, habe aber nicht dran gedacht. passiert. Kommt nicht mehr vor ;)
« Letzte Änderung: 27 Juni 2024, 20:06:09 von Speedy »

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Offline MMA

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1114 am: 27 Juni 2024, 20:03:47 »
Aus meiner Sicht ist das heute zwar ein stabiler Erfolg, jedoch wird die Gegenseite immer weiter aus Zeit spielen. Natürlich würde es eine menge bringen, wenn der EuGH das ganze in die Hand bekommt und dann letztinstanzlich den Sack zu machen, aber es würde auch wieder viel Zeit verstreichen.

Alleine die Tatsache, dass Malta als ein Land, welches IN DER EU ist, die Regeln dieser ignoriert, sollte einem sehr zu denken geben.

Ich rechne mit absoluter Rechtssicherheit nicht vor 2026 wenn ich Ehrlich bin.

 :-\

Re: BGH Urteil
« Antwort #1115 am: 27 Juni 2024, 20:05:32 »
… Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der BGH die Sache an die Vorinstanz zurückverweist. In der Verhandlung vom Donnerstag – nach der sich beide Seiten vorsichtig optimistisch zeigten – hatte darauf aber niemand gedrängt. Der BGH will seine Entscheidung am 25. Juli verkünden, teilte er am Donnerstagabend mit…

Quelle: FAZ
« Letzte Änderung: 27 Juni 2024, 20:11:41 von bobschi »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1116 am: 27 Juni 2024, 20:16:23 »
Hi SPEEDY,

genau, die Info über 1.000,00 € stand vorhin bei Staudt auf der Seite.
Angeblich sind die Einzahlungen, welche nach dem Oktober 2020 nicht mehr zurückzuholen.
Evtl. habe ich auch was missverstanden.
Aus meiner Sicht wäre es Blödsinn wenn man z. Bsp. Im Januar 2021 Einzahlungen über 1.000 € getätigt hat. Ist aus meiner Sicht genauso ein Verstoß.

Gruß
Nachtigall

« Letzte Änderung: 27 Juni 2024, 20:27:07 von Galileo »

Re: BGH Urteil
« Antwort #1118 am: 27 Juni 2024, 20:34:59 »
@Speedy
Der Einwand der gegnerischen Anwälte es wäre nicht korrekt die Anbieter zu bestrafen da sie die Konzessionen erhalten hätten müssen ist Nonsens. Selbst wenn das richtig wäre hätten sie es nicht anbieten dürfen sondern den langen Weg über's Gericht, zur Not bis nach Luxemburg bestreiten müssen. Da dieses Jahre gedauert hätte ohne Umsätze zu generieren haben sie den falschen Weg gewählt. Und jetzt im Nachhinein jammern auf höchstem Niveau. Ohne Worte!
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #1119 am: 27 Juni 2024, 20:43:15 »
Selbst wenn das richtig wäre hätten sie es nicht anbieten dürfen sondern den langen Weg über's Gericht, zur Not bis nach Luxemburg bestreiten müssen.

Das war auch die Argumentation des Kläger Anwalts.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1120 am: 27 Juni 2024, 20:48:32 »
Ich nehme das jetzt alles mal als gewonnen :))

Re: BGH Urteil
« Antwort #1121 am: 27 Juni 2024, 20:52:38 »
So leid es mir tut - nennt mich spassbremse oder was auch immer - aber recht habe und bekommen und Geld sehen sind so ungleiche paar Schuhe wie flip Flops und Wanderstiefel... die gegnerische Seite tüftelt doch schon lange an einem Plan aus der Sache wieder raus zu kommen... wie hier schon geschrieben wurde sehe ich hier auch die GGL deutlich deutlicher in der Pflicht nun zu reagieren...

Re: BGH Urteil
« Antwort #1122 am: 27 Juni 2024, 21:13:28 »
ist ja richtig. Easy einfach in die Liquidation...wie beim Baugewerbe, wenn die Tochter der Tochter pleite ist und die Schäden am Bau Schäden bleiben, weil sie keiner mehr bezahlt.
Aber: Wie Du sagst, es sind 2 Paar Schuhe, dann ist Deine Aussage auch ein zweites Paar Schuhe und hat erstmal mit dem Ausgang der BGH Verhandlung nichts zu tun. Erst Socken anziehen, dann Schuhe drüber.


Re: BGH Urteil
« Antwort #1124 am: 28 Juni 2024, 11:22:30 »
schön, dass die Pessimisten offensichtlcih nicht im Recht waren, auch hinsichtlich, dass der Fall schlecht aufbereitet wurde oder, dass der Anbieter Summe X zahlt um sich dem Verfahren zu entziehen, usw.
und, dass Prof. Dr. Köhler ja auch angesehen ist und der BGH sich vielleicht an Prof Dr. Köhler orientieren wird ... Gott sei dank nicht

Edit:
auch bemerkenswert, wie viele Anwälte, die oft noch nicht mal einfache Sachstandsanfragen in normaler Geschwindigkeit beantworten können, Zeit haben, dort persönlich aufzutauchen.
Bestimmt, weil es um die Sache geht und bestimmt nicht, weil es um ein Haufen relativ einfach generierter, hoher Anwaltskosten geht, da es im Prinzip immer um das gleiche geht mit wenigen Abweichungen.
« Letzte Änderung: 28 Juni 2024, 11:30:32 von Istvoelligegal »

 

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