Das sind die Spitzen-Verbraucheranwälte, hätte mich auch gewundert, hättest du das Protokoll bekommen.
kannst davon ausgehen, dass der PKF das Protokoll erhalten hat.
wenn im Protokoll dann steht, du hast das gesagt und das wurde nicht berichtigt, dann ist das die "prozessuale" Wahrheit.
falls dein Prozess in die Hose geht, würde ich ggf. bei einem Anwalt für Anwaltshaftung mir eine Erstberatung einholen.