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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #570 am: 23 Februar 2024, 16:37:46 »
Ja mein Anwalt meinte eben auch die Frage ist inwieweit das BGH sich dazu äußert ringsherum … meine Anwalt meinte das diese und auch andere finanzierter und Anwälte den Fall wohl net wegbekommen aber sich schriftlich jeweils äußern das dieser Fall kein Standard ist da mehrfach Limitverstöße und Verstöße gegen die wettarten und meist auch Casino und Sportwetten auf einer Seite angeboten ….

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #571 am: 23 Februar 2024, 22:53:16 »
Kommt der Fall nun doch sehen wir alt aus! Meine Infos lautete Ansage, da man sich mit Kläger geeignigt hatte. ( nicht Anbieter und Kläger) ihr wisst es ich meine.

Das wäre ne katastrophale, wenn dieser schlecht aufbereitet Fall am 7.3 verhandelt wird.

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Offline TAL

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #572 am: 24 Februar 2024, 08:40:27 »
Öhm...

Mußte es viermal lesen, bin mir aber immernoch nicht ganz sicher, ob ich das nun tatsächlich verstanden habe.

Damit war das jetzt irgendwie doppelt sinnfrei. Aber ist eigentlich auch egal.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #573 am: 24 Februar 2024, 11:06:20 »
Warten wir den Termin am 7.3 ab, wenn dieser stattfindet,

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #574 am: 24 Februar 2024, 11:27:17 »
Warten wir den Termin am 7.3 ab, wenn dieser stattfindet,

Irgendwie versteh ich dich nicht! In allem Respekt. Du sagst aus sicherer Quelle wird der Fall angeblich zurückgezogen. Dann teilst du den Artikel! Zumal der Artikel schon paar Tage alt ist. Die Presse ist zugelassen! Dann sagst der kann nicht mehr zurückgezogen werden. Du machst alle verrückt und dann auf ein Mal warten wir den Termin ab!

Hör auf die Leute hier verrückt zu machen!
In dem Artikel steht alles nach meiner Meinung detailliert drinne und wenn die schon Fälle finanzieren dann sollte die natürlich wissen was die sagen.

Ich denke hier aber auch das jede Kanzlei seinen „eigenen Fall“ vor dem BGH haben würde. Unterstelle ich mal. Die Anbieter wollen das nicht mit ihrem eigenen Geld weiter Klagen finanziert werden, deshalb gehen die immer weiter.!

Immer die Ruhe bewahren, das Thema ist schon sehr in der Öffentlichkeit deshalb werden die Richter eine eher „generelle“ Haltung zeigen die dann auf alle Fälle zu behandeln wäre.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #575 am: 24 Februar 2024, 12:00:22 »
@Günni
So schaut's aus.
Das einzige was halt nicht gut aufgearbeitet ist sind die fehlenden Aspekte bzgl Livewetten und Limits. Das kommt mit Sicherheit im August bei dem Dresdner Fall mit auf den Tisch.

Wenn Sorgen dann eher bei dem gefakten Fall der aus Malta zum Europäischen Gerichtshof geht.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #576 am: 24 Februar 2024, 12:54:33 »
Bei dem gefakten Fall mache ich mir keine Sorgen, weil es offensichtlich ist. Deshalb haben doch 3 OLG die Aussetzung abgelehnt. Weil es jetzt aus Malta kommt hat der BGH das Verfahren ausgesetzt.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #577 am: 25 Februar 2024, 23:58:12 »
https://www.ndr.de/sport/fussball/Sport-Sucht-und-Schulden-Das-heikle-Geschaeft-der-Wettanbieter,wettanbieter100.html

So langsam geht es in der Öffentlichkeit los mit dem BGH Verfahren. So schlecht sehe ich den Fall gar nicht. Sehr interessant! Die haben sogar Erpresserbriefe bekommen.

Finde es wird mit Urteilen ruhig, dafür die Öffentlichkeit lauter! Auch wenn der BGH vlt. nicht ein Urteil fällt aber es wird sicherlich eine Richtung schon am 7.3 mitteilen in welche Richtung es geht.

Vorallem das die Beklagte sehr zuversichtlich ist aber nicht vor einem OLG vor kurzem erscheint..
« Letzte Änderung: 26 Februar 2024, 00:06:34 von Player8 »


Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #579 am: 27 Februar 2024, 14:52:43 »
Also nicht mehr lange bis zur Verhandlung und vielleicht gibt es am 7.3 schon eine Tendenz wohin es geht.

Verjährung und Lizenz wird bei dem Fall auf jeden Fall geklärt und das sind Kern Themen.

Live Wetten und Casino Verlinkungen wären optimal gewesen.


Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #580 am: 27 Februar 2024, 17:07:09 »
Nach meiner Meinung und Verständnis wird der BGH sich bei der Verhandlung sich der OLG Entscheidungen anschließen und diese Erwähnen das sich ja die OLG‘s sehr ausführlich auseinander gesetzt haben.

Die offizielle Verkündung wird sicherlich Mitte Ende April sein.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #581 am: 27 Februar 2024, 17:51:53 »
Wobei jedoch auffällig ist, dass aktuell etliche Amts- und Landgerichte nicht mehr den OLG-Vorgaben folgen, sondern einem Fachaufsatz aus dem letzten Sommer, welcher dem ganzen scheinbar leider eine komplett andere Dynamik gegeben hat. Das dürfte auch die aktuelle ruhige Situation bei der Bekanntgabe "neuer gewonnener Klagen" erklären. Auch deshalb wird es dringend akut, dass der BGH sich zur wesentlichen Frage äußert, welche dann neben den Sportwettensachverhalten auch auf reine Casino-Fälle übertragbar ist.

Ebenso komplett unglücklich sind die aktuellen Tendenzen in Sachen Verjährung. Bis es hier aber eine Entscheidung des BGH gibt, dürfte es noch dauern. Es bleibt - leider unnützerweise - weiterhin sehr spannend.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #582 am: 27 Februar 2024, 18:10:54 »
Bei dem Fall wird die Verjährung mit Sicherheit zum tragen kommen. Es geht doch mehr als 3 Jahre zurück, wenn ich mich recht erinnere von 2013. In dem Artikel steht sogar das es in Karlsruhe auch von einem Verbraucherurteil ausgegangen wird.

Dann haben die Amts und Landgerichte den Fachaufsatz falsch interpretiert.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #583 am: 27 Februar 2024, 18:17:23 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/illegales-online-gluecksspiel-aufgrund-urteils-des-lg-marburg-fast-80-000-euro-zurueck-wegen-unerlaubter-sportwetten-222634.html

LG Marburg im Bezirk vom OLG Frankfurt hat sogar jetzt im Januar pro Kläger entschieden!
Wobei ich selber geschrieben hatte das es der OLG Frankfurt folgen wird.

Immer die Ruhe bewahren. Alle Zeichen zeigen mind. 51% für uns. Immer positiv bleiben

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #584 am: 27 Februar 2024, 18:27:04 »
Dann hab ich mich etwas falsch ausgedrückt, sorry. Also in dem Aufsatz geht es nicht um Verjährungsfragen. Die spielen dort absolut keine Rolle.

Es geht dort nur um die Frage, wie wirkt es sich aus, wenn an einem illegalen Spiel teilgenommen wird. Stichwort Nichtigkeit des Vertrags. Hierzu auch der BGH in der Zusammenfassung in der Pressemitteilung zur Zusammenfassung der Problemlage aus den beiden Vorinstanzen mitgeteilt:

"Die Beklagte habe zwar gegen § 4 Abs. 1 sowie gegen § 4 Abs. 4 und 5 GlüStV 2012 verstoßen. Daraus resultiere jedoch keine Nichtigkeit der Verträge gemäß § 134 BGB."

Das ist der Knackpunkt, um den sich alles dreht, egal ob nun Sportwetten, Casino oder Poker. Um die Illegalität als solches geht es zwar auch. Allerdings ist die Frage, wie sich die Teilnahme am illegalen Spiel nun auf den Vertrag auswirkt, der Problempunkt. Und hier gibt es gravierende Unterschiede., die bis vor wenigen Monaten noch nicht in dem aktuellen Umfang bestanden haben. Auch aus dem Grund würde ich es extrem unglücklich finden, wenn die Revision tatsächlich noch zurückgenommen werden. Dann würden wieder Monate vergehen, in denen eine nicht wirklich optimale Entwicklung zu erwarten wäre.

 

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